Kirchensteuer berechnen und absetzen | Die 9 besten Steuertricks

Lesen Sie wie Sie ihre Kirchensteuer berechnen und 9 Steuertipps für Ihre Steuererklärung rund um Kirchensteuer absetzen.

Das Wichtigste:

  • Der Kirchensteuersatz beträgt je nach Bundesland 8% oder 9% der Lohnsteuer oder Einkommensteuer.
  • Die Kirchensteuer zahlen Angehörige einer anerkannten Kirche, mit Wohnsitz in Deutschland.
  • Bei der Lohnabrechnung bekommen Sie die Kirchensteuer von ihrem Bruttolohn abgezogen.
  • Das Finanzamt zieht die Steuer ein und führt sie an die Kirchen ab.
  • Mit einem Kirchenaustritt können Sie diese Steuer vermeiden.

Wie kann man die Kirchensteuer berechnen?

Kirchensteuer Rechner

Kirchensteuer berechnen – so gehen Sie vor

  1. Berechnen Sie ihre anfallende Lohnsteuer
  2. Für alle Bundesländer (außer Bayern und Ba-Wü): Multiplizieren Sie die Lohnsteuer mit 9 %
  3. In Bayern, Baden-Württemberg:  Multiplizieren Sie die Lohnsteuer mit 8 %

Tipp: Die Berechnung können Sie auch bequem mit unserem Kirchensteuer Rechner durchführen.


Formel für die Kirchensteuerberechnung

  • Kirchensteuer =  Lohnsteuer x 0,09
  • Kirchensteuer in Bayern, Baden-Württemberg =  Lohnsteuer x 0,08

Beispiel: Höhe der Kirchensteuer berechnen

Herr Müller aus Hessen verdient 2.000 Euro Brutto, hat Steuerklasse 1 und ist kinderlos. Wie viel Kirchensteuer wird von seinem Bruttogehalt abgeführt?

Lohnsteuer von 2.000 € 197,75 €
Kirchensteuer0,09 x 197,75 € 17,77 €

Lösung: Der Arbeitgeber des Herrn Müller zieht 17,77 Euro Kirchen-Steuer vom Bruttolohn ab und führt es ans Finanzamt ab.


Inhaltsverzeichnis

Mindestbetrag

Die Mindeststeuer kommt hauptsächlich zum Einsatz, wenn die Lohnsteuer, bzw. Einkommensteuer, durch die Berücksichtigung der Kinderfreibeträge zu gering ist. Eine Mindeststeuer von 3,60 Euro im Jahr, bzw. 0,30 Euro im Monat, erheben:

  • evangelische Kirche in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
  • evangelisch-lutherische Kirche in Sachsen.

Kirchensteuer berechnen mit Pauschalierung der Lohnsteuer

Die Kirchensteuer wird immer dann pauschal berechnet, wenn die Lohnsteuer pauschal ermittelt worden ist. Für die Pauschalierung gelten niedrigere Steuersätze. Der Arbeitgeber kann bei der Berechnung zwischen einem vereinfachten Verfahren und Nachweisverfahren für die Pauschale wählen.

Die einzige Ausnahme gilt für Teilzeitbeschäftigte auf 450 Euro Basis und einer Lohnsteuerpauschalierung mit 2%. Diese 2% Pauschalsteuer ist eine Abgeltungssteuer, die den Solidaritätszuschlag und die KiSt abdeckt.

Top Thema: Kirchensteuersatz ->

Kirchensteuer berechnen für Steuererklärung

Bei der Berechnung der Steuer werden die Kinderfreibeträge berücksichtigt. Daher sollten Sie als Eltern die Anlage Kind der Steuererklärung ausfüllen, denn die Kinderfreibeträge senken die Kirchen-Steuer.

Allerdings werden die Freibeträge nicht von der Lohnsteuer abgezogen, sondern von der ermittelten Bemessungsgrundlage. Bei der Lohnsteuerberechnung werden dagegen keine Kinderfreibeträge berücksichtigt, da die Entlastung für die Eltern nur noch durch das Kindergeld erfolgen soll.

