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Ergebnis
Berechnungsjahr: Geben Sie an, für welches Jahr Sie Ihr Netto-Einkommen berechnen möchten.
Monatseinkommen Tragen Sie hier Ihr durchschnittliches monatliches Bruttoarbeitsentgelt der letzten 12 Monate ein.
Lohnsteuerklasse: Tragen Sie Ihre Lohnsteuerklasse aus der Lohnsteuerkarte ein.
Kinderfreibetrag: Ohne Kinder bekommen 60% des Leistungsentgeltes angerechnet. Haben Sie mindestens ein Kind, für das sie einen Anspruch auf Kindergeld haben, bekommen einen höheren Leistungssatz von 67 % angerechnet. Ein Kind unter 18 Jahre können Sie am besten mit einem Kinderfreibetrag in der Lohnsteuerkarte / ELStAM nachweisen. Kinder ab 18 können Sie durch den Bezug von Kindergeld nachweisen.
Kinderfreibeträge: Die Anzahl der Kinderfreibeträge finden Sie auf der Lohnsteurkarte.
Bundesland: Beitragsbemessungsgrenze für das monatliche Bruttogehalt beträgt in Westen: 5.800 EUR und in Osten 4.900 EUR.