Kirchensteuer berechnen und absetzen | Die 9 besten Steuertricks
Lesen Sie wie Sie ihre Kirchensteuer berechnen und 9 Steuertipps für Ihre Steuererklärung rund um Kirchensteuer absetzen.
Das Wichtigste:
- Der Kirchensteuersatz beträgt je nach Bundesland 8% oder 9% der Lohnsteuer oder Einkommensteuer.
- Die Kirchensteuer zahlen Angehörige einer anerkannten Kirche, mit Wohnsitz in Deutschland.
- Bei der Lohnabrechnung bekommen Sie die Kirchensteuer von ihrem Bruttolohn abgezogen.
- Das Finanzamt zieht die Steuer ein und führt sie an die Kirchen ab.
- Mit einem Kirchenaustritt können Sie diese Steuer vermeiden.
Wie kann man die Kirchensteuer berechnen?
Kirchensteuer Rechner
Kirchensteuer berechnen – so gehen Sie vor
- Berechnen Sie ihre anfallende Lohnsteuer
- Für alle Bundesländer (außer Bayern und Ba-Wü): Multiplizieren Sie die Lohnsteuer mit 9 %
- In Bayern, Baden-Württemberg: Multiplizieren Sie die Lohnsteuer mit 8 %
Tipp: Die Berechnung können Sie auch bequem mit unserem Kirchensteuer Rechner durchführen.
Formel für die Kirchensteuerberechnung
- Kirchensteuer = Lohnsteuer x 0,09
- Kirchensteuer in Bayern, Baden-Württemberg = Lohnsteuer x 0,08
Beispiel: Höhe der Kirchensteuer berechnen
Herr Müller aus Hessen verdient 2.000 Euro Brutto, hat Steuerklasse 1 und ist kinderlos. Wie viel Kirchensteuer wird von seinem Bruttogehalt abgeführt?
Lohnsteuer von 2.000 € | 197,75 € |
Kirchensteuer = 0,09 x 197,75 € | 17,77 € |
Lösung: Der Arbeitgeber des Herrn Müller zieht 17,77 Euro Kirchen-Steuer vom Bruttolohn ab und führt es ans Finanzamt ab.
Inhaltsverzeichnis
- Wie kann man die Kirchensteuer berechnen?
- Kirchensteuer berechnen für Steuererklärung
- Wer zahlt die Kirchensteuer?
- Die 9 besten Steuertricks für ihre Kirchensteuer
- Trick 1: In der Steuererklärung als Sonderausgaben absetzen
- Trick 2: Lohnsteuerfreibetrag bentragen
- Trick 3: Berechnung Kirchensteuer mit Kindern / Kinderfreibeträgen
- Trick 4: Kirchenlohnsteuer zurückfordern
- Trick 5: Nach Austritt und bei Abfindung Erlass beantragen
- Trick 6: Einzelveranlagung beantragen
- Trick 7: Kappung der Kirchensteuer beantragen
- Trick 8: Aus der Kirche austreten
- Trick 9: Sperrvermerk für den Datenabruf
- Welche Arten der Kirchensteuer gibt es?
- FAQ: Häufig gestellte Fragen
Mindestbetrag
Die Mindeststeuer kommt hauptsächlich zum Einsatz, wenn die Lohnsteuer, bzw. Einkommensteuer, durch die Berücksichtigung der Kinderfreibeträge zu gering ist. Eine Mindeststeuer von 3,60 Euro im Jahr, bzw. 0,30 Euro im Monat, erheben:
- evangelische Kirche in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
- evangelisch-lutherische Kirche in Sachsen.
Kirchensteuer berechnen mit Pauschalierung der Lohnsteuer
Die Kirchensteuer wird immer dann pauschal berechnet, wenn die Lohnsteuer pauschal ermittelt worden ist. Für die Pauschalierung gelten niedrigere Steuersätze. Der Arbeitgeber kann bei der Berechnung zwischen einem vereinfachten Verfahren und Nachweisverfahren für die Pauschale wählen.
Die einzige Ausnahme gilt für Teilzeitbeschäftigte auf 450 Euro Basis und einer Lohnsteuerpauschalierung mit 2%. Diese 2% Pauschalsteuer ist eine Abgeltungssteuer, die den Solidaritätszuschlag und die KiSt abdeckt.
Top Thema: Kirchensteuersatz ->
Kirchensteuer berechnen für Steuererklärung
Bei der Berechnung der Steuer werden die Kinderfreibeträge berücksichtigt. Daher sollten Sie als Eltern die Anlage Kind der Steuererklärung ausfüllen, denn die Kinderfreibeträge senken die Kirchen-Steuer.
Allerdings werden die Freibeträge nicht von der Lohnsteuer abgezogen, sondern von der ermittelten Bemessungsgrundlage. Bei der Lohnsteuerberechnung werden dagegen keine Kinderfreibeträge berücksichtigt, da die Entlastung für die Eltern nur noch durch das Kindergeld erfolgen soll.
Top Thema: Kinderfreibetrag – alles was Sie wissen sollten | beantragen, übertragen ->
Beispiel: Berechnung mit Kinderfreibetrag und Lohnsteuer
Herr Müller aus Hessen verdient im Jahr 2022 36.000 Euro Brutto, hat Steuerklasse 3, Anzahl der Kinderfreibeträge: 1,0, Kirche: katholisch.
