Arbeitslosengeld beantragen: 7 Tipps für den Antrag auf Arbeitslosengeld 1

Voraussetzungen, Fristen und Unterlagen zum Arbeitslosengeld beantragen: So stellen Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld 1 richtig! 

Das Wichtigste:

  • Voraussetzung: Sie müssen arbeitslos sein oder
  • An einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen,
  • Mindestens 12 Monate in den letzten 2 Jahren beitragspflichtig gearbeitet haben,
  • Arbeitssuchend, sowie arbeitslos gemeldet sein und jünger als 65 sein.

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7 Tipps für ihren Antrag auf Arbeitslosengeld 1

  1. Beachten Sie die Meldefristen, um eine Sperre zu vermeiden!
  2. Sofort nach der Kündigung melden Sie sich arbeitssuchend!
  3. Eine telefonische Voranmeldung ist möglich, um die Frist nicht zu verpassen.
  4. Spätestens am ersten Tag ihrer Arbeitslosigkeit melden Sie sich arbeitslos und beantragen ALG1!
  5. Prüfen Sie, ob sich ein späterer Antrag lohnt, wenn Sie bald 50, 55, oder 58 werden!
  6. Beantragen Sie einen Vorschuss, wenn ihr Antrag länger bearbeitet wird.
  7. Nach dem Studium sollten Sie sich arbeitssuchend melden. So können Sie bis zu 500 € für ihre Bewerbungskosten erstattet bekommen!

 

Arbeitslosengeld beantragen – Dauer

Arbeitslosengeld beantragen Dauer

Wie lange dauert die Bearbeitung von Arbeitslosengeld Antrag?

Die Dauer der Bearbeitung beträgt i.d.R. zwei bis drei Wochen, wenn Ihre Unterlagen vollständig sind. Wenn Sie Ihren Antrag persönlich abgeben, wird er sofort in ihrer Anwesenheit bearbeitet. Am Monatsende wird das Arbeitslosengeld nachträglich überwiesen.

 

Arbeitslosengeld beantragen – Frist

Melden Sie sich rechtzeitig an! Eine verspätete Anmeldung kann Kürzung des Arbeitslosengeldes zur Folge haben. Das Sozialgesetzbuch unterscheidet zwischen zwei Arten der Meldung: Sie müssen sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend und arbeitslos melden.

Tipp: Telefonisch oder online geht auch!

Sie können sich auch online oder telefonisch vorläufig arbeitssuchend anmelden - Tel.: 0800 4 5555 00 - gebührenfrei. Für die notwendige persönliche Meldung als Arbeitsuchender können Sie dann einen späteren Nachhol-Termin bei der Arbeitsagentur vereinbaren.

 

Bis wann muss ich mich arbeitssuchend melden?

Wenn Sie von ihrer Kündigung erfahren, sollten Sie sich sofort arbeitssuchend melden. Ab diesem Zeitpunkt kann Sie die Arbeitsagentur bei der Jobsuche unterstützen. Die Meldung muss persönlich bei einer Agentur für Arbeit und spätestens drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit erfolgen, falls es Ihnen bekannt ist.

Erfahren Sie kurzfristig von der Kündigung, also in diesem Zeitraum von drei Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit, haben Sie für die Anmeldung nur drei Tage nach dem Zugang der Kündigung Zeit. Die Pflicht zur Anmeldung besteht auch, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung in Aussicht stellt. Versäumen Sie diese Frist, verlieren Sie für eine Woche Ihr Arbeitslosengeld.

Tipp: Der richtige Zeitpunkt für den Antrag

Wenn Sie bald Ihren 50-ten, 55-ten oder den 58-ten Geburtstag feiern, kann es für Sie günstiger sein Ihre Arbeitslosenmeldung erst nach Ihrem Geburtstag abzugeben! Mit der Vollendung des 50-ten, 55-ten und 58-ten Lebensjahres verlängert sich die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes auf 15, 18 bzw. 24 Monate.

Sie können also mit einer verspäteten Anmeldung bis zu sechs Monaten länger das Arbeitslosengeld 1 beziehen. Die Agentur für Arbeit steht hier nach einer Entscheidung des Landesgerichts Hessen in Pflicht Sie über die Vorteile einer verspäteten Anmeldung zu informieren (Az: L 7/10 AL 185/04I).

