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Sollentgelt ist ein Bruttogehalt ohne Einmalzahlungen, Mehrarbeit und Mehrarbeitszuschläge.
Istentgelt ist ein Bruttogehalt abzüglich Ausfallszeit wegen der Kurzarbeit.
Lohnsteuerklasse: Tragen Sie Ihre Lohnsteuerklasse aus der Lohnsteuerkarte ein.
Geringverdiener: Als Geringverdiener werden Personen bezeichnet, die zur Berufsausbildung beschäftigt sind (Auszubildende, Praktikanten) und ein Arbeitsentgelt erzielen, das auf den Monat bezogen 325 Euro nicht übersteigt.
Kinderfreibetrag: Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind bekommen 67 %, ohne Kinder 60% angerechnet.
Bundesland: Kurzarbeitergeld wird nicht gewährt, wenn das Sollentgelt die Beitragsbemmesungsgrenze für die Arbeitslosenversicherung übersteigt (West: 5600 EUR, Ost: 4.800 EUR).