Zeitraum: Geben Sie an, für welche Zeitspanne sie Ihre Kirchensteuer berechnen möchten: Monatsgehalt oder Jahresgehalt.
Brutto Einkommen: Tragen Sie Ihr Bruttogehalt ein.
Jahres-Freibetrag: Den Jahresfreibetrag können Sie auf Ihrer Lohnsteurkarte ablesen.
Lohnsteuerklasse: Tragen Sie Ihre Lohnsteuerklasse aus der Lohnsteuerkarte ein.
Älter als 23: Kinderlose Arbeitnehmer zahlen einen erhöhten Satz in der Pflegeversicherung (1,95% statt 0,25%). Arbeitnehmer bis zum 23. Lebensjahr sind von der Erhöhung befreit.
Kinderfreibeträge: Die Anzahl der Kinderfreibeträge finden Sie auf der Lohnsteurkarte.
Kinder: Kinderlose Arbeitnehmer müssen einen um 0,25% erhöhten Satz in der Pflegeversicherung bezahlen. Der Satz beträgt 1,95% und ist von den Arbeitnehmern zu tragen. Arbeitgeberanteil beläuft sich somit auf 0,85%, der Arbeitnehmeranteil beträgt 1,1%.