Lohnsteuerkarte beantragen, ändern | ELStAM Bescheinigung

Lesen Sie alle Fakten dazu, wie Sie die elektronische Lohnsteuerkarte beantragen können und die Lohnsteuerabzugsmerkmale Elstam ändern lassen können.

Das Wichtigste

  • Änderung der Lohnsteuerkarte (ELStAM) können Sie bei ihrem Finanzamt beantragen
  • Das können Sie ändern: Lohnsteuerfreibetrag, Religion, Steuerklassenwechsel, Kinderfreibetrag
  • Dauernd getrennt / Nicht mehr Alleinerziehend? Dann sind Sie verpflicht es dem Finanzamt zu melden
  • Die Meldebehörden melden die Änderungen des Familienstandes und Geburten beim Finanzamt an
  • ELStAM steht für Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale – auch elektronische Lohnsteuerkarte

Wie sieht die elektronische Lohnsteuerkarte aus?

Die elektronische Lohnsteuerkarte (auch Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale ELStAM) ersetzt seit 2013 die Lohnsteuerkarte in Papierform. Ihre aktuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale können Sie im ELSTER-Portal oder auf der Gehaltsabrechnung einsehen.

Ihr Arbeitgeber ruft bei der Lohnabrechnung ihre Steuerklasse, Anzahl der Kinderfreibeträge, Religionszugehörigkeit und Lohnsteuerfreibetrag automatisch ab. Beim Jobbeginn oder einem Arbeitgeberwechsel müssen Sie nicht mehr die Lohnsteuerkarte vorlegen, sondern geben ihrem Arbeitgeber nur noch ihre Steuer-ID, Geburtsdatum und Sozialversicherungsnummer ab.

Was sind die ELStAM Daten (Lohnsteuerabzugsmerkmale)?

In der ELStAM Datenbank sind für die Lohnsteuerberechnung wichtigen Lohnsteuerabzugsmerkmale gespeichert:

  • Steuerklasse (§ 38b Absatz 1 EStG)
  • Faktor – bei Steuerklasse IV (§ 39f EStG),
  • Kinderfreibetrag für die Ermittlung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags (§ 38b Abs. 2 EStG),
  • Lohnsteuerfreibetrag, der bei der Lohnsteuerberechnung abgezogen werden soll
  • Hinzurechnungsbetrag (§ 39a EStG)
  • Religionszugehörigkeit für die Ermittlung der Kirchensteuer. Diese Religionsgemeinschaften werden erfasst. (§ 39e Absatz 3 Satz 1 EStG).
  • Religionszugehörigkeit des Ehegatten

Auf Antrag des Arbeitnehmers:

  • Höhe der Beiträge für eine private Krankenversicherung und für eine private Pflege-Pflichtversicherung (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG) für die Dauer von zwölf Monaten
  • Doppelbesteuerung: Mitteilung, dass der von einem Arbeitgeber gezahlte Arbeitslohn nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von der Lohnsteuer freizustellen ist

    Lohnsteuerkarte beantragen und ändern, Elstam Bescheinigung

Änderung der elektronischen Lohnsteuerkarte beantragen

Wo kann ich Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale beantragen?

Für die Änderungen der elektronischen Lohnsteuerkarte ist  das Finanzamt zuständig. Alle Änderungen trägt die Finanzverwaltung in die ELStAM-Datenbank ein, auf die Arbeitgeber im Rahmen der Lohnabrechnung automatisch zugreifen können.

Die Änderungen der Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge wird automatisch auf der Grundlage der Mitteilungen der Meldebehörden über den geänderten Familienstand oder die Geburt / Tod eines Kindes veranlasst.

Diese Änderungen in der ELStAM Datenbank können Sie beim Finanzamt beantragen:

  • Eintragung von Lohnsteuerfreibetrag
  • Steuerklassenwechsel
  • Änderung der Religionszugehörigkeit (z.B. nach einem Kirchenaustritt)
  • Änderung des Kinderfreibetrags

Wichtig: Das sollten Sie tun

Beantragen Sie einen Lohnsteuerfreibetrag. Seit der Umstellung auf ELStAM werden die Freibeträge nicht automatisch übernommen und müssen alle zwei Jahre neu beantragt werden. Mit persönlichen Freibeträgen können Sie Ihre Lohnsteuer senken und monatlich mehr Nettogehalt erhalten.

