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Ergebnis




Berechnungsjahr: Geben Sie an, für welches Jahr Sie Ihr Netto-Einkommen berechnen möchten.
Zeitraum: Geben Sie an, für welche Zeitspanne Sie Ihr Netto-Einkommen berechnen möchten: Monatsgehalt oder Jahresgehalt.
Brutto Einkommen: Tragen Sie Ihr Bruttogehalt ein.
Der geldwerte Vorteil: Der geldwerte Vorteil (auch Sachbezug, Sachleistung), wie Firmenwagen, Firmenlaptop, Firmenhandy oder Gutscheine, die Sie von Ihrem Arbeitgeber kostenlos oder günstiger bekommen, müssen versteuert werden. Gutscheine und Sachleistungen bis 44 Euro monatlich sind steuerfrei. Übersteigt der Sachbezug diesen Wert, müssen Sie den geldwerten Vorteil komplett versteuern und nicht nur den Betrag oberhalb des Grenzwertes.

Geben Sie einen Monatsbetrag ein, auch wenn Sie Jahreswerte berechnen möchten.
Jahres-Freibetrag: Den Jahresfreibetrag können Sie auf Ihrer Lohnsteurkarte ablesen.
Lohnsteuerklasse: Tragen Sie Ihre Lohnsteuerklasse aus der Lohnsteuerkarte ein.
Bundesland: Wählen Sie hier Ihr Bundesland aus.
Kirchensteuerpflichtig: Die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft ist in der Lohnsteuerkarte unter "Kirchensteuerabzug" angegeben. Die Kirchensteuer beträgt 9 % der Lohnsteuer (Ausnahmen: Bayern und Baden-Württemberg 8%).
Krankenkasse: Eine Versicherungspflicht für die gesetzliche Krankenversicherung besteht für abhängig Beschäftigte bis zu einem Jahresbruttogehalt von 52.200 € in 2013.
Kassensatz: Ab dem 1.1.2011 beträgt der allgemeine Beitragssatz 15,5 %.

Der ermäßigte Betragssatz gilt für Personen, die Vorruhestandsgeld, eine Rente wegen Erwerbsminderung oder Beamten-Ruhegehalt beziehen und beträgt ab dem 1.1.2011 14,9%.
Zusatzbeitrag: Bitte geben Sie den krankenkassenindividuellen, einkommensabhängigen Zusatzbeitrag in % ein, falls Ihre Krankenkasse diesen erhoben hat.
Rentenversicherung: Arbeitnehmer sind gesetzlich zu einer finanziellen Altersvorsorge verpflichtet. Für die Rentenversicherung gilt eine Beitragsbemessungsgrenze in 2013 von 5.800 EUR (West), 4.900 EUR (Ost). Selbständige, Beamte und Richter können sich freiwillig versichern.
Älter als 23: Kinderlose Arbeitnehmer zahlen einen erhöhten Satz in der Pflegeversicherung (1,275% statt 1,025%). Arbeitnehmer bis zum 23. Lebensjahr sind von der Erhöhung befreit.
Kinderfreibeträge: Die Anzahl der Kinderfreibeträge finden Sie auf der Lohnsteurkarte.
Kinder: Kinderlose Arbeitnehmer müssen einen um 0,25% erhöhten Satz in der Pflegeversicherung bezahlen. Der Satz beträgt 1,275%% und ist von den Arbeitnehmern zu tragen. Der Arbeitgeberranteil beträgt 1,025%.
Gehalt vor dem 1.1.2013 lag zw. 401 € und 450 €: Bitte geben Sie ein, ob Ihr Einkommen vor dem 1.1.2013 zwischen 401 € und 450 € lag.
Gleitzoneregelung anwenden: Sie haben die Möglichkeit die neue Gleitoneregelung anzuwenden oder die Sozialabgaben wie in 2012 berechnen zu lassen.