Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen – so geht es!

Als Mieter oder Hauseigentümer können Sie haushaltsnahe Dienstleistungen, wie z.B. Putzen, Kochen oder Gartenarbeit absetzen.

Das Wichtigste: 

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen können zu 20 %, maximal 4.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden.
  • Handwerkerleistungen sind ebenfalls mit 20 %, in diesem Fall jedoch nur mit maximal 1.200 Euro absetzbar.
  • Für selbständige und sozialversicherte Haushaltshilfen 20 % der Kosten, maximal 4.000 Euro.
  • Für Minijobber auf 450-EUR-Basis 20 % der Kosten, maximal jedoch 510 Euro.
  • Für Schwarzarbeiter droht Ihnen Geldbußen von bis zu 5.000 Euro.

Tipp: Das sollten Sie tun!

  1. Verwandte, die nicht in eigenem Haushalt wohnen, dürfen Sie absetzen.
  2. Melden Sie Ihre Putzhilfe bei der Minijobzentrale an! Es ist oft günstiger als die Schwarzarbeit.
  3. Zahlen Sie per Überweisung! Barzahlungen werden vom Fiskus nicht akzeptiert.
  4. Beantragen Sie einen Lohnsteuerfreibetrag, dann bekommen Sie mehr Nettogehalt.
  5. Au pair: Schließen Sie einen schriftlichen Vertrag ab und überweisen Sie das Taschengeld.
  6. Haustier: Setzen Sie 20 % der Betreuungskosten, bis zu maximal 4.000 Euro für ihr Haustier ab.

 

Bild von haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen, Putzfrau

Was sind alles haushaltsnahe Dienstleistungen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Arbeiten im Haushalt, die gewöhnlich von den Familienmitgliedern erledigt werden und mit denen ein selbständiger Dienstleister beauftragt wird. Nach § 35a EStG werden Dienstleistungen im Privathaushalt steuerlich gefördert, vor allem um Schwarzarbeit zu verhindern.

Was kann ich absetzen?

Sie dürfen nur typische Hausarbeiten von der Steuer absetzen. Ihre Hilfskraft muss typische Hausarbeiten, wie einkaufen, putzen, kochen, waschen, Kinder betreuen oder den Garten pflegen durchführen.

  • Reinigung der Wohnung und Straße
  • Fenster putzen
  • Einkaufen, Kochen und Servieren zu Hause
  • im Haushalt Waschen, Bügeln, Nähen
  • Gartenarbeiten, wie Heckenschneiden, Rasenmähen, Gießen
  • Friseur, Kosmetik, Pediküre
  • Pflege der Angehörigen
  • Tierbetreuung zu Hause – 20% der Betreuungskosten für ein Haustier, maximal 4.000 € im Jahr
  • Betreuung von Kindern im Haushalt durch Tagesmutter, Babysitter Au-pair 50% der Kosten wenn ein Abzug als Kinderbetreuungskosten nicht möglich ist.
  • Hausmeisterarbeiten
  • Straßenreinigung, Winterdienst,
  • Wachdienst
  • Schneeräumkosten
  • Umzugsdienstleistungen

 

Was kann ich nicht absetzen?

  • Unterricht (Musik, Nachhilfe, Reit-, Ballettunterricht)
  • Sport
  • Freizeitaktivitäten
  • Kinderbetreuung außer Haus , wie z.B. Kindergarten, Tagesmutter (Kinderbetreuungskosten)
  • Fahrer
  • Sekretärin
  • Hausherr

Wer kann haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen?

Als Mieter oder Hauseigentümer können Sie für haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu 22.550 Euro absetzen. Für einfache Dienstleistungen im privaten Haushalt, wie Kochen, Putzen oder die Betreuung von Angehörigen eine Firma (selbständige oder angestellte Haushaltshilfe) engagieren, können Sie bis zu 20.000 Euro Personalkosten geltend machen. 20 Prozent davon, also max. 4.000 Euro verringern direkt Ihre Steuerschuld. Außerdem können Sie für eine weitere Haushaltshilfe auf Minijob / 450 Euro Job – Basis bis zu 2.550 Euro im Jahr geltend machen. Die Steuerermäßigung beträgt auch 20 Prozent, also 510 Euro.