Top Thema: Kinderfreibetrag – alles was Sie wissen sollten | beantragen, übertragen ->

Beispiel: Berechnung mit Kinderfreibetrag und Lohnsteuer

Herr Müller aus Hessen verdient im Jahr 2022 36.000 Euro Brutto, hat Steuerklasse 3, Anzahl der Kinderfreibeträge: 1,0, Kirche: katholisch.

Berechnung der Lohnsteuer:
Jahresbrutto: 36.000 €
Werbungskostenpauschale: -1.000 €
Sonderausgaben Pauschbetrag: -36 €
abzgl. Vorsorgepauschale: 4.795 €
Zu versteuerndes Einkommen: 30.169 €
Einkommensteuer Splittingtabelle: 2.210 €
Davon monatliche Lohnsteuer: 184,16 €
Berechnung Kirchen-Steuer
Zu versteuerndes Einkommen: 30.169 €
Kinderfreibetrag 5.460 €
Freibetrag für Betreuung 2.928 €
Einkommensteuer Splittingtabelle 556 €
Kirchensteuer 9% 50,04€

Wer zahlt die Kirchensteuer?

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Wenn Sie Wohnsitz in Deutschland haben (auch Ausländer) und einer der anerkannten Religionsgemeinschaft gehören, müssen Sie Kirchensteuer zahlen. Deutsche die im Ausland wohnen, müssen keine Steuer errichten.

Kirchensteuer berechnen bei Ehepaaren

Der Steuerabzug hängt von Religionszugehörigkeit der Ehegatten ab. Diese möglichen Varianten gibt es:

Ehepartner mit gleichen Konfession

Beide Partner zahlen an die gleiche Religionsgemeinschaft.

Ehepartner mit verschiedenen Konfessionen

Der Steuerabzug wird auf beide Kirchen zur Hälfte aufgeteilt. Für Bayern, Bremen und Niedersachsen gibt es eine Ausnahmeregelung: Hier wird die volle Steuer für die Kirche erhoben, der der Arbeitnehmer angehört.

Nur ein Ehepartner in der Kirche

Wenn sie als verheirateter Arbeitnehmer keiner abzugsberechtigten Kirche angehören, zahlen sie als Ehepaar statt einer Kirchen-Steuer im Rahmen der Einkomme

nssteuererklärung das besondere Kirchgeld. Das Kirchgeld berechnet der Fiskus auf der Grundlage des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens abzüglich der Kinderfreibeträge.

Kirchensteuer für Rentner

Auch als Rentner müssen Sie zusätzlich zu Ihrer Einkommensteuer je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent Kirchen-Steuer, sowie 5,5 P

rozent Solidaritätsszuschlag bezahlen.

Kirchensteuer für Ausländer

Wenn Sie als Ausländer einen festen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und einer hebeberechtigten Kirche angehören, müssen Sie auch die Kirchensteuer zahlen. Auf ihre Staatsangehörigkeit kommt es dabei nicht an. Ohne einen festen Wohnsitz in Deutschland sind sie beschränkt steuerpflichtig und somit von der Zahlung befreit.

Die 9 besten Steuertricks für ihre Kirchensteuer

Trick 1: In der Steuererklärung als Sonderausgaben absetzen

Als Sonderausgaben können Sie nur die tatsächlich gezahlte Kirchensteuer absetzen. Erstattete Teile der Steuerabzüge dürfen Sie dabei nicht ansetzen. Auch Kirchgeld und Spenden für kirchliche Zwecke können Sie geltend machen. Kirchen-Steuer auf Kapitalerträge ist jedoch davon ausgenommen. Nutzen Sie dafür dieses Formular: Steuererklärung – Mantelbogen Zeile 42

Trick 2: Lohnsteuerfreibetrag bentragen

Sonderausgaben, wie Kirchensteuer können zu Freibeträgen führen. Nach Abzug der Sonderausgaben-Pauschale von 36 Euro für Ledige / 72 Euro für Ehepaare können Sie die tatsächlich gezahlte Kirchensteuer (nicht aber Abgeltungsteuer) als Sonderausgabe absetzen und hierfür einen Lohnsteuerfreibetrag beantragenMit einem persönlichen Freibetrag können Sie Ihre Lohnsteuer senken und erhalten mehr Nettogehalt.

