Häusliches Arbeitszimmer absetzen | Home Office Steuer

Das Wichtigste: Häusliches Arbeitszimmer absetzen, Home Office Steuer

  • Ein beruflich (über 90%)  genutztes Arbeitszimmer können Sie absetzen.
  • Volle Kosten absetzen können Sie, wenn das Heimbüro im Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit liegt.
  • Nur 1.250 Euro im Jahr gibt es, wenn Sie für Ihre Arbeit keinen anderen Arbeitsplatz haben.
  • Absetzbar ist: die anteilige Miete, Nebenkosten, Stromkosten, Hausratversicherung und Ausstattung.
  • Selbständige können alles absetzen, wenn das Büro einen optisch getrennten Eingangsbereich hat.


Wichtig: Das sollten Sie tun:

  1. Büroeinrichtung können Sie als Arbeitsmittel unabhängig vom Heimbüro absetzen.
  2. Arbeitslose und Eltern in der Erziehungszeit, die sich weiterbilden, können 1.250 € absetzen.
  3. Eine Arbeitsecke in einem Zimmer wird nicht begünstigt.
  4. Ein außerhäusliches Büro können Sie unbegrenzt absetzen.
  5. Mietvertrag mit dem Chef: Schließen Sie mit ihrem Arbeitgeber einen Mietvertrag ab, dann können Sie ihre Kosten voll absetzen.

Inhalt:


Was ist ein häusliches Arbeitszimmer?

Ein häusliches Arbeitszimmer (auch Home Office genannt) ist ein Raum, den Sie beruflich oder betrieblich für büromäßige Arbeiten nutzen und der in Ihre häusliche Sphäre eingebunden ist. Es befindet sich in unmittelbare Nähe Ihrer Wohnung und ist mit der Wohnung als gemeinsame Wohneinheit verbunden. Der Raum ist nicht für den Publikumsverkehr oder die Beschäftigung von Arbeitnehmern vorgesehen.

Das Home Office dürfen Sie nur fast ausschließlich beruflich nutzen  – über 90%. Damit Sie in den Genuss des unbegrenzten Abzugs kommen, muss das Büro im „Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit“ sein. Wenn Ihnen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, können Sie maximal bis zu 1250 Euro im Jahr absetzen.

Wieviel kann ich absetzen?

Kosten unbegrenzt absetzen – Home Office ist Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit

Sie können die vollen Kosten unbegrenzt absetzen, wenn Ihr Heimbüro der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ist, wie bei  Heimarbeitern, Telearbeitern oder Schriftstellern. Entscheidend ist nicht die zeitliche Komponente, sondern der qualitative Schwerpunkt Ihrer Arbeit. So wäre z.B. bei einem Hochschullehrer der Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit die Vorlesung in der UNI.

Die Absetzbarkeit ist auch in dem Fall möglich, falls einem Arbeitnehmer mit einem Heimbüro ein anderer Arbeitsplatz nur begrenzt zur Verfügung steht – ein sog. Poolarbeitsplatz, den er sich mit anderen Angestellten teilen muss. (BFH 26.2.14 BStBl II S.570).

Tipp: Berechnen Sie ihre Steuerersparnis und Einkommensteuer mit dem Einkommensteuerrechner ->

Tipp: Mietvertrag mit dem Arbeitgeber

Ist für Sie die Abgrenzung des „Mittelpunktes der beruflichen Tätigkeit“ schwierig, können Sie die Probleme mit dem Fiskus umgehen, indem Sie mit Ihrem Arbeitgeber Ihr Heimbüro vermieten. Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber bestätigen, dass Sie in dem angemieteten Raum für ihn tätig sein sollen. Der Mietvertrag sollte nicht ein Bestandteil des Arbeitsvertrags sein. (BFH 8.3.2006 – BFH/NV S. 1810).

 

1.250 Euro im Jahr absetzen – kein Arbeitsplatz vorhanden

Wenn Ihnen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, aber das Heimbüro nicht den beruflichen Mittelpunkt darstellt, dürfen maximal 1.250 EUR im Jahr für die Kosten Ihres Arbeitszimmer absetzen. Diese Regelung bezieht sich vor allem auf Lehrer, Handelsvertreter und Außendienstmitarbeiter, die zum Teil zu Hause arbeiten müssen. Die „Home Office Steuer Pauschale“ von 1.250 Euro ist allerdings ein Höchstbetrag. Das heißt, dass Sie nur ihre tatsächlichen Kosten bis zu diesem Höchstbetrag absetzen können.

