Kindergeld 2022: Höhe, Kindergeldantrag, Kindergeldzuschlag beantragen
Lesen Sie, alle Fakten rund um das Kindergeld 2022, Kindergeldantrag, Kindergeld Höhe und Kindergeldzuschlag: Wer hat Anspruch? Wann wird gezahlt? Was darf das Kind hinzuverdienen?
Das Wichtigste:
- Für das 1. und 2. Kind bekommen Sie bis zu seinem 25. Lebensjahr 219 Euro.
- Für das 3. Kind bekommen Sie 225 €
- Für jedes weitere Kind gibt es 250 €.
- Voraussetzung: Sie wohnen in Deutschland und haben einen Sorgerecht für das Kind.
- Nur für 1 Person: Das Kindergeld kann immer nur einer Person ausgezahlt werden.
- Bei Günstigerprüfung entscheidet der Fiskus, ob Kinderfreibetrag oder Kindergeld besser ist.
Wichtig: Das sollten Sie tun:
- Als Geringverdiener können Sie einen zusätzlichen Kinderzuschlag von 170 Euro je Kind beantragen.
- Geben Sie den Kindergeldantrag vor der Geburt ab, so bekommen Sie das Geld früher ausgezahlt.
- Nach dem Abitur muss ihr Kind ausbildungs- oder arbeitssuchend gemeldet sein.
- In der Erstausbildung kann ihr Kind unbegrenzt hinzuverdienen.
- Während der Zweitausbildung ist ein Job mit bis zu 20 Stunden / Woche erlaubt.
Kindergeld – was ist das?
Ab Januar 2021 steigt das Kindergeld auf 219 Euro für die ersten beiden Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Für das dritte Kind bekommen Sie monatlich 225 Euro und für jedes weitere 250 Euro. In manchen Fällen wird sogar bis zum 25 Lebensjahr gezahlt. Einen Anspruch auf das Kindergeld haben leibliche und adoptive Eltern, sowie Pflegeeltern, die in Deutschland wohnen und einen Sorgerecht auf das Kind haben. Eine Übertragung des Kindergeldes auf das andere Elternteil oder Stief- und Großeltern ist unter bestimmten Umständen möglich. Das Kindergeld kann im Gegensatz zum Kinderfreibetrag, immer nur einer Person ausgezahlt werden.
Auf Antrag bei der Familienkasse erhalten Eltern monatlich für die Kinder das Kindergeld ausgezahlt. Am Jahresende stellt das Finanzamt in einer Günstigerprüfung fest, ob man mit einem Kinderfreibetrag bessere Steuerersparnisse erzielen könnte. Die günstigere Variante wird bevorzugt, die Differenz zwischen der Einkommensteuerersparnis und dem ausgezahlten Kindergeld wird vom Finanzamt erstattet.
Inhaltsverzeichnis
Kindergeld 2022 – Kindergeld Höhe
Seit 1.1.2021 gibt es für das erste und zweite Kind 219 Euro. Das dritte Kind wird mit 225 Euro und jedes weitere mit 250 Euro gefördert.
Kindergeld monatlich | 2018 | Ab 1.7. 2019 | Ab 2021 |
---|---|---|---|
1. Kind | 194 € | 204 € | 219 € |
2. Kind | 194 € | 204 € | 219 € |
3. Kind | 200 € | 210 € | 225 € |
ab 4. Kind | 225 € | 235 € | 250 € |
Kindergeldzuschlag
Geringverdiener können einen zusätzlichen Kinderzuschlag für den Lebensunterhalt bei der Familienkasse beantragen. Der Kinderzuschlag beträgt seit dem 1. Januar 2017 monatlich 170 Euro je Kind.
Diesen Zuschlag erhalten Sie, wenn
- die Kinder zuhause wohnen, wenn
- ihnen das Kindergeld zusteht und wenn
- Sie den Lebensunterhalt ihrer Kinder nicht finanzieren können und
- Ihr Einkommen höher als 600 Euro für Alleinerziehende, oder 900 Euro für Ehepaare liegt. Berücksichtigt wird das Einkommen aus aus Bruttolohn, Arbeitslosengeld 1 oder Krankengeld. Dazu zählt nicht das Kindergeld oder Harz IV (Arbeitslosengeld 2)!
Wie kann man das Kindergeld 2022 beantragen?
Stellen Sie den Kindergeldantrag bei der Familienkasse, die in der zuständigen Agentur für Arbeit zu finden ist. Sind Sie im öffentlichen Dienst tätig, stellen Sie den Kindergeldantrag direkt bei ihrem Arbeitgeber.
