Kirchenaustritt – so geht es! | Wie sie aus der Kirche austreten

4Wie kann ich aus der Kirche austreten, wo muss ich es beantragen und welche Folgen hat der Kirchenaustritt für mich? Lesen Sie Tipps rund um den Austritt aus der Kirche. 

Das Wichtigste:

  • Kirchensteuer oder Kirchgeld können Sie mit einem Kirchenaustritt einsparen.
  • Einen Antrag auf Kirchenaustritt stellen Sie beim Standesamt oder Amtsgericht (je nach Bundesland)
  • Die Gebühren dafür betragen bis zu 60 Euro.
  • Standesamt meldet das Austrittsdatum an die Meldebehörde, die es an die Finanzverwaltung übermittelt.
  • Ihr Arbeitgeber bekommt automatisch über den Abruf der elektronischen Lohnsteuerkarte Bescheid.

Tipp: Das sollten Sie tun!

  1. Bescheinigung: Sie sollten sich unbedingt eine kostenpflichtige Bescheinigung über den Austritt austellen lassen, um nach einem eventuellen Umzug nicht erneut eine Kirchensteuer zahlen zu müssen!
  2. Ermäßigung der Gebühr: Beantragen sie eine Ermäßigung oder Erlass der Kirchenaustrittsgebühr aus sozialen Gründen dem zuständigen Amt. Stellen Sie dafür einen schriftlichen Antrag auf Ermäßigung/Erlass der Gebühr und belegen die Notwendigkeit.
  3. Rechnen Sie mit den Folgen: Keine Zulassung zu kirchlichen Hochzeit, Beerdigung oder Jobs in kirchlichen Einrichtungen.

 

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Wie sie aus der Kirche austreten

Kirchensteuer ist die einzige Steuer, von der Sie sich abmelden können, indem Sie aus der Kirche austreten. Es ist egal was Sie zu diesem Schritt bewegt, da Sie den Kirchenaustritt nicht begründen müssen.

Wenn Sie aus der Kirche austreten möchten, bleibt Ihnen ein Gang zum Standesamt bzw. Amtsgericht nicht erspart. Den Antrag müssen Sie persönlich abgeben. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Hessen, NRW und Thüringen muss der Antrag bei Amtsgericht eingereicht werden. Zuständig ist das Amtsgericht, bzw. das Standesamt des Wohnsitzes.

Der Kirchenaustritt muss nicht begründet werden. Die Kosten und Gebühren des Austritts aus der Kirche betragen zwischen 10 und 60 Euro. Kostenlos ist der Austritt in Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen.

Kirchenaustritt – was muss ich tun?

Möchten Sie aus der Kirche austreten, müssen Sie:

  • Persönlich beim Amtsgericht / Standesamt erscheinen,
  • Sich mit einem Personalausweis ausweisen,
  • Das amtliche Austrittsformular ausfüllen und unterschreiben.

Was wird beim Kirchenaustritt benötigt und was soll ich mitbringen?

Nehmen Sie einen gültigen Ausweis mit:

  • Personalausweises oder Reisepass
  • Familienbuch, wenn Sie Verheiratet und Geschieden sind.

Kirchenaustritt Formular 

Wenn Sie das amtliche Formular verwenden und persönlich beim Amt ausfüllen, ist der Kirchenaustritt mit der Zahlung der Gebühren abgeschlossen.

Sie können auch einen formlosen Antrag verwenden, müssen dann aber Ihre Unterschrift beglaubigen lassen und natürlich dafür auch die Kosten übernehmen.
Hier können Sie ein formloses Formular (nicht amtlich) zum Kirchenaustritt kostenlos herunterladen: Formular für den Kirchenaustritt ->

Was spart man mit dem Austritt aus der Kirche?

Durch einen Kirchenaustritt können Sie die Kirchensteuer vermeiden. Damit verringern sich in den meisten Fällen ihre Lohnabzüge je nach Bundesland um 8 oder 9 Prozent der Lohnsteuer (bzw. Einkommensteuer bei Selbständigen). Glaubensverschiedene Ehepartner mit Zusammenveranlagung können durch den Kirchenaustritt das besondere Kirchgeld sparen, das je nach der Einkommenshöhe zwischen 96 und 3.600 Euro im Jahr liegt.