 

Ab wann kann ich mich arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen?

Sie müssen sich persönlich und spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit (frühestens drei Monate vorher) bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Die Arbeitslosenmeldung ist eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld.

Arbeitslosengeld rückwirkend beantragen

Ein rückwirkender Antrag auf Arbeitslosengeld 1 ist nicht möglich. Sie erhalten Ihr Arbeitslosengeld immer erst ab dem Zeitpunkt, in welchem Sie den Antrag stellen.

Arbeitslosengeld Vorschuss beantragen

Falls es mit dem Antragsverfahren länger dauert, können Sie einen Arbeitslosengeld Vorschuss beantragen. Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird vorläufig geschätzt und später verrechnet.

Checkliste Unterlagen – Antrag auf Arbeitslosengeld ausfüllen

Wie und wo sollte ich den Antrag auf Arbeitslosengeld stellen?

Als Arbeitsloser erhalten Sie ihr Arbeitslosengeld erst dann, wenn Sie sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben. Für die Arbeitslosenmeldung müssen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit einen Termin vereinbaren.

Was braucht man für die Anmeldung?

Wichtig: Unterlagen die Sie brauchen, um sich arbeitslos zu melden

  • Antrag auf Arbeitslosengeld 1
  • Personalausweis
  • Lohnsteuerabzugsmerkmale
  • Lebenslauf
  • Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis über einen früheren Bezug von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld
  • Arbeitsbescheinigung, Zusatzblatt zu Arbeitsbescheinigung
  • Kündigungsschreiben
  • Erklärung zur Arbeitsaufgabe
  • Bescheinigung über Bezug von Krankengeld
  • Bescheinigung über Nebeneinkommen

 

Formular für den Antrag auf Arbeitslosengeld 1

Um das Arbeitslosengeld 1 zu beantragen, müssen Sie ein spezielles Formular „Antrag auf Arbeitslosengeld 1“ ausfüllen. Das Formular für den Antrag erhalten Sie bei der Anmeldung von der Arbeitsagentur ausgehändigt. Sie können den Antrag online über das eService der Arbeitsagentur „Arbeitslosengeld beantragen“ ausfüllen.

Arbeitsbescheinigung

Vor dem Gang zu der Arbeitsagentur sollten Sie auf jeden Fall die Arbeitsbescheinigung von Ihrem früheren Arbeitgeber ausfüllen lassen. Bestehen Sie auf einer rechtzeitigen Aushändigung der Arbeitsbescheinigung und überprüfen Sie, ob sie vollständig ausgefüllt ist. Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet Ihnen diese Bescheinigung bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu überreichen oder bei einer elektronischen Übermittlung auf dem Postweg zu veranlassen.

Download: Arbeitsbescheinigung ->

Weitere Unterlagen 

Vergessen Sie nicht Ihren Personalausweis mitzunehmen, den bei der Anmeldung muss Ihre Identität überprüft werden. Bereiten Sie Ihren Besuch bei der Arbeitsagentur vor: Im Antrag müssen Sie lückenlos die letzten sieben Beschäftigungsjahre vor der Arbeitslosigkeit angeben. Nehmen Sie Ihren Lebenslauf mit. Wichtig ist sämtliches Einkommen in dieser Zeitspanne nachweisen zu können.  Sie sollten auch Unterlagen, wie die Lohnsteuerkarte, Nachweise über den Bezug von Krankengeld und Erziehungsgeld oder auch Mutterschaftsgeld abgeben. Für die Ermittlung der Dauer des Arbeitslosengeldanspruchs benötigen Sie das Kündigungsschreiben und die Erklärung zur Arbeitsaufgabe.

Wer kann Arbeitslosengeld beantragen?

Arbeitslosengeld können Sie beantragen, wenn Sie arbeitslos sind oder an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben und jünger als 65 Jahre sind. Außerdem sollten Sie in den letzten zwei Jahren eine beitragspflichtige Beschäftigung von mindestens 12 Monaten ausgeübt haben.