Top Thema: Lohnsteuerfreibetrag – Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ->

Trick 3: Berechnung Kirchensteuer mit Kindern / Kinderfreibeträgen

Als Eltern sollten Sie die Anlage Kind in der Steuererklärung ausfüllen. Durch die Kinderfreibeträge sinkt die Kirchensteuer. Das gilt auch in dem Fall wenn die Freibeträge gegenüber dem Kindergeld keinen Steuervorteil bringen.

Trick 4: Kirchenlohnsteuer zurückfordern

VIhr Arbeitgeber erhält automatisch von der Finanzverwaltung  die Religionszugehörigkeit und weitere Abzugsmerkmale übermittelt. Wenn Sie in der Gehaltsabrechnung feststellen, dass er falsche Daten verwendet, können Sie auf Antrag von Ihrem Finanzamt eine „Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug“ zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber erhalten. Am Jahresende können sie im Rahmen der Einkommensteuer-/Kirchensteuerveranlagung eine Erstattung der zu viel einbehaltenen Kirchensteuer beantragen.

Trick 5: Nach Austritt und bei Abfindung Erlass beantragen

Wenn Sie Ihren Job verloren haben oder eine Abfindung bekommen, können Sie nachträglich beim Kirchensteueramt einen (Teil-)Erlass beantragen. Meistens verzichtet die Kirche dann auf die Hälfte der Steuer.

Trick 6: Einzelveranlagung beantragen

Wenn Sie als glaubensverschiedene Ehepartner das besondere Kirchgeld  nicht zahlen möchten, beantragen Sie eine Einzelveranlagung. Dafür müssen Sie auf der im Mantelbogen der Steuererklärung in Zeile 24 ein Kreuz bei „Einzelveranlagung“ setzen. Die Einzelveranlagung gilt dann nur für das beantragte Jahr.

Vorsicht: Bevor Sie diesen Schritt wagen, sollten sie  prüfen, ob sich der Kirchensteuervorteil nicht durch die höhere Einkommensteuer sich ins Gegenteil verkehrt. Eine Einzelveranlagung führt zu einer höheren Einkommensteuerbelastung, da der Splittingvorteil entfällt.

Trick 7: Kappung der Kirchensteuer beantragen

In allen Bundesländern außer Bayern, darf die Kirchen-Steuer nicht einen bestimmten Prozentsatz des zu vesteuernden Einkommens übersteigen. Wenn ihr Einkommen so hoch ist, dass die Steuer über dem Maximalbetrag liegt, kappt das Finanzamt den zu viel angezahlten Betrag bei der Steuerveranlagung.

Wichtig: Kappung nur auf Antrag

In Hessen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Rheinland-Pfalz müssen Sie die Kappung ausdrücklich beantragen!

Maximalbetrag:

  • Baden-Württemberg: 2,75% des zu versteuernden Einkommens – evangelische Kirche Baden-Württemberg, 3,5% – evangelische Kirche Baden und katholische Kirche.
  • Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein: 3% des zu versteuernden Einkommens.
  • Bremen, Hessen (evangelische), Niedersachsen, NRW (ev), Rheinland-Pflaz (ev), Saarland (ev), Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen: 3,5 % des zu versteuernden Einkommens.
  • Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland – jeweils bei den katholischen Diözesen: 4% des zu versteuernden Einkommens.

Trick 8: Aus der Kirche austreten

Kirchensteuer ist die einzige Steuer, von der Sie sich abmelden können, indem Sie aus der Kirche austreten. Dafür müssen Sie persönlich beim Standesamt einen Antrag stellen. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Hessen, NRW und Thüringen müssen Sie den Antrag bei Amtsgericht einreichen. Zuständig ist das Amtsgericht, bzw. der Standesamt des Wohnsitzes.