Berechnen Sie Ihre Kirchensteuer und somit die mögliche Steuerersparnis hier:

Top Thema: Kirchensteuer Rechner: Kirchensteuer berechnen & Kirchensteuer absetzen ->

Wie lange dauert es?

Ihre Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Kirchenaustritt erfolgt. Für Berlin gibt es eine Ausnahme: Die Kirchensteuerpflicht endet einen Monat später.

Wie teuer ist der Kirchenaustritt und wo muss ich es beantragen?

Für den Austritt aus der Kirche, müssen Sie persönlich beim Standesamt einen Antrag stellen. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Hessen und NRW müssen Sie den Antrag bei Amtsgericht einreichen. Zuständig ist das Amtsgericht, bzw. das Standesamt des Wohnsitzes.

  • Baden-Württemberg: Beim Standesamt, bis zu 60 EUR je nach Gemeinde
  • Bayern: Beim Standesamt, 31 EUR (41 EUR Ehegatten)
  • Berlin: beim Amtsgericht, 30 EUR
  • Brandenburg: beim Amtsgericht, 0 EUR
  • Bremen: Beim Standesamt, Austritt auch beim Pfarrer möglich, 5 EUR
  • Hamburg: Beim Standesamt, 31 EUR, Ersatzbescheinigung 7,50 EUR
  • Hessen: beim Amtsgericht, 25 EUR
  • Mecklenburg-Vorpommern: Beim Standesamt, 10 EUR
  • Niedersachsen: Beim Standesamt, 25 EUR
  • Nordrhein-Westfalen (NRW): beim Amtsgericht, 30 EUR
  • Rheinland-Pfalz: Beim Standesamt, 20,45 EUR
  • Saarland: Beim Standesamt, 32 EUR
  • Sachsen: Beim Standesamt, 26 EUR
  • Sachsen-Anhalt: Beim Standesamt, 25 EUR
  • Schleswig-Holstein: Beim Standesamt, 20 EUR
  • Thüringen: Beim Standesamt, 30 EUR

Die Stadt Neudenau, Landkreis Heilbronn in Baden-Württemberg, gilt mit 60 € als bundesweite Spitzenreiter.

Warum muß man eine Gebühr bezahlen?

Das Bundesverfassungsgericht anerkannte in 2007 die Erhebung der Gebühr für einen Kirchenaustritt als rechtmäßig. Das formale Austrittsverfahren aus der Kirche wäre wegen der korrekten Erfassung der Kirchensteuer notwendig. (Az: 1 BvR 3006/07).

Für Kinder und Jugendliche: Wie trete ich aus der Kirche aus 

Wer den Antrag auf einen Kirchenaustritt für Jugendliche stellen kann, hängt vom Alter des Kindes ab. Bis zum elften Lebensjahr stellen den Antrag die Eltern, vom zwölften bis zum vierzehnten Lebensjahr muss das Kind zusätzlich zustimmen. Jugendliche ab dem 14 Lebensjahr können den Austritt aus der Kirche selbst beantragen.

  • 0 – 11 Jahre: Den Antrag müssen die Erziehungsberechtigten stellen.
  • 12 – 14 Jahre: Den Antrag müssen die Erziehungsberechtigten stellen. Das Kind muß zustimmen.
  • ab 14 Jahre: Das Kind kann selbst den Kirchenaustritt beantragen.

Wer wird informiert?

Vom Kirchenaustritt werden folgende Institutionen informiert:

  • die Religionsgemeinschaft
  • das Einwohnermeldeamt
  • das Finanzamt
  • auf Wunsch: das Standesamt: Geburtenregister und das Eheregister

Wer bescheinigt den Austritt aus der Kirche?