 

Änderung nach Geburt des Kindes

  • Eintragung von Kinderfreibetrag
  • Änderung auf Steuerklasse 2 (Nach Geburt eines Kindes bei Alleinstehenden)

Haben Sie ihr Kind nach der Geburt beim Einwohnermeldeamt angemeldet, werden die Kinderfreibeträge automatisch je zur Hälfte beiden Elternteilen zugewiesen. Ist ihr Neugeborenes nicht bei Ihnen gemeldet, müssen Sie sich selbst beim Finanzamt um die Eintragung des Kinderfreibetrags kümmern. Weitere Änderungen und Übertragung des Knderfreibetrags beantragen Sie beim Finanzamt.

Top Thema: Kinderfreibetrag: Kinderfreibetrag beantragen und übertragen ->

Steuerklassenwechsel, Steuerklasse ändern nach Heirat

  • Eintragung einer ungünstigeren Steuerklasse 1 statt Steuerklasse 3 oder Steuerklasse 4
  • Steuerklassenwechsel von 3/5 oder 4 /4 oder Faktorverfahren
  • Änderungen nach Heirat

Nach der Heirat bekommen beide Partner automatisch die Steuerklasse 4 zugeteilt. Andere Steuerklassenkombinationen müssen Sie selbst beantragen.

Top Thema: Steuerklassen | Zu mehr Netto mit Wahl der Lohnsteuerklassen, Steuerklassenwechsel ->

Anzeigepflicht

In bestimmten Fällen sind Sie zu einer Information des Finanzamts verpflichtet. Diese Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale müssen Sie dem Finanzamt anzeigen:

  • Trennung: Sie haben sich von ihrem Ehegatten dauernd getrennt. Dementsprechend gehören Sie in die Steuerklasse 1.
  • Nicht mehr Alleinerziehend: Folglich steht Ihnen der Freibetrag für Alleinerziehende  nicht mehr zu.
  • Es soll eine geringere Zahl der Kinderfreibeträge berücksichtigt werden.
  • Sie werden beschränkt einkommensteuerpflichtig

Wie können sie die ELStAM – Daten abrufen?

  1. Lohnabrechnung: Ihre aktuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale können Sie erstens auf der Lohnabrechnung ablesen.
  2. Finanzamt: Zweitens können Sie sich diesbezüglich auch beim zuständigen Finanzamt erkundigen.
  3. Im ELSTER-Portal können sie zuletzt ihre aktuellen lohnsteuerrelevanten Angaben in ELStAM einsehen. Sie müssen sich dabei mit Ihrer Steuer ID registrieren.

Wie prüfen sie die ELStAM Daten?

Überprüfen Sie dafür monatlich Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale in der Lohnabrechnung. Bei einem eventuellem Fehler beantragen sie zufolge die Änderung der ELStAM.

Wichtig: ELStAM prüfen

Ihr Arbeitgeber ist übrigens nicht verpflichtet ihre ELStAM-Daten zu kontrollieren!

 

Wer darf ELStAM abrufen?

Die Lohnsteuerabzugsmerkmale darf nur ihr aktueller Arbeitgeber, bei mehreren Jobs auch ihr Nebenarbeitgeber abrufen. Der Nebenarbeitgeber bekommt automatisch für den Lohnsteuerabzug die Steuerklasse VI übermittelt.

Eine Abrufsperre für bestimmte Arbeitgeber einrichten

Im Rahmen des ELStAM Verfahrens können Sie zumal bestimmte Arbeitgeber auf Antrag beim Finanzamt von der Einsicht in die lohnsteuerrelevanten Daten (ELStAM) sperren. In diesem Fall muß der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach der Steuerklasse VI abrechnen.

Praxisbeispiel: ELStAM Sperre

Herr Müller ist bei MHS GmbH seit dem 1.3.2016 neu angestellt. Sein Bruttogehalt beträgt 2700 EUR monatlich. In der Lohnsteuerkarte ist die Steuerklasse 3 eingetragen. Herr Müller hat seinen Arbeitgeber für die Nutzung der ELStAM-Daten beim Finanzamt sperren lassen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Lohnsteuer in der Steuerklasse 6 abzurechnen. Welche Nachteile hat die ungünstigere Steuerklasse?