Top Thema: Kirchenaustritt: Wie sie aus der Kirche austreten ->

Trick 9: Sperrvermerk für den Datenabruf

Sie können beim Bundeszentralamt für Steuern dem automatisierten Datenabruf der Religionszugehörigkeit widersprechen. Ihr Kreditinstitut kann dann Ihre Konfession nicht abrufen, die kirchensteuerliche Verpflichtung bleibt aber bestehen. Der Steuerabzug erfolgt dann nicht direkt durch das Kreditinstitut, sondern wird vom Finanzamt übernommen.

Für den Antrag füllen Sie das Formular „Erklärung zum Sperrvermerk“, geben Ihre Steuer ID an und schicken es per Post an das BZSt. Ihr Kreditinstitut kann dann keine Kirchen-Steuer auf die Abgeltungsteuer einbehalten. Für 2021 können Sie den Antrag bis zum 30. Juni 2022 stellen.

Wichtig: Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung

Haben Sie einen Sperrvermerk beantragt, sind sie verpflichtet am Jahresende eine Steuererklärung abzugeben.

Welche Arten der Kirchensteuer gibt es?

Kirchensteuer vom Einkommen

Diese Steuer zahlen alle, die in Deutschland einen Wohnsitz haben und einer abzugsberechtigten Kirche angehören.

Kirchensteuer vom Grundbesitz

In manchen Bistümen und Diözesen wird zusätzlich auch der Grundbesitz besteuert. Diese Abgabe wird mit der Grundsteuer einbezogen. Zum Beispiel in Rheinland-Pfalz bei der römisch-katholischen Diözesen Limburg und Speyer beträgt die Steuer 10 Prozent des Grundsteuermessbetrags.

Allgemeines Kirchgeld

In bestimmten Regionen in Deutschland erheben örtliche Kirchengemeinden zusätzlich das allgemeine Kirchgeld. Zahlen müssen alle Kirchenmitglieder, deren Einnnahmen über dem Grundfreibetrag liegen (in 2018 sind es 9.000€). Das Kirchgeld beträgt zwischen 24 und 72 Euro und dient dazu die Arbeit der örtlichen Kirchengemeinden zu untestützen.

Besonderes Kirchgeld bei Zusammenveranlagung

Das besondere Kirchgeld betrifft nur zusammenveranlagte Ehegatten, deren Hauptverdiener keiner Religion angehört und sein Ehepartner keine oder nur geringe Einkünfte hat.

Kirchensteuer auf Kapitalerträge

Auch auf die Abgeltungssteuer für Zinsen und Dividenden ist Kirchensteuer fällig. Seit 2015 behalten die Geldinstitute die Steuer automatisch ein, wenn Ihr Sparerpauschbetrag von

  • 801 € für Single
  • 1602 € für Ehepaare

überschritten ist. Das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt dafür einmal jährlich die Konfession der Steuerpflichtigen Kunden an die Ihre Bank / Bausparkasse. Sie können den Abzug mit einem Sperrvermerk für Datenabruf der Kirchenzugehörigkeit den Abzug unterjährig verhindern. Die Steuer wird dann aber mit dem Steuerbescheid festgesetzt.


Formel: Kirchensteuer berechnen auf Kapitalerträge

  • Kirchensteuer =  Kapitalerträge, die der Kapitalertragsteuer unterliegenden x (1 / 4 + Kirchen Steuersatz)

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Kirchensteuer - was ist das?

Die Kirchensteuer ist eine Steuer der Religionsgemeinschaften, die vom Finanzamt eingezogen und an die Kirchenträger weitergeleitet wird.

Die Bemessungsgrundlage ist die Einkommen-, bzw. Lohnsteuer und Grundsteuer abzüglich der Kinderfreibeträge. Ehepartner, die unterschiedlichen Kirchen angehören, zahlen stattdessen das Kirchgeld. Die gezahlte Kirchensteuer können Sie als Sonderausgabe in der Steuererklärung absetzen.

Wie hoch ist die Kirchensteuer 2022?

Die Abgabe beträgt je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent der Lohnsteuer bei Arbeitnehmern, bzw. Einkommensteuer bei Selbständigen. Bei der Berechnung der Kirchensteuer werden Kinderfreibeträge berücksichtigt. Die Anzahl der Kinderfreibeträge können Sie in ihrer elektronischen Lohnsteuerkarte ablesen.

