Arbeitslosengeldanspruch | Arbeitslosengeld Dauer berechnen

Wer bekommt Arbeitslosengeld 1 und wie lange wird Arbeitslosengeld gezahlt: Lesen Sie alle Fakten zum Arbeitslosengeldanspruch, Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 und Arbeitslosengeld Dauer.

Das Wichtigste:

  • Arbeitslosengeldanspruch hängt von Ihrem Alter ab und davon, wie lange Sie gearbeitet haben.
  • Arbeitslosengeld Dauer: Haben Sie in den letzten 2 Jahren 12 Monate gearbeitet, steht Ihnen 6 Monate Arbeitslosengeld zu.
  • Maximale Dauer: Nach 24 Monate langen Beschäftigung bekommen Sie 12 Monate lang Geld.
  • Plus 3 Monate Verlängerung: Wenn Ihr ALG 1 in der Zeit zwischen 1.5.20 – 31.12.20. endet.
  • Bis zu ihrem 50. Geburtstag beträgt die maximale Bezugsdauer 12 Monate, danach bis zu 24 Monate.

Tipp: Das sollten Sie tun:

  1. Melden Sie sich rechtzeitig arbeitssuchend und arbeitslos und beantragen das Arbeitslosengeld.
  2. Prüfen Sie, ob sich eine spätere Anmeldung lohnt., wenn Sie bald den 50-ten, 55-ten oder 58-ten Geburtstag feiern.
  3. Prüfen Sie, ob Sie Restansprüche haben, wenn Sie in den letzten 5 Jahren schon arbeitslos waren.
  4. Vermeiden Sie Kürzung des Arbeitslosengeldes (Eigenkündigung, Aufhebungsvertrag, zu späte Anmeldung)

 

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Wer hat Arbeitslosengeldanspruch?

Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Arbeitnehmer, die arbeitslos sind oder an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen. Arbeitslos ist wer in keinem Beschäftigungsverhältnis steht, sich selbst bemüht diesen Zustand zu verändern und den Vermittlungsangeboten der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht. Der Arbeitslosengeldanspruch endet mit der Vollendung des 65-ten Lebensjahrs.

Wenn Sie ihre Kündigung erhalten, sollten Sie sich umgehend persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Ihre Anmeldung muss spätestens 3 Monate bevor Sie arbeitslos werden erfolgen. Bei einer kurzfristigen Kündigung  reichen 3 Tage nach der Kündigung aus.  Halten Sie die Anmeldefrist nicht ein, wird ihnen das Arbeitslosengeld für eine Woche gesperrt.

 

Wer bekommt Arbeitslosengeld 1?

Um das Arbeitslosengeld 1 bekommen zu können, müssen Sie:

  • arbeitslos sein
  • sich persönlich arbeitslos gemeldet haben (bei der Agentur für Arbeit)
  • in den letzten 2 Jahren mind. 12 Monate als Arbeitnehmer gearbeitet haben.

Top Thema: Arbeitslosengeld beantragen – Antrag auf Arbeitslosengeld 1 ->

Wie hoch ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1?

Die Höhe des Arbeitslosengeld 1 beträgt 60 Prozent (mit Kind 67 Prozent) des durchschnittlichen pauschalierten Nettogehalts der letzten 12 Monate.

Wie wird der Arbeitslosengeld Anspruch berechnet?

REchner, Taschenrechner, Steuerrechner

Wie viel Arbeitslosengeld Sie bekommen können Sie hier online berechnen:

Arbeitslosengeld berechnen mit dem Arbeitslosengeldrechner – ALG1 Rechner

Arbeitslosengeld Dauer berechnen

Wie lange wird Arbeitslosengeld gezahlt?

Wie lange Sie Arbeitslosengeld 1 bekommen, hängt von Ihrem Alter und davon, wie lange Sie vorher als Arbeitnehmer gearbeitet haben.

Haben Sie in den letzten zwei Jahren 12 Monate lang als Arbeitnehmer versicherungspflichtig gearbeitet, steht ihnen für 6 Monate das Arbeitslosengeld zu. Bei einer 16 Monate langen Beschäftigung, bekommen Sie 8 Monate lang Geld. Wenn Sie während der gesamten Rahmenzeit von 2 Jahren als Arbeitnehmer angestellt waren, haben Sie Anspruch auf 12 Monate Arbeitslosengeld.