Den Kindergeldzuschlag müssen Sie bei der Familienkasse gesondert beantragen. Eine rückwirkende Nachzahlung für den Kindergeldzuschlag ist nicht möglich.
Wann sollte ich das Kindergeld beantragen?
Sie können den Antrag schon vor der Geburt des Kindes stellen. Der Antrag wird wirksam erst wenn die Geburtsurkunde des Kindes eingereicht wird. Je früher Sie jedoch Ihren Antrag einreichen, desto früher bekommen Sie Ihr Geld überwiesen.
Wichtig: Ab 1. Januar 2018 können Eltern das Kindergeld rückwirkend nur noch für die letzten sechs Monate beantragen.
Was brauche ich für den Kindergeldantrag?
Um das Kindergeld beantragen zu können, müssen Sie der Familienkasse die Steuer ID des Antragstellers und ihres Kindes mitteilen. Die Nummer wurde ihnen nach der Geburt des Kindes vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Wenn die Nummer nicht auffindbar ist, können Sie die Steuer ID unter bzst.de anfordern.
Wichtig: Checkliste: Unterlagen für den Kindergeldantrag
- Geburtsurkunde des Kindes
- Steuer ID des Antragstellers und ihres Kindes
- Schul- oder Ausbildungsbescheinigung für volljährige Kinder
- Immatrikulationsbescheinigung für Kinder im Studium
- Behindertenausweis für Kinder mit Behinderung
Formulare für den Antrag auf Kindergeld 2022
Wann wird das Kindergeld gezahlt?
Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel 1 bis 1,5 Monate.
Das Kindergeld wird für jeden Monat ausgezahlt, in dem mindestens für einen Tag des Monats die Voraussetzungen erfüllt waren. Ist ihr Kind also zum Beispiel am 30. April geboren, bekommen Sie für den ganzen Monat April das Kindergeld ausgezahlt. Das Geld wird auch rückwirkend ausgezahlt.
Kindergeld Auszahlungstermine
Die monatlichen Auszahlungstermine für das Kindergeld richten sich nach der letzten Ziffer der Kindergeldnummer. Endet also ihre Kindergeldnummer mit einer „1“ wird ihr Kindergeld am Monatsanfang ausgezahlt, die Endnummer „9“ erhält die Überweisung am Monatsende.
Kindergeld Nachzahlung
Beantragen Sie das Kindergeld nachträglich bei der Familienkasse, wenn das Finanzamt während des Jahresabschlusses festgestellt, dass das Kindergeld günstiger wäre und den Kinderfreibetrag deswegen nicht ansetzt. Sonst würden Sie das Kindergeld ganz verlieren!
Das Kindergeld können Sie rückwirkend für die letzten vier Jahre und das aktuell laufende Jahr beantragen.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Kindergeld bekommen nur Personen, die Sorgerecht und einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und diese Voraussetzungen erfüllen:
Leibliche Eltern und Adoptiveltern
Sie erhalten das Kindergeld, wenn Sie gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig sind. Als Eltern mit gemeinsamen Haushalt müssen Sie die Entscheidung treffen, wer von Ihnen das Kindergeld bekommt.
Elternteile (Leibliche und adoptive)
Wenn der andere Elternteil:
- verstorben ist
- im Ausland lebt
- nicht bekannt ist
- sein Aufenthalt unbekannt ist
- mindestens zu 75 Prozent der Unterhaltspflicht nicht nachkommt.
Pflegeeltern
Das Kind muss dauerhaft im Haushalt leben.
Großeltern und Stiefeltern
Die Großeltern und Stiefeltern müssen gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig sein und das Kind dauerhaft in deren Haushalt leben.
Was sind Zählkinder?
Haben Sie Kinder aus einer früheren Beziehung, können Sie folglich diese als „Zählkinder“ nutzen. Auch wenn Sie kein Kindergeld für sie bekommen, erhalten Sie eventuell mehr Geld für die jüngeren Kinder.
Kindergeld Altersgrenze
Kinder bis 18 Jahren
Alle Kinder unter 18 Jahren werden berücksichtigt
Kinder von 18 – 25 Jahren
Kindergeld für Studenten und in der Ausbildung
Sie bekommen Kindergeld für ein Kind, wenn:
- das Kind eine Berufsausbildung, Studium, Bundesfreiwilligendienst oder den Internationalen Jugendfreiwilligendienst absolviert.