Haushaltsnahe Dienstleistungen in diesen Wohnungen dürfen Sie absetzen:

  • Mietwohnung, Eigentumswohnung und Eigenheim
  • Zweitwohnung
  • Wochenendwohnung oder Ferienwohnung
  • Eine Wohnung, die ein Kind umsonst bewohnen darf
  • Wohnstiftung
  • Bei einem Umzug auch die bisherige Wohnung ansetzbar
  • Altersheim, Pflegeheim

Für Handwerkerleistungen und Reparaturen können Sie zusätzlich bis zu 6.000 Euro im Jahr geltend machen. Das ergibt eine Steuererstattung von maximal 1.200 Euro. Top Thema: Handwerkerrechnung absetzen, Handwerkerkosten Steuer ->

Wer ist als Haushaltshilfe steuerlich absetzbar?

Sie können Ihre Haushaltshilfe als Minijobber auf 450 Euro Basis anstellen oder als Selbständige oder bei einem Arbeitgeber sozialversicherte Haushaltshilfe.

Wen Sie für die Erledigung der Aufgaben im Haushalt beauftragen interessiert den Fiskus nicht, solange Sie nicht ihren Ehemann oder in eigenem Haushalt lebende Kinder absetzen möchten. Kinder die nicht mehr in ihrem Haushalt wohnen, ihre Großmutter oder ihr Neffe dürfen Sie steuerlich unbedenklich als Haushaltshilfe deklarieren.

  • Minijobber
  • Selbständige Haushaltshilfen
  • Sozialversicherte Haushaltshilfen
  • Kinder, die nicht im Haushalt leben

Wer ist als Haushaltshilfe steuerlich nicht absetzbar:

  • Ehegatten
  • Kinder, die im eigenen Haushalt leben
  • Partner in eingetragener Lebenspartnerschaft
  • Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft

Tipp: So stellen Sie Ihre Verwandten als Haushaltshilfe ein

Kinder oder andere Verwandte, die nicht mehr in Ihrem Haushalt leben, dürfen Sie als Haushaltshilfe engagieren. Diese Formalitäten sollten Sie nicht vergessen, um in den Genuss der steuerlichen Förderung zu kommen:

  • Schließen Sie mit Ihrem Kind einen schriftlichen Vertrag ab. Bei der Minijobzentrale finden Sie einen Mustervertrag, den Sie dafür verwenden können: minijob-zentrale.de.
  • Melden Sie das Beschäftigungsverhältnis bei der Minijobzentrale an.
  • Verzichten Sie auf Barzahlung und überweisen Sie den Lohn.

Au Pair steuerlich absetzen

Ihr Au-Pair-Mädchen können Sie steuerlich geltend machen, wenn Sie einen schriftlichen Vertrag abschließen und das Taschengeld auf ein für das Au-Pair eingerichtete Konto überweisen. Barzahlungen werden weder als haushaltsnahe Dienstleistung noch als Sonderausgaben anerkannt (FG Köln Az.15 K2882/13).

Tipp: Au-Pair-Vertrag: Legen Sie in Ihrem Au-Pair-Vertrag fest, wie viele Wochenstunden auf die Kinderbetreuung und auf die Haushaltshilfe anfallen. Haben Sie keine derartige Vereinbarung getroffen, dürfen Sie 50% der Geld und Sachzuwendungen:

  • Taschengeld
  • Wert der Unterbringung
  • Verpflegung
  • die erstatteten Fahrtkosten

als haushaltsnahe Dienstleistung abziehen. Die andere Hälfte der Kosten können Sie als Kinderbetreungskosten für ein Au-pair-Mädchen absetzen (Sonderausgaben). (BMF 14.3.12, Gz., IV C4 – S2221 – 2/07/001:012)

Pflegebedürftige und Heimbewohner

Für die Steuerermäßigung für die Pflege- und Betreuungsleistung zu Hause oder im Heim brauchen Sie weder die Verordnung des Hausarztes, noch  den Nachweis der Pflegestufe. Für Heimbewohner und Personen, die zu Hause gepflegt werden, zählen diese Ausgaben:

