Kirchgeld 2024: Wie hoch ist das besondere Kirchgeld?
Allgemeines und besonderes Kirchgeld in der Steuererklärung und Kirchgeld Pflicht
Das Wichtigste:
- Das besondere Kirchgeld ist eine Erhebungsform der Kirchensteuer für glaubensverschiedene Ehepartner.
- Allgemeines Kirchgeld erheben manche Gemeinden von Kirchenmitgliedern mit Mindesteinkünften.
Was ist das Kirchgeld?
Besonderes Kirchgeld ist eine Erhebungsform der Kirchensteuer, die glaubensverschiedene Ehepartner betrifft, die sich zusammen veranlagen lassen. Die Abgabe beträgt je nach Einkommenshöhe zwischen 96 und 3.600 Euro im Jahr. Die Steuer können Sie nur durch einen Kirchenaustritt oder durch die Abwahl der Zusammenveranlagung umgehen.
Das allgemeine Kirchgeld ist eine Steuer zur ergänzenden Finanzierung kirchlicher Arbeit, die manche Gemeinden von volljährigen Kirchenmitgliedern mit Mindesteinkünften erheben. Die Beitragshöhe bewegt sich zwischen 5 und 120 Euro im Jahr.
Inhaltsverzeichnis
Das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe
Besonderes Kirchgeld Pflicht
Das besondere Kirchgeld ist eine Form der Kirchensteuer für glaubensverschiedene Ehepartner, die von der Kirchensteuer befreit sind. Das ist der Fall, wenn Sie als Hauptverdiener konfessionslos oder aus der Kirche austreten sind und ihr Ehegatte / Lebenspartner, der kein oder ein geringeres Einkommen hat, Kirchenmitglied bleibt.
Die Kirchenträger können in diesem Fall das besondere Kirchgeld von beiden Ehegatten im Rahmen der Einkommenssteuererklärung verlangen. Diese Abgabe wird wie normale Kirchensteuer im Einkommensteuerbescheid festgesetzt. Diese Steuer wird oft als Straf-Steuer oder „Heiden-Steuer“ gesehen, da auf diesem Wege die Kirchensteuer indirekt von Nicht-Kirchenmitgliedern abverlangt wird.
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Wie hoch ist das besondere Kirchgeld?
Diese Grundsätze gelten für die Berechnung:
- Die Bemessungsgrundlage bildet das gemeinsame zu versteuernde Einkommen beider Ehepartner.
- Die Kinderfreibeträge werden berücksichtigt und verringern die Steuerschuld.
- Liegen die Einkünfte des gering-verdienenden, kirchensteuerpflichtigen Partners über dem Grundfreibetrag, ergibt sich sowohl die Kirchensteuer, als auch das besondere Kirchgeld. In diesem Fall erhebt die Kirche den höheren Betrag und rechnet den anderen an.
- Sind ihre Einkünfte geringer als 863 Euro im Monat bzw. 10.347 Euro im Jahr, müssen Sie keine Lohnsteuer, keine Einkommensteuer und auch keine Kirchensteuer zahlen. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gilt der doppelte Grundfreibetrag in Höhe von 20.694 Euro (Stand 2022).
Kirchgeldtabelle:
Gemeinsames zu versteuerndes Einkommen, abzgl. Kinderfreibeträge in € | Kirchgeld in € |
0 – 29.999 | 0 |
30.000 – 37.499 | 96 |
37.500 – 49.999 | 156 |
50.000 – 74.999 | 276 |
62.500 – 74.999 | 396 |
75.000 – 87.499 | 540 |
87.500 – 99.999 | 696 |
100.000 -124.999 | 840 |
125.000 – 149.999 | 1.200 |
150.000 – 174.999 | 1.560 |
175.000 – 199.999 | 1.860 |
200.000 – 249.999 | 2.220 |
250.000 – 299.999 | 2.940 |
300.000 und mehr | 3.600 |
Steuererklärung: Wenn Sie das besondere Kirchgeld nicht zahlen möchten
Diese Steuerabgabe können Sie nur durch einen Kirchenaustritt oder durch die Entscheidung für eine Einzelveranlagung (Abwahl der Zusammenveranlagung nach §26a Einkommensteuergesetz) vermeiden.
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Tipp: Einzelveranlagung beantragen
Setzen Sie auf der ersten Seite des Mantelbogens ihrer Steuererklärung in Zeile 24 ein Kreuz bei „Einzelveranlagung“. Die Entscheidung gilt dann für das beantragte Jahr. Die Einzelveranlagung kann nur dann beantragt werden, wenn der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig wurde.
Das allgemeine Kirchgeld / Ortskirchensteuer
Im Gegensatz zum besonderen Kirchgeld, das eine Art der Kirchensteuer darstellt, ist das allgemeine Kirchgeld eine Steuer, die der ergänzenden Finanzierung kirchlicher Arbeit dient. Sie wird auch von Gemeindegliedern erhoben, die sowohl bereits eine Kirchensteuer bezahlen, und auch von denjenigen, die keine sonstige Kirchensteuer zahlen.
Allgemeines Kirchgeld Pflicht
Sie sind steuerpflichtig, wenn Sie ein volljähriges Kirchenmitglied sind und über Mindesteinkommen in Form von
- Lohn,
- Kapitalerträgen,
- Vermietung oder Verpachtung,
- familienrechtliche Unterhaltszahlungen,
- Arbeitslosengeld,
- Sozialhilfe,
- BAföG,
- Stipendium
verfügen.
Die Abgabe wird nur in bestimmten Regionen erhoben, z. Bsp.:
Rheinland-Pfalz:
- die römisch-katholische Diözese Limburg
- die Evangelischen Kirche im Rheinland
- die Evangelische Kirche der Pfalz
Bayern
- evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde
Berechnung
Die Beitragshöhe wird gestaffelt nach den Einkünften und Bezügen von der Gemeinde am Hauptwohnsitz des Kirchenmitglieds erhoben und beträgt zwischen 5 und 120 Euro im Jahr.
Bruttoeinkünfte / Beitragshöhe (in Euro)
- 0 – 8.652: 0
- 653 – 9.999: 5
- 000 – 24.999: 10 – 20
- 000 – 39.999: 25 – 40
- 000 – 54.999: 45 – 65
- 000 – 69.999: 70 – 95
- 000 und mehr: 100 – 120
Sie werden als Kirchenmitglied meist persönlich durch ein Anschreiben über die Höhe der zu entrichtenden Beiträge und den Verwendungszweck informiert. Die Steuereinnahmen helfen der jeweiligen Ortsgemeinde.
Quellen und Einzelnachweise
-
Steuerentlastungen unterstützen Bürger*innen – vom 16.3.2022
- Statista: Einnahmen der Katholischen und Evangelischen Kirche in Deutschland durch die Kirchensteuer
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Über den Autor
Dieser Artikel ist erfasst und zuletzt geändert von Vera Kopecky.