- sich das Kind in einer maximal 4 Monate langen Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsschnitten befindet. Dabei muss ihr Kind nachweisen, daß es arbeitslos ist.
Kindergeld nach Abitur
Wenn Ihr Kind noch kein Ausbildungsplatz gefunden hat, muss es sich unbedingt als Ausbildung Suchender bei der Agentur für Arbeit melden. Nur in diesem Fall erhalten Sie ihren Anspruch auf das Kindergeld / Kinderfreibetrag. Wenn Ihr Kind als arbeitsuchend gemeldet ist, muss es alle drei Monate die Meldung wiederholen. Ansonsten verlieren Sie den Anspruch auf das Kindergeld / Kinderfreibetrag.
Tipp: Au Pair mit Sprachkurs
Wenn ihr Kind nach dem Schulabschluss im Ausland als Au-pair ihre Sprachkenntnisse festigen möchte, wird das Kindergeld nicht gezahlt. Besucht aber ihr Kind an mindestens 10 Stunden in der Woche einen Sprachkurs, wird es als Berufsausbildung anerkannt und das Kindergeld weitergezahlt.
Was darf man beim Kindergeld dazuverdienen?
Während der Erstausbildung ist die Wochenarbeitszeit nicht begrenzt.
In einer Zweitausbildung oder eines Zweitstudiums ist ein Job mit bis zu 20 Stunden / Woche erlaubt. Ebenso ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis oder Ausbildungsdienstverhältnis.
Kindergeld für selbständige Kinder
Ein arbeitslos gemeldetes Kind darf 15 Stunden wöchentlich einer selbständigen Betätigung nachgehen, ohne dass Sie den Anspruch auf das Kindergeld verlieren. Es gilt auch, wenn die Verdienstgrenze für Minijobber von 450 Euro nicht überstiegen wird (BFH, Urteil v. 18.12.2014 – III R 9/14; veröffentlicht am 13.5.2015).
Kindergeld für behinderte Kinder ab 18 Jahre
Für Behinderte Kinder ab 18 bekommen Sie Kindergeld, wenn:
- Erstens das Kind ist volljährig und unfähig sich selbst finanziell zu unterhalten. Ausserdem ist die Behinderung ist vor seinem 25. Lebensjahr eingetreten.
- Oder wenn das volljährige Kind so schwer geistig behindert ist, daß er einem Etwicklungsstand einer minderjährigen Person entspricht. Vorausgesetzt ist die Anerkennung eines Pflegekindschaftverhältnisses, das aus Aufsichts-, Betreuungs- und Erziehungsverhältnis besteht (wie zwischen Eltern und ihren leiblichen Kindern).
Muss man Kindergeld in der Steuererklärung angeben?
Nur wer eine Steuerklärung abgibt, hat die Chance auf eine Vergleichsrechnung mit Kinderfreibetrag. Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung, ob die Kinderfreibeträge oder das Kindergeld steuerlich günstiger sind. Das Finanzamt erstattet danach die Differenz. Das Kindergeld ist so berechnet, dass bei etwa 95 Prozent der Steuerpflichtigen kein Differenzausgleich nötig ist.
Tipp: Kinderbetreung
Für ihre Kinder, die unter 14 Jahre alt sind, können Sie bis zu 6.000 Euro im Jahr steuerlich geltend machen. Zwei Drittel davon, also maximal 4.000 Euro werden als Sonderausgaben berücksichtigt und bringen für Sie eine Steuerersparnis.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag – Einkommensgrenze
Das Finanzamt stellt schließlich am Jahresende bei einer sogennanten Günstigerprfung, welche Steuererleichterung vorteilhafter ist. Sie können ungefähr davon ausgehen, dass der Kinderfreibetrag bei einem zu versteuernden Einkommen von
- ca. 33.500 Euro bei Alleinstehenden
- ca. 63.500 Euro bei Verheirateten
günstiger das Kindergeld ausfällt.
Auch anhand des Steuersatzes können Sie ermittel, wo die Grenze liegt. Die Kinderfreibeträge sind günstiger als das Kindergeld ab diesem Grenzsteuersatz:
Kinderfreibeträge sind günstiger als das Kindergeld ab | Grenzsteuersatz |
1. Kind | 31,5 % |
2. Kind | 31,5 % |
3. Kind | 32,5% |
ab 4. Kind | 36,6% |
Tipp: Ihren Grenzsteuersatz können Sie mit dem Steuersatzrechner berechnen ->
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Quellen:
Über den Autor
Dieser Artikel ist erfasst und zuletzt geändert von Vera Kopecky.