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Zu versteuerndes Einkommen: Das zu versteuernde Einkommen besteht aus den Einkünften (Arbeitnehmer: Bruttogehalt) vermindert um die Freibeträge (Lohnsteuerkarte), Werbungskosten (mind. Arbeitnehmer-Pauschbetrag), Sonderausgaben (mind. Sonderausgaben-Pauschbetrag, Vorsorgepauschale) und außergewöhnliche Belastungen.
Steuertarif: Bitte wählen Sie den Steuertarif aus. Die Arbeitnehmer mit der Steuerklassen I, II und IV werden nach dem Grundtarif und die Verheirateten mit der Steuerklasse III, V und VI nach dem Splittingtarif besteuert.