  • Wäscheservice und Reinigung des Zimmers und der Gemeinschaftsräume
  • Zubereiten und Servieren der Mahlzeiten
  • Grundpflege, wie z.B. Fußpflege (Katalog der Pflegeversicherung)
  • Pflegeleistungen ambulanter Dienste
  • Pflege- und Betreuungs-Dienstbereitschaft (Neu vom BFH: Die Abrechnung ist möglich auch wenn die Leistungen nicht in Anspruch genommen werden. BFH, Az. VI / 28/08).
  • Fahrten zum Arzt, fürs Einkaufen, Spazierengehen und für Botengänge zählt nur, wenn sie zu den Nebenpflichten der Haushaltshilfe gehören.
  • Schneeräumen und Kehren des Bürgersteiges

Tipp: Wer zahlt, der setzt ab

Wenn Sie die Kosten der Haushaltshilfe für den Gepflegten, der in ihrem oder auch seinem eigenem Haushalt lebt, übernommen haben, können Sie es auch absetzen. Der Pflegepauschbetrag von 924 Euro bleibt ihnen erhalten. Das ist vor allem in dem Fall für Sie günstig, wenn Sie die Grenze der zumutbaren Belastung noch nicht erreicht haben und die Kosten daher nicht als außergewöhnliche Belastung absetzen können.

 

Umzugskosten

  • Private Umzugskosten, wie etwa Speditionskosten, können Sie zu 20 Prozent, maximal jedoch 4.000 Euro als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen.
  • Ziehen Sie aus gesundheitlichen Gründen in eine z.B. rollstuhlgerechte Wohnung um, setzen Sie die Kosten als außergewöhnliche Belastungen ab. In Katastrophenfällen gilt ebenfalls ein Umzug als außergewöhnliche Belastung.
  • Beruflich bedingte Umzugskosten setzen Sie als Werbungskosten -> ab.

Betreuungskosten für ein Haustier absetzen

Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 3.9.2015, können Sie bis zu 20% der Betreuungskosten für ein Haustier, maximal 4.000 € im Jahr als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG abziehen.

Diese Ausgaben für die Versorgung und Betreuung eines im Haushalt lebenden Haustieres dürfen Sie als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen:

  • Füttern
  • Fellpflege
  • Ausführen
  • Sonstige Beschäftigung des Tieres
  • Reinigungsarbeiten, die mit dem Haustier im Zusammenhang stehen.

Hintergrund: Gestritten wurde um die entstandenen Kosten für Betreuung der Hauskatze während der Urlaubszeit, die als haushaltsnahe Dienstleistung deklariert worden sind. Die Finanzrichter befanden, dass die Versorgung von Haustieren einen engen Bezug zur Hauswirtschaft des Halters hat und außerdem der Begriff „haushaltsnahe Dienstleistung“ gesetzlich nicht näher bestimmt ist.

Aufgaben, wie das Reinigen des Katzenklos, das Versorgen der Katze mit Futter und Wasser und sonstige Beschäftigung des Tieres werden üblicherweise vom Tierhalter selbst erledigt und gehören daher zum Haushalt. (FG Düsseldorf, Urteil v. 4.2.2015 – 15 K 1779/14 E; entgegen BMF-Schreiben vom 10.1.2014, BStBl. I 2014, 75). Der BFH hat in einer Revision diese Rechtslage bestätigt (03.09.2015, Az: VI R 13/15).

Wie werden haushaltsnahe Dienstleistungen berechnet?

Bis zu 20% der Ausgaben, maximal 4.000 Euro können Sie für Ihre haushaltsnahen Dienstleistungen  direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Haushaltsnahe Dienstleistungen fördert das Finanzamt nur einmal pro Haushalt und nicht pro Person.

Haushaltsnahe Dienstleistungen zählen nur dann, wenn sie keine Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Sonderausgaben sind. Bei Kosten, die als außergewöhnliche Belastung zählen, darf nur der Eigenanteil, also die „zumutbare Belastung“ angesetzt werden.

Haushaltshilfe als 450-Jobber

  • Maximal können Sie absetzen: 2.550 Euro
  • Steuererstattung (20 % der Kosten): max. 510 Euro
  • So sieht die Lohnabrechnung aus: Minijob Rechner ->
Was gehört dazu:
  • Bruttolohn
  • Sozialversicherungsbeiträge
  • Lohnsteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Kirchensteuer
  • Unfallversicherung
  • Umlagen

Selbständige Haushaltshilfe

  • Maximal können Sie absetzen: 20.000 Euro
  • Steuererstattung (20 % der Kosten): max. 4.000 Euro

Tipp: Barzahlung wird nicht akzeptiert

Zahlen Sie alle Rechnungen per Überweisung. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.

