Splittingtabelle 2024 – 2016 | PDF Download + Rechner
Laden Sie kostenlose Pdf Splittingtabelle 2024 herunter und lesen Sie ihre Steuerschuld für Ehepaare ab oder nutzen Sie unseren Ehegattensplitting Rechner.
Das Wichtigste:
- Für Ehepaare: Die Splittingtabelle gilt für zusammenveranlagte Ehegatten und Lebenspartner.
- In der Splittingtabelle können Sie ihre Steuerschuld für das gesamte Jahr ablesen.
- Das zu versteuernde Einkommen beider Ehegatten ist die Berechnungsgrundlage.
- Die Lohnsteuertabellen für die Steuerklasse 3, 5 und 6 werden aus der Splittingtabelle abgeleitet.
- Der Splittingtarif bringt Steuervorteile bei einem unterschiedlich hohen Einkommen der Ehegatten.
Download Splittingtabelle 2024 – 2016
Laden Sie kostenlos die aktuelle Splittingtabelle im PDF-Format. Berechnet sind die Tabellen in 3-EUR Schritten, für ein zu versteuerndes Einkommen von 0 € bis 625.000 EUR. Mit Solidaritätszuschlag und wahlweise ohne und mit 8%, 9% Kirchensteuer.
Einkommensteuer Splittingtabelle 2024
- 9 % Kirchensteuer – PDF 10,5 MB – für alle Bundesländer außer Bayern und Baden-Württemberg.
- 8 % Kirchensteuer – PDF 10,5 MB – ausschließlich für Bayern und Baden-Württemberg.
- ohne Kirchensteuer – PDF 7,5 MB
Weitere Steuertabellen
Einkommensteuerrechner, Ehegattensplitting Rechner
Möchten Sie hingegen nicht in einer Steuertabelle nach Ihrem Tarif suchen? Dann benutzen Sie einfach unseren Onlinerechner für die Einkommensteuer Berechnung: Berechnen Sie Ihre Einkommensteuer (Grundtabelle oder Splittingtabelle)
EinkommensteuerrechnerRatgeber Ehegattensplitting & Splittingtabelle 2024
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Splittingtabelle?
Aus der Tabelle können Sie ablesen, wie hoch die Jahreseinkommensteuer für zusammen veranlagte Ehegatten und Lebenspartner ist. Die Einkommensteuer lesen Sie auf der Grundlage des zu versteuernden Einkommens ab.
Aus der Splittingtabelle werden zudem die Lohnsteuertabellen für die Steuerklasse 3, 5 und 6 mathematisch berechnet. Im Gesetz ist die Berechnungsformel des BMF im § 32a I EStG veröffentlicht.
Wichtig:
- Grundfreibetrag: Bis 19.968 Euro sind die Einnahmen für Ehepartner in 2022 steuerfrei.
- Einkommensteuerrechner: Mit dem Steuerrechner können Sie ihre Steuerschuld online berechnen.
So lesen Sie die Splittingtabelle richtig ab
- Berechnen Sie ihr zu versteuerndes Einkommen ->
- In der linken Spalte suchen Sie das zu versteuernde Einkommen beider Ehegatten zusammen. (Bei Arbeitnehmern ist es das Bruttogehalt reduziert um berufsbedingte Kosten und weitere steuerlich abziehbare Ausgaben).
- Anschließend können Sie ihre gemeinsame Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ablesen.
Tipp: Nutzen Sie unseren Ehegattensplitting Rechner, um die Steuerschuld zu berechnen.
Anwendung der Splittingtabelle 2024
In der Steuertabelle lesen Sie im Grunde genommen ihre gesamte Steuerschuld für das laufende Jahr ab. Möchten Sie schließlich ihre mögliche Rück- oder Nachzahlung berechnen, ziehen Sie ihre bereits angezahlten Steuern in Form von Lohnsteuer ab.
Wie wird die Splittingtabelle angewendet?
- Das Einkommen der Ehepartner wird zuerst einzeln ermittelt.
- Im Folgenden werden die Einkünfte zusammengezählt.
- Dann geben die Ehepartner eine gemeinsame Steuererklärung ab.
- Im Splittingverfahren wird für die Hälfte des gemeinsamen Einkommens die Steuerschuld aus der Grundtabelle ermittelt und dann verdoppelt. Das bringt aufgrund der Progression steuerliche Vorteile gegenüber einer Einzelveranlagung. Bei der steigt nämlich die Steuerlast mit dem höheren Einkommen überproportional an.
- Die Einkommensteuer kann entsprechend direkt aus der Splittingtabelle abgelesen werden.
Was bringt die Splittingtabelle?
Mit Ehegattensplitting sparen Sie vor allen Zeit, weil Sie die Steuererklärung gemeinsam abgeben. In den meisten Fällen sparen Sie auch Steuern, aufgrund der Art, wie sie im Splittingverfahren berechnet werden.
Das Splittingverfahren lohnt sich bei einem unterschiedlich hohen Einkommen der Lebenspartner. Somit können Ehepaare ihre Steuerschuld deutlich reduzieren. Besonders lukrativ ist das Splittingverfahren, wenn einer der Partner gar nicht arbeitet. Sind dagegen die Einkünfte der Partner in etwa gleich hoch, ergibt sich kein Vorteil.
Die Abgabe von getrennten Steuererklärungen, also eine Einzelveranlagung, lohnt sich nur bei höheren Lohnersatzleistungen, Abfindungen, Verlusten oder Auslandseinkünften.
Top Thema: Wahl der Steuerklassen | Geld sparen mit Lohnsteuerklassen ->
Wann gilt die Splittingtabelle?
Wenn Sie mit ihrem Ehepartner die Steuererklärung gemeinsam einreichen und nicht dauernd getrennt leben, gilt für sie Ehegattensplitting und sie zahlen Steuern nach der Splittingtabelle. Das gilt auch:
- Wenn ihr Partner im Ausland lebt und sie beide eine Zusammenveranlagung wählen können.
- Für Verwitwete in Todesjahr und Folgejahr, falls Sie vor dem Tod nicht dauernd getrennt haben. Tipp: Hospizaufenthalt gilt nicht als getrennt lebend.
Was ist Ehegattensplitting und was bringt das?
Verheiratete Ehepaare und Lebenspartner können zwischen einer Einzel- und Zusammenveranlagung wählen. Bei einer Zusammenveranlagung, gilt für sie die Splittingtabelle.
Das Einkommen der Ehegatten wird zusammengezählt und als gemeinsame Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht. Die Finanzbeamten halbieren die Einküfte und ermitteln für diese Hälfte die Einkommensteuer nach der Grundtabelle und verdoppeln diese. Meistens ergibt sich dadurch eine niedrigere Steuerschuld als bei der Einzelveranlagung. Sie erhalten einen gemeinsamen Steuerbescheid.
Die Zusammenveranlagung von Ehegatten ist im §26 EStG geregelt.
Wer profitiert vom Ehegattensplitting?
Der Splittingtarif lohnt sich besonders, wenn einer der Partner nicht arbeitet. Wenn beide Partner gleich viel verdienen, ergibt sich kein Vorteil im Splittingverfahren.
Tipp: Berechnen Sie Ihre Steuerschuld mit dem Ehegattensplitting Rechner.
Über den Autor
Dieser Artikel ist erfasst und zuletzt geändert von Vera Kopecky.
Quellen und Einzelnachweise
- Bundesministerieum für Familie, Senioren und Jugend: Das Splittingverfahren und seine Wirkungsweise
- Bundesamt für Justiz: Einkommensteuergesetz