Berechnung für das Jahr:
?
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
Regulärer monatlicher Bruttolohn (vor Kurzarbeit):
?
€
Anzahl der regulären Stunden im Monat:
?
Anzahl der Kurzarbeit Stunden im Monat:
?
Lohnsteuerklasse:
?
I/IV
II
III
V
VI
Kinder:
?
Ja
Nein
Bundesland:
?
Ost
West
Bezugsdauer ab dem:
?
1. Monat
?
4. Monat
?
7. Monat
Ergebnis
Ihr Kurzarbeitgeld:
€
Ihr tatsächlich erzieltes Bruttolohn:
€
Berechnung für das Jahr
: Geben Sie an, für welches Jahr Sie die Berechnung durchführen möchten.
Regulärer monatlicher Bruttolohn (vor Kurzarbeit)
ist ein Bruttolohn ohne Einmalzahlungen, Mehrarbeit und Mehrarbeitszuschläge.
Anzahl der regulären Stunden im Monat
ist die Anzahl der Arbeitsstunden im Monat, die Sie normalerweise ohne Kurzarbeit arbeiten.
Anzahl der Kurzarbeit Stunden im Monat:
ist die Anzahl der Arbeitsstunden im Monat, für die Sie Kurzarbeit bekommen haben.
Lohnsteuerklasse
: Tragen Sie Ihre Lohnsteuerklasse aus der Lohnsteuerkarte ein.
Kinderfreibetrag
: Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind bekommen 67 %, ohne Kinder 60% angerechnet.
Bundesland:
Kurzarbeitergeld wird nicht gewährt, wenn das Sollentgelt die Beitragsbemessungsgrenze für die Arbeitslosenversicherung übersteigt.
Bezugsdauer:
Ab dem 01.05.2020 gelten abhängig von der Bezugsdauer erhöhte Sätze für die Arbeitnehmer, die mehr als 50% Lohnausfall haben.
Ab dem 4. Monat werden 70% (Eltern 77%) des Lohnausfalls bezahlt.
Ab dem 7. Monat werden 80% (Eltern 87%) des Lohnausfalls gezahlt.