Aktuelles

Weil Erwerbslose krisenbedingt geringe Aussichten auf einen neuen Job hätten, hat die Bundesregierung am 23.4.20 eine Verlängerung der Bezugsdauer beschlossen.  Danach wird das Arbeitslosengeld 1 für Arbeitslose, deren Anspruch zwischen Mai und Dezember 2020 enden würde, um drei Monate verlängert.

So lange müssen Sie  gearbeitet haben Ihr AlterSo lange  wird das ALG1 gezahlt
12 Monate6 Monate
16 Monate8 Monate
20 Monate10 Monate
24 Monate12 Monate
30 Monate50 Jahre15 Monate
36 Monate55 Jahre18 Monate
48 Monate58 Jahre24 Monate

Endet Ihr Arbeitslosengeld in der Zeit vom 1.5.20 – 31.12.20, wird Ihre Bezugsdauer um 3 Monate verlängert.

Wie lange muss man arbeiten um Arbeitslosengeld zu bekommen?

Um einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld 1 zu bekommen, müssen Sie in den vergangenen 24 Monaten eine versicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 12 Monaten ausgeübt haben (sog. Anwartschaftszeit). Ausserdem dürfen Sie im letzten Jahr nicht mehr als 150 Tage gefehlt haben ( § 147 SGB III).

Arbeitslosengeld Dauer unter 50 Jahren

Unter 50 Jahre bekommen Sie höchstens 12 Monate lang Arbeitslosengeld ausgezahlt. Für ältere Arbeitslose ab 50 gibt es eine verlängerte Bezugsdauer.

Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld mit 50, 55, 58 und 60 Jahren

Mit ihrem 50-ten Geburtstag verlängert sich die Bezugsdauer auf 15 Monate, wenn Sie davor 30 Monate in einem Arbeitnehmerverhältnis gestanden haben. Ab ihrem 55-ten Lebensjahr und 36 Monaten Beschäftigungszeit steigt die Anspruchsdauer auf 18 Monate, ab dem 58-ten Lebensjahr mit mindestens 4 Jahre beitragspflichtigen Beschäftigung bekommen Sie das Arbeitslosengeld für 24 Monate zugesprochen.

Tipp: ALG 1 erst nach dem Geburtstag beantragen

Überlegen Sie genau, wann Sie das Arbeitslosengeld beantragen: Wenn Sie kurz vor Ihrem 50ten, 55ten oder 58ten Geburtstag stehen, könnte es sich lohnen den Antrag wegen der längeren Bezugsdauer erst nach dem Geburtstag zu stellen.

 

Wann erlischt Arbeitslosengeldanspruch?

Mit dem 66-ten Geburtstag endet Ihr Anspruch auf das Arbeitslosengeld.

Wann verjährt der Arbeitslosengeldanspruch?

Für den Anspruch auf das Arbeitslosengeld besteht eine Verjährungsfrist von vier Jahren. Somit kann nach Ablauf von mehr als 4 Jahren seit der Entstehung des Anspruchs auf das Arbeitslosengeld, der Anspruch nicht geltend gemacht werden.

Sperre: Verkürzung der Arbeitslosengeld Dauer

Die Arbeitsagentur kann unter bestimmten Umständen eine Sperrzeit verhängen und damit ihre Anspruchsdauer kürzen (§ 159 SGB III). Die Sperrzeit wird von der Bezugsdauer abgezogen – sie verlieren also für diese Zeit den Anspruch auf ihr Arbeitslosengeld. Eine Sperrzeit droht ihnen, in folgenden Fällen:

Grund der SperreDauer (in Wochen)
Zu spät arbeitssuchend gemeldet1
Nicht ausreichend um die Arbeitssuche bemüht2
Arbeit / Eingliederungsmaßnahme abgelehnt1. Verstoß: 3 Wochen / 2. Verstoß: 6 Wochen / dann 12 Wochen
Job selbst gekündigt12
Aus Eigenverschulden gekündigt worden12
Bei Aufhebungsvertrag12

Arbeitslosengeldanspruch nach Eigenkündigung

Haben Sie Ihr Arbeitsverhältnis selbst gekündigt, müssen Sie mit bis zu zwölf Wochen Arbeitslosengeld-Minderung (Sperre) rechnen. Die Sperre verkürzt sich auf drei (bzw. sechs) Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis im Zeitraum von sechs (bzw. zwölf) Wochen sowieso geendet hätte. Im Härtefall wird die Sperre verkürzt. (§ 159 SGB III).

