Lohnsteuerrechner 2012
Berechnung für das Jahr:
2009
2010
2011
2012
Zeitraum:
(?)
Monat
Jahr
Brutto-Einkommen:
(?)
EUR
Jahres-Freibetrag:
(?)
EUR
Lohnsteuerklasse:
(?)
I
II
III
IV
V
VI
Kirchensteuerpflichtig:
(?)
Ja
Nein
Krankenkasse:
(?)
gesetz.
privat
Bundesland:
Bayern
Baden-Württemberg
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Kinderfreibeträge:
(?)
0
0.5
1
1.5
2
2.5
3
3.5
4
Ihre Lohnsteuer:
EUR
Solidaritätszuschlag:
EUR
Ihre Kirchensteuer:
EUR
Zeitraum
: Geben Sie an, für welche Zeitspanne sie Ihr Netto-Einkommen berechnen möchten: Monatsgehalt oder Jahresgehalt.
Brutto Einkommen
: Tragen Sie Ihr Bruttogehalt ein.
Jahres-Freibetrag
: Den Jahresfreibetrag können Sie auf Ihrer Lohnsteurkarte ablesen.
Lohnsteuerklasse
: Tragen Sie Ihre Lohnsteuerklasse aus der Lohnsteuerkarte ein.
Kirchensteuerpflichtig
: Die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft ist in der Lohnsteuerkarte unter "Kirchensteuerabzug" angegeben. Die Kirchensteuer beträgt 9 % der Lohnsteuer (Ausnahmen: Bayern und Baden-Württemberg 8%).
Krankenkasse
: Eine Versicherungspflicht für die gesetzliche Krankenversicherung besteht für abhängig Beschäftigte bis zu einem Jahresbruttogehalt von 50.850 €.
Kassensatz
: Ab dem 1.7.09 beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,9 %. Der ermäßigte Betragssatz gilt für Personen, die Vorruhestandsgeld, eine Rente wegen Erwerbsminderung oder Beamten-Ruhegehalt beziehen und beträgt ab dem 1.Juli 09 14,3%.
Rentenversicherung
: Arbeitnehmer sind gesetzlich zu einer finanziellen Altersvorsorge verpflichtet. Für die Rentenversicherung gilt eine Beitragsbemessungsgrenze in 2010 von 5.500 EUR (West), 4.650 EUR (Ost). Selbständige, Beamte und Richter können sich freiwillig versichern.
Älter als 23
: Kinderlose Arbeitnehmer zahlen einen erhöhten Satz in der Pflegeversicherung (1,95% statt 0,25%). Arbeitnehmer bis zum 23. Lebensjahr sind von der Erhöhung befreit.
Kinderfreibeträge
: Die Anzahl der Kinderfreibeträge finden Sie auf der Lohnsteurkarte.
Kinder
: Kinderlose Arbeitnehmer müssen einen um 0,25% erhöhten Satz in der Pflegeversicherung bezahlen. Der Satz beträgt 1,95% und ist von den Arbeitnehmern zu tragen. Arbeitgeberanteil beläuft sich somit auf 0,85%, der Arbeitnehmeranteil beträgt 1,1%.
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Lohnsteuer Rechner 2012
Lohnsteuertabelle 2012