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Ergebnis
Berechnungsjahr: Geben Sie an, für welches Jahr Sie Ihre Pendlerpauschale berechnen möchten.
Einfache Entfernung zur Arbeit: Die Pendlerpauschale gilt für jeden vollen Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und dem Arbeitsort. Angefangene Kilometer werden abgerundet. Grundsätzlich sollten Sie die kürzeste Straßenverbindung angeben. (Ausnahmsweise aber auch die "Verkehrsgünstigere" - Siehe Tipp)
Wie viele Tage ohne Beleg gefahren: Alle Tage, die Sie ohne Beleg als Entfernungspauschale abrechnen, dürfen Sie nicht nochmal als "Fahrtkosten mit Beleg" aufsetzen.
Mit eigenem Pkw: Alle Fahrten zur Arbeit, die Sie mit Ihrem eigenen Auto durchführen, können Sie unbegrenzt absetzen. Gilt auch für den "zur Nutzung überlassenen" Firmenwagen.
Mit anderen Verkehrsmitteln: Wenn Sie den Weg zur Arbeit zu Fuß, mit einem Fahrrad, Motorrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ohne einen Fahrtkostenbeleg) zurücklegen, wird die Pendlerpauschale auf einen Höchstbetrag von 4.500 € begrenzt.
Fahrtkosten mit Beleg: Wenn Sie Ihre höheren Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (auch Taxi) im Einzelnen nachweisen gibt es keine Begrenzung auf 4.500 €. Sie können auch für einzelne Tage die höheren tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigen und die restlichen Tage mit der Entfernungspauschale bewerten. Alle Flugreisen werden nur zu ihren tatsächlich angefallenen Kosten berücksichtigt.