Berechnung der Lohnsteuer: | |
Jahresbrutto: | 36.000 € |
Werbungskostenpauschale: | -1.000 € |
Sonderausgaben Pauschbetrag: | -36 € |
abzgl. Vorsorgepauschale: | 4.795 € |
Zu versteuerndes Einkommen: | 30.169 € |
Einkommensteuer Splittingtabelle: | 2.210 € |
Davon monatliche Lohnsteuer: | 184,16 € |
Berechnung Kirchen-Steuer | |
Zu versteuerndes Einkommen: | 30.169 € |
Kinderfreibetrag | 5.460 € |
Freibetrag für Betreuung | 2.928 € |
Einkommensteuer Splittingtabelle | 556 € |
Kirchensteuer 9% | 50,04€ |
Wer zahlt die Kirchensteuer?
Wenn Sie Wohnsitz in Deutschland haben (auch Ausländer) und einer der anerkannten Religionsgemeinschaft gehören, müssen Sie Kirchensteuer zahlen. Deutsche die im Ausland wohnen, müssen keine Steuer errichten.
Kirchensteuer berechnen bei Ehepaaren
Der Steuerabzug hängt von Religionszugehörigkeit der Ehegatten ab. Diese möglichen Varianten gibt es:
Ehepartner mit gleichen Konfession
Beide Partner zahlen an die gleiche Religionsgemeinschaft.
Ehepartner mit verschiedenen Konfessionen
Der Steuerabzug wird auf beide Kirchen zur Hälfte aufgeteilt. Für Bayern, Bremen und Niedersachsen gibt es eine Ausnahmeregelung: Hier wird die volle Steuer für die Kirche erhoben, der der Arbeitnehmer angehört.
Nur ein Ehepartner in der Kirche
Wenn sie als verheirateter Arbeitnehmer keiner abzugsberechtigten Kirche angehören, zahlen sie als Ehepaar statt einer Kirchen-Steuer im Rahmen der Einkomme
nssteuererklärung das besondere Kirchgeld. Das Kirchgeld berechnet der Fiskus auf der Grundlage des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens abzüglich der Kinderfreibeträge.
Kirchensteuer für Rentner
Auch als Rentner müssen Sie zusätzlich zu Ihrer Einkommensteuer je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent Kirchen-Steuer, sowie 5,5 P
rozent Solidaritätsszuschlag bezahlen.
Kirchensteuer für Ausländer
Wenn Sie als Ausländer einen festen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und einer hebeberechtigten Kirche angehören, müssen Sie auch die Kirchensteuer zahlen. Auf ihre Staatsangehörigkeit kommt es dabei nicht an. Ohne einen festen Wohnsitz in Deutschland sind sie beschränkt steuerpflichtig und somit von der Zahlung befreit.
Die 9 besten Steuertricks für ihre Kirchensteuer
Welche Arten der Kirchensteuer gibt es?
Kirchensteuer vom Einkommen
Diese Steuer zahlen alle, die in Deutschland einen Wohnsitz haben und einer abzugsberechtigten Kirche angehören.
Kirchensteuer vom Grundbesitz
In manchen Bistümen und Diözesen wird zusätzlich auch der Grundbesitz besteuert. Diese Abgabe wird mit der Grundsteuer einbezogen. Zum Beispiel in Rheinland-Pfalz bei der römisch-katholischen Diözesen Limburg und Speyer beträgt die Steuer 10 Prozent des Grundsteuermessbetrags.
Allgemeines Kirchgeld
In bestimmten Regionen in Deutschland erheben örtliche Kirchengemeinden zusätzlich das allgemeine Kirchgeld. Zahlen müssen alle Kirchenmitglieder, deren Einnnahmen über dem Grundfreibetrag liegen (in 2018 sind es 9.000€). Das Kirchgeld beträgt zwischen 24 und 72 Euro und dient dazu die Arbeit der örtlichen Kirchengemeinden zu untestützen.
Besonderes Kirchgeld bei Zusammenveranlagung
Das besondere Kirchgeld betrifft nur zusammenveranlagte Ehegatten, deren Hauptverdiener keiner Religion angehört und sein Ehepartner keine oder nur geringe Einkünfte hat.
Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Auch auf die Abgeltungssteuer für Zinsen und Dividenden ist Kirchensteuer fällig. Seit 2015 behalten die Geldinstitute die Steuer automatisch ein, wenn Ihr Sparerpauschbetrag von
- 801 € für Single
- 1602 € für Ehepaare
überschritten ist. Das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt dafür einmal jährlich die Konfession der Steuerpflichtigen Kunden an die Ihre Bank / Bausparkasse. Sie können den Abzug mit einem Sperrvermerk für Datenabruf der Kirchenzugehörigkeit den Abzug unterjährig verhindern. Die Steuer wird dann aber mit dem Steuerbescheid festgesetzt.
Formel: Kirchensteuer berechnen auf Kapitalerträge
- Kirchensteuer = Kapitalerträge, die der Kapitalertragsteuer unterliegenden x (1 / 4 + Kirchen Steuersatz)
FAQ: Häufig gestellte Fragen
Über den Autor
Dieser Artikel ist erfasst und zuletzt geändert von Vera Kopecky.
Quellen und Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 51a Festsetzung und Erhebung von Zuschlagsteuern
- Statista: Einnahmen der Katholischen und Evangelischen Kirche in Deutschland durch die Kirchensteuer
Weitere Themen
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