Nachteile in der Steuerklasse 6
Steuerklasse Lohnsteuer
Steuerklasse 3 219,33 EUR
Steuerklasse 6 790,41 EUR
Nachteil: 571,08 EUR

 

Herr Müller bekommt in der Steuerklasse 6 um 571,08 Euro weniger von seinem Bruttolohn ausgezahlt, als in der Steuerklasse III. Da es sich nur um eine Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer handelt, wird der zuviel bezahlte Betrag am Jahresende im Rahmen der Einkommensteuererklärung verrechnet.

ELStAM Bescheinigung

Eine Ausdruck der aktuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale gibt es beim Finanzamt nur noch in Ausnahmefällen, falls:

  • Ihre ELStAM fehlerhaft sind und aus technischen Gründen zurzeit nicht korrigiert werden können.
  • Sie keine Identifikationsnummer haben, aber unbeschränkt steuerpflichtig sind
  • Zuletzt, wenn Sie beschränkt steuerpflichtig sind (Grenzpendler, Saisonbeschäftigter, oder nach § 1 Abs 2 /r Abs 3 EStG unbeschränkt steuerpflichtig sind)

ELStAM Formulare für Arbeitnehmer (Lohnsteuerabzugsmerkmale)

Seit dem 1. Oktober 2021 können Sie folgende amtliche Lohnsteuervordrucke über www.elster.de auch online
an das Finanzamt übermitteln:

  • Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen
  • Vereinfachter Antrag
  • Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
  • Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug
  • Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern
  • Erklärung zum dauernden Getrenntleben
  • Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft
  • Antrag des Arbeitgebers auf Nichtteilnahme am Abrufverfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

ELStAM Leitfaden für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber sind sie verpflichtet die Lohnsteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag bei jeder Lohn-/Gehaltsabrechnung vom Bruttolohn einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Anmeldung der monatlichen Lohnsteuerschuld und der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt erfolgt elektronisch (ELSTER).

Die für den Lohnsteuerabzug notwendigen Daten, bekommt der Arbeitgeber automatisch durch das ELStAM-Verfahren übermittelt.

Was sieht der Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber kann in der ELStAM Datenbank Informationen zu Heirat, Geburt eines Kindes, Kircheneintritt, Kirchenaustritt direkt nach der Eintragung im Melderegister  automatisch abrufen.

Was braucht der Arbeitgeber bei Jobbeginn und Arbeitgeberwechsel?  

Legen Sie als Berufseinsteiger diese Unterlagen ihrem Arbeitgeber vor:

  • Steuer-Identifikations-ID
  • Geburtsdatum
  • Sozialversicherungsnummer

Tipp: Wo kann ich die Steuer ID finden?

Ihre Steuer-Identifikations-ID finden Sie auf Ihrer Lohnabrechnung und Einkommensteuerbescheiden.

 

Warum brauche ich die Lohnsteuerkarte bei Minijob / 450 Euro Job?

Ihr Arbeitgeber kann die die Lohnsteuer für einen Minijober wahlweise anhand der individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale oder pauschal abrechnen.

  • Wenn sie also auf den Abruf der individuellen Lohnsteuermerkmale verzichten möchten, ist eine Lohnsteuerpauschalierung möglich.
  • Soll die Besteuerung hingegen nach ihren individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen vorgenommen werden soll, benötigt ihr Arbeitnehmer den Zugang zu ihren ELStAM-Daten.

Härtefallregelung: Nichtteilnahme des Arbeitgebers am ELStAM-Verfahren

Ausnahmsweise können Arbeitgeber die Teilnahme am ELStAM Verfahren ablehnen. Diese Gründe werden vom Finanzamt weiterhin akzeptiert:

  • Wenn Sie einen Minijobber in ihrem Privathaushalt beschäftigen
  • Falls Sie haben keine technische Möglichkeit mit der Finanzbehörde übers Internet zu kommunizieren, oder es ist ihnen wirtschaftlich oder persönlich nicht zumutbar.

Der Antrag gilt zumal für das jeweilige Kalenderjahr.  Hierzu füllen Sie den Antrag auf Nichtteilnahme am Abrufverfahren derELStAM aus.


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Dieser Artikel ist erfasst und zuletzt geändert von Vera Kopecky.