Berechnung für das Jahr:
?
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
Zeitraum:
?
Monat
Jahr
Brutto-Einkommen:
?
€
Jahres-Freibetrag:
?
€
Lohnsteuerklasse:
?
I
II
III
IV
V
VI
Kirchensteuerpflichtig:
?
Ja
Nein
Krankenkasse:
?
gesetz.
privat
Rentenversicherung:
?
Ja
Nein
Bundesland:
?
Bayern
Baden-Wuerttemberg
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thueringen
Älter als 22 Jahre:
?
Ja
Nein
Kinder:
?
Ja
Nein
Kinderfreibeträge:
?
0
0.5
1
1.5
2
2.5
3
3.5
4
4.5
5
5.5
6
Ergebnis
Bruttoeinkommen:
€
Ihre Steuerabzüge:
Lohnsteuer:
€
Solidaritätszuschlag:
€
Kirchensteuer:
€
Steuerabzüge gesamt:
€
Nettolohn:
€
Berechnungsjahr
: Geben Sie an, für welches Jahr Sie Ihr Netto-Einkommen berechnen möchten.
Zeitraum
: Geben Sie an, für welche Zeitspanne sie Ihr Netto-Einkommen berechnen möchten: Monatsgehalt oder Jahresgehalt.
Brutto Einkommen
: Tragen Sie Ihr Bruttogehalt ein.
Jahres-Freibetrag
: Den Jahresfreibetrag können Sie auf Ihrer Lohnsteurkarte ablesen.
Lohnsteuerklasse
: Tragen Sie Ihre Lohnsteuerklasse aus der Lohnsteuerkarte ein.
Kirchensteuerpflichtig
: Die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft ist in der Lohnsteuerkarte unter "Kirchensteuerabzug" angegeben. Die Kirchensteuer beträgt 9 % der Lohnsteuer (Ausnahmen: Bayern und Baden-Württemberg 8%).
Krankenkasse
: Eine Versicherungspflicht für die gesetzliche Krankenversicherung in 2014 besteht für abhängig Beschäftigte bis zu einem Jahresbruttogehalt von 53.550 €.
Rentenversicherung
: Arbeitnehmer sind gesetzlich zu einer finanziellen Altersvorsorge verpflichtet. Für die Rentenversicherung gilt eine Beitragsbemessungsgrenze in 2014 von 5.950 EUR (West), 5.000 EUR (Ost). Selbständige, Beamte und Richter können sich freiwillig versichern.
Älter als 23
: Kinderlose Arbeitnehmer zahlen einen erhöhten Satz in der Pflegeversicherung. Arbeitnehmer bis zum 23. Lebensjahr sind von der Erhöhung befreit.
Kinder
: Kinderlose Arbeitnehmer müssen einen erhöhten Satz in der Pflegeversicherung bezahlen.
Kinderfreibeträge
: Die Anzahl der Kinderfreibeträge finden Sie auf der Lohnsteurkarte.
Bundesland
: Wählen Sie hier Ihr Bundesland aus.