Krankenversicherung Beitrag 2022 | Beitragssatz, Beiträge berechnen
Wie hoch ist der Krankenversicherung Beitrag 2022: Lesen Sie wer zahlt welchen Beitragssatz, wie Sie den Krankenversicherungsbeitrag berechnen und Tipps, wie Sie ihre Beiträge absetzen können.
Das Wichtigste:
- Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Beitrag, sowie den individuellen Zusatzbeitrag.
- Minijob: Der Arbeitgeber zahlt im Privathaushalt 5 %, im gewerblichen Bereich 13%.
- Der allgemeine Satz gilt für alle gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer.
- Der ermäßigte Satz gilt für Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben.
- Studenten: Höhere Beiträge durch die Anhebung der BAföG-Bedarfssätze zum WS 20.
Wie hoch ist der Krankenversicherung Beitrag 2022?
Der Krankenversicherung Beitrag bleibt in 2021 bei 14,6 Prozent. Den Beitrag tragen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte. Somit beträgt der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil 7,3%.
Hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag, der jeweils zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen wird. In 2022 beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag weiterhin 1,3 %. Die Krankenkassenbeiträge werden vom Bruttogehalt, bis zur Beitragsbemessungsgrenze gerechnet.
Versichertengruppe | Beitragssatz |
---|---|
Allgemeiner Beitrag mit Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag | 14,6% |
Ermäßigter Beitrag ohne Anspruch auf Krankengeld | 14% |
Beitragssatz aus Versorgungsbezügen | 14,6% |
Beitragssatz aus gesetzlicher Rente | 14,6% |
Pflegeversicherung | 3,05% |
Pflegeversicherung für Kinderlose | 3,30% |
Beitragsbemessungsgrenze (monatlich) | 4.837,50 € |
Beitragsbemessungsgrenze (jährlich) | 58.050,00 € |
Inhaltsverzeichnis
- Wie hoch ist der Krankenversicherung Beitrag 2022?
- Welche Krankenversicherung ist die günstigste?
- Wie berechnet man den Krankenversicherung Beitrag?
- Wer zahlt die Krankenversicherung?
- Krankenversicherung Beitrag für freiwillig Versicherte, Selbständige und Freiberufler
- Krankenversicherung Beitrag beim Minijob
- Krankenversicherung Beitrag für Studenten
- Krankenversicherung Beitrag bei Arbeitslosigkeit, Krankengeld, Mutterschaftsgeld
- Krankenversicherung Beitrag in der Elternzeit
- Krankenversicherung Beitrag für Kinder
- Krankenversicherung Beitrag für Rentner
- FAQ: Häufig gestellte Fragen
Krankenversicherung Beitrag für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen den Beitrag zur gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung jeweils zur Hälfte. Der individuelle Zusatzbeitrag wird ebenfalls paritätisch auf den Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.
Tipp: Das sollten Sie tun:
- Wechseln Sie bei einer Tariferhöhung die Kasse! Prüfen Sie die Beiträge ihrer Kasse und wechseln Sie, wenn der Tarif erhöht worden ist. Da die aktuellen Beitragssätze (allgemeiner Beitragssatz und ein kassenindividueller Zusatzbeitrag) in 2021 um 1,5% auseinander klaffen, lohnt es sich über einen Kassenwechsel nachzudenken. Sie können dabei bis zu 783 Euro im Jahr sparen, ohne dabei schlechter versorgt werden zu müssen.
- Setzen Sie Ihre Krankenkassenbeiträge von der Steuer ab! Für ihre Basiskrankenversicherung können Arbeitnehmer bis zu 1.900 Euro, Selbständige sogar bis zu 2.800 Euro absetzen.
Welche Krankenversicherung ist die günstigste?
Private Krankenversicherung
Wenn Sie mehr als 64.350,00 € Euro im Jahr verdienen (Stand 2022), können Sie sich in einer privaten Krankenversicherung absichern und von einer besseren medizinischen Versorgung profitieren. Fordern Sie einen für Sie passenden Tarifvergleich an und wählen Sie die günstigste private Krankenversicherung aus!
Was Sie beachten sollten:
Füllen Sie ihre persönlichen Daten vollständig und korrekt aus! Nur wenn Sie ihren richtigen Namen, Adresse, E-Mail, Telefonnumer ausfüllen, bekommen Sie einen, für Sie geeigneten Versicherungsvergleich der privaten Krankenversicherung zugesendet.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung unterscheiden sich in der Höhe des Zusatzbeitrags. In 2022 liegen die Zusatzbeiträge je nach Krankenkasse zwischen 0,35 und 2,5 Prozent. Dabei sind etwa 95 Prozent der Leistungen bei allen Kassen gleich.
Einen Vergleich der gesetzlichen Krankenkassen und einen Ratgeber zum Thema wann und wie Sie eine Krankeversicherung kündigen und wechseln sollten, finden Sie hier: Krankenkasse wechseln wegen Zusatzbeitrag – So gehen Sie vor ->
Wie berechnet man den Krankenversicherung Beitrag?
Formel: Krankenkasse Beitrag berechnen
Allgemeiner Beitrag mit Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag
- Arbeitnehmeranteil: Bruttogehalt x (7,30% + 1/2 Zusatzbeitrag)
- Arbeitgeberanteil: Bruttogehalt x (7,30% + 1/2 Zusatzbeitrag)
Ermäßigter Beitrag ohne Anspruch auf Krankengeld
- Arbeitnehmeranteil: Bruttogehalt x (7,0% + 1/2 Zusatzbeitrag)
- Arbeitgeberanteil: Bruttogehalt x (7,0% + 1/2 Zusatzbeitrag)
Die Krankenversicherungsbeiträge werden vom Bruttogehalt, bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet.
Krankenversicherungsbeitrag Rechner
Praxisbeispiel: Krankenversicherungsbeitrag berechnen
Wie berechnen Sie den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil der Krankenversicherung im Jahr 2021?
- Bruttogehalt: Ihre Büroassistentin Frau Müller verdient 2.900 EUR.
- Der Zusatzbeitrag ihrer Krankenkasse beträgt 1,1%.
- Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung liegt in 2021 bei 4.837,50 €.
Lösung:
- Arbeitnehmer: 2.900 EUR x (7,3% + 0,55%) = 227,65 €
- Arbeitgeber: 2.900 EUR x (7,3% + 0,55%) = 227,65 €
Das Brutto Gehalt von 2.900 EUR liegt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Das gesamte Bruttogehalt wird für die Berechnung herangezogen.
Wer zahlt die Krankenversicherung?
In Deutschland müssen alle Personen krankenversichert werden. Arbeitnehmer, deren Verdienst unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, müssen sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.
Besserverdiener, deren Brutto oberhalb der Grenze liegt, können zwischen der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung und privaten Krankenversicherung (PKV) wählen.
FAQ: Häufig gestellte Fragen
Über den Autor
Dieser Artikel ist erfasst und zuletzt geändert von Vera Kopecky.
Quellen und Einzelnachweise
- Bundesgesundheitsministerium: Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz steigt 2021 auf 1,3 Prozent.
- Bundesgesundheitsministerium: Tarife und Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung
- BAföG-Novelle in der Übersicht
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