Top Thema: Arbeitslosengeldanspruch – Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 – Arbeitslosengeld Dauer ->

Arbeitslosengeld beantragen nach Ausbildung

Nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder nach einer abgebrochenen Berufsausbildung, die mindestens für ein Jahr bestanden hatte können Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld 1 stellen. Wie viel Sie ausgezahlt bekommen, hängt von der Vergütung in der Ausbildung innerhalb der letzten 52 Wochen. Haben Sie zu wenig verdient, führt die Agentur für Arbeit eine Sonderbemessung durch.

Arbeitslosengeld beantragen nach Studium, Schule

Direkt nach dem Studium können Sie höchstwahrscheinlich nicht das Arbeitslosengeld 1 beantragen. In den meisten Fällen haben Sie nur einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld 2 (auch Harz IV). Der monatliche Satz beträgt 409 Euro, plus Miete und Nebenkosten.

Tipp: Melden Sie sich nach dem Studium arbeitssuchend!

Auch wenn Sie keinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld haben, lohnt sich eine Anmeldung als Arbeitssuchender. Die Arbeitsagentur wird Ihnen bei der Jobsuche behilflich sein und Sie können ihre Bewerbungskosten: 5 Euro pro Bewerbung, bis zu 500 Euro im Jahr, zurückerstattet bekommen.

 

Arbeitslosengeld beantragen als Selbständiger

Wenn Sie als Selbständiger in eine freiwillige Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, können Sie Arbeitslosengeld beantragen.

Arbeitslosengeld beantragen in Elternzeit

Wenn Sie nach ihrer Elternzeit arbeitslos werden, haben Sie i.d.R. Anspruch auf das Arbeitslosengeld. Das ist der Fall, wenn Sie in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate beitragspflichtig beschäftigt waren. Die Elternzeit wird in ihrem gesamten Zeitraum von drei Jahren als versicherungspflichtige Zeit gezählt.

Wenn Sie in den letzten zwei Jahren und an mindestens 150 Tagen Arbeitsentgelt bezogen haben, beträgt ihr Arbeitslosengeld 67 Prozent des Nettogehalts. Wenn Sie nicht an mindestens 150 Tagen gearbeitet haben, berechnet die Agentur für Arbeit ein fiktives Arbeitsentgelt anhand ihrer Qualifikation.

Arbeitslosengeld beantragen nach Krankengeld

Wenn Sie gekündigt worden sind, oder ihr Krankengeld ausgelaufen ist, steht ihnen Arbeitslosengeld in Höhe des Verdienstes vom Vorjahr zu. Die Zeit in der Sie Krankengeld verdient haben, bleibt außer Betracht. Der Bemessungszeitraum verlängert sich und für die Berechnung werden die zwölf Monate vor Antrag herangezogen, in denen Sie das reguläre Gehalt bezogen haben.

Arbeitslosengeld beantragen nach Auslandsaufenthalt

Um Arbeitslosengeld nach Ihrem Auslandsaufenthalt beziehen zu können, müssen Sie nach dem Auslandsaufenthalt mindestens einen Tag lang eine versicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland nachweisen. Bei der Bemessung bekommen Sie wird das zuletzt in Deutschland erzielte Arbeitsentgelt berücksichtigt.

Eine Ausnahme bilden sog. Grenzgänger, die aus der Ausländerbeschäftigung einen direkten Anspruch auf das deutsche Arbeitslosengeld haben.

Tipp: Jobsuche im EU-Ausland

Sind Sie arbeitslos gemeldet und möchten innerhalb der EU einen Job suchen? Dann können Sie ihren Arbeitslosenanspruch für drei (maximal sechs) Monate ins Ausland mitnehmen. Das Arbeitslosengeld können Sie dann im EU-Ausland beziehen, die Höhe des Arbeitslosengeldes ändert sich nicht.

 


Über den Autor

Dieser Artikel ist erfasst und zuletzt geändert von Vera Kopecky.


 

Quellen und Einzelnachweise

  1. Bundesagentur für Arbeit: Die wichtigsten Merkblätter und Formulare zum Download
  2. Bundesagentur für Arbeit: Wann Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben

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