  • Der gesetzliche Kirchensteuersatz beträgt: 9% der anfallenden Lohnsteuer.
  • In Bayern, Baden-Württemberg:  8%.
  • Mindest- und Höchst-Kirchensteuer gibt es nur in einigen Bundesländern.

Tipp: Grundfreibetrag

Beträgt ihr Einkommen weniger als 812 Euro im Monat bzw. 9.744 Euro im Jahr, müssen Sie keine Lohnsteuer, keine Einkommensteuer und auch keine Kirchensteuer zahlen. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gilt der doppelte Grundfreibetrag in Höhe von 19.488 Euro (Stand 2021).

Welches Bundesland gilt für mich?

Für den Steuersatz in der Lohnabrechnung ist Bundesland des Arbeitgebers maßgeblich. Bei der endgültigen Veranlagung im Steuerbescheid richtet sich der Steuersatz dagegen nach dem Wohnsitz des Arbeitnehmers.

Wichtig:

Wenn Sie nicht im gleichen Bundesland wohnen und arbeiten, bekommen Sie u.u. zuviel Kirchensteuer abgezogen, weil Ihr Arbeitgeber den für ihn geltenden Satz anwendet. Der Fiskus erstattet dann bei der Steuererklärung die Differenz oder verlangt eine Nachzahlung.

 

Bei Selbstständigen wird auf der Grundlage der anfallenden Einkommensteuer  gerechnet. Maßgeblich ist der Bundesland in dem Sie wohnen.  Die Religion wird bei bei Selbstständigen vom Finanzamt im Vorauszahlungsbescheid vermerkt.

Welches Amt ist für das Eintragen zuständig?

Für die Eintragung der Religionsgemeinschaft sind die Gemeinden zuständig. Die Meldebehörde übermittelt ihre Daten an ihre elektronische Lohnsteuerkarte. Nach einem Kircheneintritt zahlen Sie die Steuer erst ab dem darauffolgenden Monat. Der Austritt wird erst mit dem Austragen der Religionszugehörigkeit aus der elektronischen Lohnsteuerkarte wirksam und der Steuerabzug wird dann beendet.

Wie wird die Kirchensteuer einbezogen und abgeführt?

Der Kirchensteuer bekommen Sie automatisch von ihrem Bruttogehalt abgezogen. Ihr Arbeitgeber berechnet im Rahmen der Lohnabrechnung die fällige Steuer, behält diesen Betrag vom Bruttolohn ein und führt es ans Finanzamt ab. Das Finanzamt leitet die Steuer an die Kirchenträger weiter und kassiert dabei für diese Dienstleistung zwischen 3 und 4,5 Prozent der Abgaben ein.

Wohin fließt meine Kirchensteuer?

Das Geld verwenden die Kirchen für die Gemeindearbeit, Religionsunterricht, Pfarrdienst, Kindertagesstätten, Erhaltung kirchlicher Gebäude und für Abgaben an den Staat für den Einzug der Steuer.

Welche Kirchen erheben Kirchensteuer?

  • Römisch-katholische Kirche
  • Evangelische Kirche
  • Evangelisch-lutherische Landeskirche
  • Evangelisch-reformierte Kirche
  • Französisch-reformierte Kirche
  • Altkatholische Kirche
  • Israelisch Kultussteuer
  • Jüdische Kultussteuer
  • Freireligiöse Landesgemeinschaft Baden
  • Israelitische Religgemeinschaft Baden
  • Israelitische Religgemeinschaft Württembergs
  • Freireligiöse Landesgemeinde Pfalz
  • Freireligiöse Gemeinde Mainz
  • Freie Religionsgemeinschaft Alzey
  • Freireligiöse Gemeinde Offenbach

Über den Autor

Dieser Artikel ist erfasst und zuletzt geändert von Vera Kopecky.


 

Quellen und Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 51a Festsetzung und Erhebung von Zuschlagsteuern
  2. Statista: Einnahmen der Katholischen und Evangelischen Kirche in Deutschland durch die Kirchensteuer

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