Was gehört dazu:
  • Arbeitskosten
  • Maschinenkosten
  • Fahrtkosten
  • Umsatzsteuer
  • Reinigungsmittel
  • Schmier-, Spülmittel
  • Streugut

Top Thema: Steuererklärung selber machen Anleitung – so geht es! ->

 

Haushaltshilfe anmelden lohnt sich

Minijob

Wenn Sie Ihre Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale anmelden, könnten Sie aufgrund der Steuerersparnis Geld sparen. Auf jeden Fall können Sie die Geldbuße von 5000 EUR für Schwarzarbeit vermeiden.

Als Arbeitgeber können Sie 20 Prozent der Lohnkosten bis maximal 510 EUR im Jahr absetzen, zahlen aber bis zu 14,34 Prozent für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge (Krankenversicherung 5%, Rentenversicherung 5 %, Pauschsteuer 2%, ges. Unfallversicherung 1,6 Prozent, Lohnfortzahlung 0,74 Prozent).

Die Anmeldung können Sie hier vornehmen:

  • Minijobzentrale, Tel.: 01801/ 200 504
  • auf www.haushaltsscheck.de

Seit dem 1.5.2011 dürfen Bürger aus Polen, Estland, Lettland, Litauen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland arbeiten.

Sozialversicherungspflichtige Haushaltshilfe 

Verdient ihre Haushaltshilfe mehr als 450 Euro im Monat, muss sie Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Der Arbeitgeber kann bis zu 20.000 Euro im Jahr als Haushaltsnahe Dienstleistung absetzen.

Berechnungsbeispiel: Schwarzarbeit versus Minijob

Trotz der Zahlung von Steuern und Sozialabgaben, kann man mit einer Legalisierung des Arbeitsverhältnisses im Vergleich zu nicht angemeldeten Haushaltshilfe einsparen. Rechnen Sie mit uns nach, ob es in Ihrem Fall auch zutrifft:

Variante 1: Bei Schwarzarbeit
  • So viel kostet eine Haushalshilfe mit 212,50 Euro Brutto bei Schwarzarbeit
  • Kosten / Steuern Arbeitnehmer: keine
  • Kosten/ Steuer Arbeitgeber: 2.550 EUR
  • Arbeitgeber nach Steuern: 2550 EUR
Variante 2: Minijober als Haushaltshilfe steuerlich absetzen

So viel kostet eine Haushalshilfe mit 212,50 Euro Brutto auf Minijob-Basis

  • Kosten / Steuern Arbeitnehmer: keine
  • Kosten/ Steuer Arbeitgeber:
    • 550,00 EUR Jahreslohn
    • 127,50 EUR Krankenversicherung (5%)
    • 127,50 EUR Rentenversicherung (5%)
    • 51,00 EUR Pauschalsteuer (2%)
    • 40,80 EUR Unfallversicherung (1,6%)
    • 18,87 EUR Lohnfortzahlung (0,74%)
    • Gesamtkosten Arbeitgeber:2.915,67 EUR
    • Steuerersparnis für Haushaltshilfe: – 510 EUR
  • Arbeitgeber nach Steuern: 2405,67 EUR
  • Ersparnis Arbeitgeber: 144,33 EUR

 

Wo muss ich die Haushaltshilfe in der Steuererklärung eintragen?

Tragen Sie ihre Ausgaben inkl. Umsatzsteuer im Mantelbogen der Steuererklärung ein.

Tipp: Lohnsteuerfreibetrag

Als Arbeitnehmer können sie für haushaltsnahe Dienstleistungen einen Lohnsteuerfreibetrag beantragen und monatlich mehr Nettogehalt erhalten. Als Selbständiger beantragen Sie die Senkung der Einkommensteuer-Vorauszahlung.

 

Das könnte Sie auch interessieren:


Über den Autor

Dieser Artikel ist erfasst und zuletzt geändert von Vera Kopecky.