Arbeitnehmer, die Ihren Arbeitsplatz aufgrund von Sanierung oder anderen gesundheitsschädlichen Baumägeln nicht benutzen können, können für das häusliche Arbeitszimmer bis zu 1.250 Euro geltend machen. (BFH, Az. VI R 11/12).

Tipp: Aus- und Fortbildung

Nutzen Sie Ihr Arbeitszimmer für eine erstmalige Berufsausbildung, Umschulung oder Weiterbildung, dürfen Sie die Büroausgaben steuerlich geltend machen. Auch Arbeitslose und Eltern in der Erziehungszeit, die sich weiterbilden, dürfen die Kosten des häuslichen Arbeitszimmer bis zu 1.250 EUR im Jahr absetzen.

Was alles kann ich absetzen?

Diese Posten können Sie für Ihr Arbeitszimmer absetzen:

  • Miete
  • Heizung, Wasser, Strom
  • Müllabfuhr, Schornsteinfeger, Abwasser
  • Hausratversicherung
  • Eigentümer: Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Gebäudeabschreibung, Zinsen
  • Reinigung: Putzmittel, Reinigungskraft, Fensterputzer
  • Gebäudereparatur
  • Renovierung
  • Tapeten, Teppichboden, Vorhänge
  • Eingebaute Lampen

Arbeitszimmer einrichten

Die Ausgaben für die Einrichtung eines Heimbüros können Sie als Arbeitsmittel absetzen, auch wenn das Finanzamt ihr häusliches Arbeitszimmer nicht anerkennt.

Tipp: Einrichtung bis 410 Euro

Gegenstände mit einem Netto-Anschaffungspreis bis 410 Euro schreiben Sie als geringwertige Wirtschaftsgüter im gleichen Jahr ab, Arbeitsmittel ab 411 Euro müssen Sie über die Nutzungsdauer abschreiben (Lineare Abschreibung).

  • Computeranlage (PC, Drucker, Bildschirm, Zubehör)
  • Telekommunikation (Telefon, Fax, Anrufbeantworter)
  • Taschenrechner
  • Werkzeuge und typische Arbeitsmittel
  • Kopierer, Reißwolf, Beamer, Videogeräte…
  • Büroeinrichtung (Schreibtisch, Stühle, Bürocontainer, Regale, Schreibtischlampe, Perserteppich, Papierkorb…)

Renovierungskosten fürs Bad absetzen

Der BFH entscheidet aktuell, ob eine Modernisierung des Bads als Betriebsausgaben für das häusliche Arbeitszimmer zulässig ist. Das Finanzgerichts Münster hat zugunsten eines Steuerberaters entschieden: Er darf die anteiligen Kosten für eine Renovierung des Bads als Betriebsausgaben für sein Arbeitszimmer voll absetzen, weil dort der Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit liegt (BFH, Az VII R 16/15).

Unser Tipp: Haben Sie als Arbeitnehmer, Lehrer und Außendienstler keinen anderen Arbeitsplatz für bestimmte Tätigkeiten, können fürs häusliche Arbeitszimmer bis zu 1250 Euro im Jahr absetzen. Wenn Sie das Limit nicht durch Posten, wie Miete, Betriebskosten oder Abschreibungen erschöpft haben, legen auch sie Einspruch ein und geben Umbaukosten für Ihr Bad an!

Arbeitszimmer im Keller, Garage, Speicher

Wenn Sie Zubehörräume, wie Ausstellungsräume, Lagerräume, Keller oder Speicher beruflich nutzen, dürfen Sie dafür Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer  ansetzen.

Damit Ihr Keller Arbeitszimmer vom Fiskus anerkannt wird, sollten Sie darauf achten, dass der Raum über Fenster und eine dem Wohnungsstandard entsprechende Ausstattung (Wand, Bodenbelag, Einrichtung und Heizung), sowie Anbindung zu den übrigen Wohnräumen verfügt.

Tipp: Keller mieten

Mieten Sie sich einen zusätzlichen Raum im Keller, der nicht zu Ihrer Wohnung gehört, haben Sie ein „außerhäusliches“ und voll absetzbares Arbeitszimmer gewonnen. Am günstigsten ist es, für den Kellerraum einen eigenen Mietvertrag abzuschließen (BFH BStBl II 2003 S. 515).

 

Die anteiligen Gebäudekosten werden nach einem Flächenschlüssel berechnet. Die anfallenden Betriebsausgaben sind anteilig im Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmer s zu der Wohnungsfläche zu berechnen. Dabei gehören Grundflächen von Zubehörräumen, wie z.B. Kellerräumen nicht zu der Wohnfläche. (BFH 11.11.14 VIII R 3/12).

Arbeitsecke in einem Zimmer

Auch eine Arbeitsecke in einem Zimmer, das ansonsten privaten Zwecken dient, kann steuerlich nicht geltend gemacht werden.