Wichtig: Eine Mindestdauer für die Sperre

Die Sperrzeit muss mindestens ein Viertel ihrer Anspruchsdauer auf das Arbeitslosengeld betragen. Wenn Ihnen also für 24 Monate das Arbeitslosengeld zusteht, muss die Minderung mindestens 6 Monate betragen.

 

Tipp: 5 Gründe mit denen Sie eine Sperre vermeiden können

Nur wenn Sie einen wichtigen Grund vorwiesen, können Sie die Minderung ihrer Bezüge vermeiden:

  1. Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld Dauer, Sperre vermeidenBurn Out – mit einem medizinischen Gutachten, wird eine Eigenkündigung wegen Überforderung ohne eine Sperre akzeptiert.
  2. Gründung eines gemeinsamen Haushalts mit ihrem Ehegatten: Wenn Sie mit Ihrem Ehe- / Lebenspartner in eine gemeinsame Wohnung umziehen, bekommen Sie trotz Eigenkündigung keine Sperre verhängt. Anders ist es, wenn Sie ohne Kinder mit Ihrem Freund zusammenziehen wollen, hier spielt der Gesetzgeber nicht mehr mit.
  3. Gründung einer Erziehungsgemeinschaft: Wenn Sie mit ihrem Freund zusammenziehen, um im gemeinsamen Haushalt ihre Kinder zu erziehen.
  4. Wenn ihr Arbeitgeber zu wenig oder unpünktlich gezahlt hatte
  5. Wenn Sie feste Zusage für eine neue Stelle hatten, wird eine Eigenkündigung ohne Sperre akzeptiert, auch, wenn es später mit dem Arbeitswechsel nicht klappt.

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Arbeitslosengeldanspruch bei Aufhebungsvertrag

Mit einem Aufhebungsvertrag wird im gemeinsamen Einverständnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geregelt. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperre des Arbeitslosengeldes von bis zu 12 Wochen bedeuten (§ 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III).

Wichtig:

Wenn Sie eine betriebsbedingte Kündigung nachweisen können, behalten Sie Ihren gesamten Anspruch auf das Arbeitslosengeld.

 

Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 – Sonderfälle

Arbeitslosengeldanspruch nach erneuter Arbeitslosigkeit (Unterbrechung)

Werden Sie innerhalb der letzten 5 Jahre arbeitslos waren und ihre vorherige Bezugsdauer nicht voll ausgeschöpft haben, bekommen Sie ihre Restansprüche angerechnet. Die neue Bezugsdauer wird um die Restansprüche bis zur maximalen Höchstdauer aufgestockt. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt für die nächsten 5 Jahre gültig. Das bedeutet, dass Sie in den nächsten 5 Jahren ihren nicht verbrauchten Anspruch nutzen können.

Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 bei Krankheit

Wenn Sie während des Bezugs von Arbeitslosengeld krank werden, sollten Sie sich unbedingt krank melden. Sie bekommen in den nächsten sechs Wochen Ihr Arbeitslosengeld fortgezahlt. Danach haben Sie bis zu 78 Wochen lang Anspruch auf das Krankengeld, in der gleichen Höhe, wie das bisherige Arbeitslosengeld.

Arbeitslosengeldanspruch nach Krankengeld (nach langer Krankheit)

Wenn nach einer langen Krankheit ihr Anspruch auf das Krankengeld endet, sollten Sie Arbeitslosengeld beantragen. Nach einer langen Krankheit heben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 in Höhe des Verdienstes vom Vorjahr. Der Zeitraum im dem Sie Krankengeld bezogen haben, bleibt ausser Betracht. Für die Berechnung des ALG1 sind die zwölf Monate vor Antrag ausschlaggebend, in denen Sie das reguläre Gehalt bezogen haben.

Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Elternzeit

Wenn Sie nach ihrer Elternzeit arbeitslos werden, haben Sie i den meisten Fällen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Wenn Sie in den letzten zwei Jahren und an mindestens 150 Tagen Arbeitsentgelt bezogen haben, beträgt ihr Arbeitslosengeld 67 Prozent des Nettogehalts. Die Elternzeit wird in ihrem gesamten Zeitraum von drei Jahren als versicherungspflichtige Zeit gezählt. Bekommen Sie in der Elternzeit ein weiteres Kind für das Sie Elternzeit in Anspruch nehmen, wird die Zeitspann von der Geburt des ersten Kindes bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs des weiteren Kindes als versicherungspflichtig anerkannt.

Wenn Sie nicht an mindestens 150 Tagen gearbeitet haben, wird ein fiktives Arbeitsentgelt anhand ihrer Qualifikation ermittelt.

Sonderbemessung Arbeitslosengeld nach Ausbildung

Nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder nach einer abgebrochenen Berufsausbildung, die mindestens für ein Jahr bestanden hatte, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Ausbildungsvergütung der letzten 52 Wochen sit die Berechnungsgrundlage für das Arbeitslosengeld. Da in den meisten Fällen aufgrund zu niedrigen Einnahmen das Arbeitslosengeld zu gering ausfallen würde, nimmt die Arbeitsagentur eine Sonderbemessung vor – Mehr dazu: Fiktives Arbeitsentgelt berechnen.

Arbeitslosengeldanspruch nach Studium

Nach einem abgeschlossenen Regelstudium haben Sie normalerweise keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Denn nur, wenn Sie in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate beitragspflichtig gearbeitet haben, sind die Voraussetzungen erfüllt.

Beantragen Sie Harz IV (Arbeitslosengeld 2). Sie bekommen monatlich 409 Euro, und die Miete mit Nebenkosten gezahlt.

Arbeitslosengeldanspruch nach Selbstständigkeit

Sie können als Selbständiger eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen. Die Voraussetzung ist, dass Sie den Antrag innerhalb von drei Monaten nach Gründung ihres Unternehmens abschließen und, dass Sie zuvor

  • mindestens 12 Monate innerhalb der letzten zwei Jahre in einem Versicherungspflichtverhältnis (als Arbeitnehmer, Krankengeld- oder Elterngeldbezieher) waren, oder
  • das Arbeitslosengeld erhielten.

Wichtig: Gewerbe nicht abmelden!

Um das Arbeitslosengeld zu bekommen, müssen Sie nicht das Gewerbe abmelden oder ihr Geschäft aufgeben. Es reicht, wenn Sie:

  • weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten (§ 138 Abs. 3 SGB III) und
  • Sich arbeitslos gemeldet haben
  • arbeitsuchend sind.

Während der Arbeitslosigkeit können Sie bis zu 165 Euro hinzuverdienen. Wenn Sie diesen Betrag überschreiten, wird ihr Arbeitslosengeld gekürzt.

 

Den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung für Selbständige müssen Sie an die Agentur für Arbeit abführen. Für das Jahr 2017 beträgt der Beitragssatz:

  • 3 Prozent der Bezugsgröße von 2.975,00 EUR (West) / 2.660,00 EUR (Ost)
  • Sie zahlen also monatlich 89,25 Euro in den alten und 79,80 Euro in den neuen Bundesländern.
  • Für Gründer gibt es eine Sonderregelung: Sie zahlen ab der Unternehmensgründung bis zum Endes des folgenden Kalenderjahrs pro Monat nur die Hälfte: 44,62 Euro (West) und 39,90 Euro (Ost).

Die Arbeitslosengeld Dauer hängt davon ab, wie lange Sie in den letzten 2 Jahren in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

 


Über den Autor

Dieser Artikel ist erfasst und zuletzt geändert von Vera Kopecky.


 

Quellen und Einzelnachweise

  1. Bundesagentur für Arbeit: Wann Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben
  2. Bundesagentur für Arbeit: Die wichtigsten Merkblätter und Formulare zum Download

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