Sie sollten sich beim Standesamt, bzw. Amtsgericht eine Bescheinigung über den Austritt ausstellen lassen, damit Sie bei einem eventuellen Umzug nicht nochmal zur Kasse geben werden!

Das Lohnsteuermerkmal keine Religionszugehörigkeit genügt leider nicht, um die Nichtmitgliedschaft zu beweisen. Und die Kirche hat Sie eventuell noch nicht aus ihrem Taufregister gelöscht. Die Bescheinigung wird meist gegen eine geringe Gebühr von ca. 5 Euro ausgestellt. Die Bescheinigung über den Austritt sollten sie gut aufheben!

Ohne Austrittsbescheinigung bekommt man wieder seine frühere Konfession zugewiesen und muss erneut die Kirchensteuer zahlen. Oft hilft nur noch, ein zweites Mal aus der Kirche auszutreten.

Wer meldet Austritt aus der Kirche an Finanzamt?

Das Standesamt meldet das Datum ihres Austritts an die Meldebehörde, die den Kirchenaustritt zur Speicherung in der ELStAM-Datenbank der Finanzverwaltung übermittelt.

Wer informiert den Arbeitgeber?

Wenn Ihr Arbeitgeber bereits am elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahren teilnimmt, erhält er automatisch eine Information über die Änderung des Kirchensteuerabzugsmerkmals.

Änderung Lohnsteuerabzugsmerkmale / ElStAM

Wenn ihr Arbeitgeber noch nicht am ELStAM-Verfahren teilnimmt, müssen Sie ihre Lohnsteuermekmale in der elektronischen Lohnsteuerkarte beim zuständigen Finanzamt alleine ändern lassen, damit Sie keine Kirchensteuer vom Bruttolohn abgezogen bekommen. Im Feld Kirchensteuerabzug sollten nach der Änderung in der ElStAM Kirchensteuerabzugsmerkmal zwei Striche stehen: „–„.

Was wird benötigt:

  • Ausdruck der gültigen ELStAM (Finanzamt)
  • Bescheinigung über den Kirchenaustritt

Formular für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale / ElStAM

Seit dem 1. Oktober 2021 können Sie folgende amtliche Lohnsteuervordrucke über www.elster.de auch online
an das Finanzamt übermitteln.

 

Nachteile von Kirchenaustritt, Konsequenzen und Folgen

Arbeit

Wenn sie aus der Kirche austreten, werden sie bei einer kirchlichen Einrichtung  (Caritas, Diakonisches Werk, kirchliche Krankenhäuser, Kindergärten, etc.) weniger Chancen haben eine Arbeit zu finden.

Taufe

Sie sollten sich auch die Taufe ihres Kindes genau überlegen. Wenn ihr Kind später keine Kirchensteuer zahlen möchte, muss austreten und verliert damit eine Aussicht auf einen Job bei kirchlichen Einrichtungen. Wenn sie ihr Kind gar nicht taufen lassen, können sie ihm in dieser Hinsicht viele Nachteile ersparen.

Hochzeit

Als Nicht-Kirchenmitglied werden sie bei den meisten Kirchen nicht zu kirchlichen Handlungen, wie Hochzeit oder Taufpatenschaft zugelassen. Informieren sie sich über die Regelungen bei ihrem Pfarrer oder Kirchenstelle.

Beerdigung

Als Konfessionslose müssen sie auf eine kirchliche Trauerfeier mit einem Pfarrer bei der Beerdigung verzichten. Dafür können sie aber auf nicht kirchliche Trauerredner und verschiedene Organisationen, die weltliche Trauerfeiern anbieten, zugreifen.

Theoretisch könnte ihnen auch eine Beerdigung auf einem kirchlichen Friedhof verweigert werden, was in der Praxis noch nie vorgekommen ist.  Auf in jedem Fall stehen ihnen kommunale Friedhöfe als Alternative zur Verfügung.


Über den Autor

Dieser Artikel ist erfasst und zuletzt geändert von Vera Kopecky.


 

Quellen und Einzelnachweise

  1. Statista: Die großen Kirchen verlieren Mitglieder

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