Außerhäusliches Arbeitszimmer absetzen

Machen Sie aus Ihrem Arbeitszimmer ein „außerhäusliches Büro“ ohne eine Verbindung zu der Privatwohnung – dann können Sie die vollen Kosten unbegrenzt absetzen.

Diese Tricks werden Ihnen helfen:

  • Mieten Sie ein separates Büro außerhalb der Wohnung, nicht im selben Haus wie Ihre eigene Wohnung. (BFH 26.2.2003 – BStBl II 2004 S.69).
  • Mieten Sie ein separates Büro in selben Mehrfamilienhaus. Vorsicht aber, das Büro muss auf einer anderen Etage liegen, damit der Fiskus den Abzug akzeptiert.
  • Bauen Sie in Ihrem Zweifamilien-Haus ein Arbeitszimmer im Dachgeschoß auf. Bedingung für den Abzug ist allerdings, dass Sie selbst im Erdgeschoß wohnen, die Wohnung im ersten Stock vermieten (Tipp: Auch an Ihre Eltern oder Kinder) und die Mietwohnung und das Arbeitszimmer  einen separaten Zugang haben. (BFH Urteil vom 15.1.2013, VIII R 7/10)

Für Lehrer und Außendienstler

Lehrer, die in ihrem Home Office Klausuren korrigieren, Außendienstler und Handelsvertreter können im Jahr bis zu 1.250 Euro absetzen. Das Büro muss büromäßig eingerichtet sein fast ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzt werden, damit das Finanzamt den Abzug akzeptiert. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer kann nicht abgesetzt werden.

Für Freiberufler und Selbständige

Nennen Sie Ihren Raum „Arztpraxis“, „Tonstudio“ oder „Werkstatt“ und stellen Sie sicher, dass der Eingangsbereich für einen dauerhaften Publikumsverkehr geeignet ist und trennen den Eingangsbereich im Flur am besten mit einer Tür ab, damit Ihre Kunden durch die Wohnung laufen müssen. Idealerweise verfügen Sie über einen optisch getrennten Eingangsbereich. Dann können Sie Ihre Kosten in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzen.

Für Rentner

Auch Rentner, die gelegentlich nebenher arbeiten, können die Kosten für das Heimbüro geltend machen. Es dürfen nur Einkünfte berücksichtigt, die ein Tätigwerden erfordern, also nicht Renten- oder Pensionszahlungen.

Bildet das Arbeitszimmer  den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung, können die Kosten in voller Höhe abgezogen werden. Erzielt der Rentner aber weitere Einkünfte, zum Beispiel aus Vermietung oder aus Kapitalvermögen, ist das Arbeitszimmer  möglicherweise nicht mehr der Mittelpunkt der gesamten Tätigkeiten. In dem Fall können maximal 1.250 EUR im Jahr für die Kosten abgesetzt werden, wenn dem Rentner kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. (BFH Az. VIII R3/12 vom 11.11.14).

Wenn Sie mehrere Jobs haben

Wenn Sie neben Ihrem Hauptjob noch einen Nebenjob ausüben, muss der Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Betätigung im Heimbüro liegen, damit Sie einen entweder uneingeschränkten oder bis 1.250 Euro beschränkten Kostenabzug vornehmen dürfen. Den Höchstbetrag von 1.250 Euro erhalten Sie für alle Jobs zusammen nur einmal (BFH, Az. X R 49/11).

Wo kann ich häusliches Arbeitszimmer eintragen?

Arbeitnehmer tragen in der Steuererklärung die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer als Werbungskosten ein. Selbständige tragen Betriebsausgaben ein. Die Kosten der Einrichtung können Sie als Arbeitsmittel absetzen und das unabhängig davon, ob das Finanzamt ihr Arbeitszimmer steuerlich akzeptiert.

  • Formular zum „Arbeitszimmer absetzen“: Anlage N, Zeile 43.

Top Thema: Steuererklärung selber machen Anleitung – so geht es! ->

Offene BFH Urteile

  • Dürfen Ehepaare, die sich ein Arbeitszimmer teilen zwei Mal den Höchstbetrag von 1.250 abrechnen? (BFH Az. VI R 86/13)
  • Ist eine Aufteilung nach zeitlichem Aufwand bei mehreren Tätigkeiten möglich? (BFH Az. IXR 21/13, Az. IXR 23/12).
  • Wie ist ein Durchgangszimmer zum Balkon zu behandeln? (BFH Az. VIII R 24/12).

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Über den Autor

Dieser Artikel ist erfasst und zuletzt geändert von Vera Kopecky.