Lohnsteuer Ratgeber | Das sollten sie wissen

Lesen Sie alle Fakten zu Lohnsteuer 2019: Wie viel Gehalt ist steuerfrei, wie berechne ich die Abzüge und wer macht die Abrechnung

Das Wichtigste: 

  • Die Lohnsteuer führen Arbeitnehmer als Vorauszahlung an die Einkommensteuer ab.
  • Die Abrechnung und Überweisung der Lohnsteuer übernimmt der Arbeitgeber.
  • Mit der Einkommenssteuererklärung können Sie zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückerstattet bekommen.
  • Die Lohnsteuerberechnung kann maschinell oder aus den Lohnsteuertabellen erfolgen.
  • Eine Lohnsteuerbescheinigung stellt der Arbeitgeber bis zum 28. 2. des Folgejahres aus.

Tipp: Das sollten Sie tun!

  1. Vermeiden Sie hohe Rück-/ Nachzahlungen mit der richtigen Wahl der Steuerklasse
  2. Beantragen Sie eine Lohnsteuerermäßigung, damit ihre beruflichen Kosten berücksichtigt werden
  3. Geben Sie eine Steuererklärung ab, um die zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückzubekommen.

 

Lohnsteuer – was ist es?

Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer – eine Erhebungsform der Einkommensteuer auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Als Arbeitnehmer sind sie einkommenssteuerpflichtig und müssen somit monatlich eine Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer, die sogenannte Lohnsteuer abführen.

Diese Aufgabe übernimmt ihr Arbeitgeber, der neben der Lohnsteuer auch die Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag vom Bruttolohn einzieht und an das Finanzamt übermittelt. Eine verspätete Abgabe kann einen Verspätungszuschlag von bis zu 10% der Steuer zur Folge haben. Bis zum 28. 2. des Folgejahres hat der Arbeitgeber eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt und eine Kopie an den Arbeitnehmer auszuhändigen.

In den meisten Fällen ist die gezahlte Lohnsteuer zu hoch, weil viele persönliche Freibeträge oder abzugsfähige Belastungen nicht berücksichtigt worden sind. Die zuviel gezahlte Lohnsteuer können sie sich mit der Steuererklärung zurückholen. Beantragen Sie eine Lohnsteuerermäßigung, um schon während es Jahres nur exakt so viel zahlen zu müssen, wie notwendig. Damit erhalten Sie monatlich mehr Nettolohn.

Lohnsteuer berechnen

Bei der Lohnsteuerberechnung müssen die für die Steuerklasse gültigen und die in den Lohnsteuermerkmalen hinterlegten Freibeträge vom Bruttoeinkommen abgezogen werden. Die Steuerlast wird abhängig von der Einkommenshöhe aus den Lohnsteuertabellen abgelesen oder mittels Lohnabrechnungsprogrammen maschinell berechnet. Auf Grundlage der Lohnsteuer wird eine evtl. fällige Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag berechnet.

Lohnsteuerabzugsmerkmale (Elstam)

Der Arbeitgeber ermittelt die einzubeziehende Lohnsteuer auf der Grundlage der Lohnsteuerabzugsmerkmale (ElStAM) ->, die in der  Datenbank des Finanzamts abgerufen werden können.  Früher wurden diese Angaben als Einträge auf der Lohnsteuerkarte, heute als ELStAM bekannt.

Relevante Steuermerkmale sind:

  • Die gewählte Lohnsteuerklasse
  • Zahl der Kinderfreibeträge
  • Steuerfreibetrag
  • Religionszugehörigkeit
  • evtl. Alter

Lohnsteuertabelle

Vor der Lohnsteuer-Ermittlung muß geklärt werden, welche Steuertabelle anzuwenden ist. Für die sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer gilt die allgemeine Lohnsteuertabelle, für die nicht sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, wie Beamte, gilt die besondere Lohnsteuertabelle.

Je nach der Art der Nutzung gibt es:

  • Monats- oder Wochentabelle für den laufenden Lohn-Steuerabzug
  • Tagestabelle für Teillohnzahlungszeiträume (Einstellung, Austritt des Arbeitnehmers)
  • Jahrestabelle für sonstige Bezüge und den Jahresausgleich.

Tabellen werden nur noch bei einer manuellen Berechnung angewendet. Die Steuertabellen werden von speziellen Verlagen veröffentlicht, die sie nach einem Allgorithmus des BMF erstellen.

Lohnabrechnungsprogramme

In den meisten Fällen wird ein Lohnprogramm eingesetzt, das die Lohnsteuer direkt aus dem konkreten Arbeitslohnbetrag berechnet und sich somit ein wenig von der manuell berechneten Lohnsteuer nach Tabellenstufen unterscheidet.

Lohnsteuerabzüge online berechnen

Lohnsteuergrenze: Soviel Gehalt ist steuerfrei

Ohne einen Antrag zu stellen, werden von Ihrem Gehalt automatisch Steuerfreibeträge für die Besteuerungsgrenze, wie Grundfreibetrag, Arbeitnehmerpauschbetrag, Sonderausgabenpauschale und Vorsorgepauschale abgezogen. In der folgenden Auflistung sehen Sie, wie viel Gehalt im Monat steuerfrei ist:

Steuerfreie Monatsgehälter in 2018

Steuerklasse für… Steuerfrei im Monat
1 Alleinstehende 1.029,49 €
2 Alleinerziehende 1.225,08 €
3 Ehepaare 1.952,83 €
4 Ehepaare 1.029,49 €

 

Grundfreibetrag und Steuertarif

Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer, die zum Jahresende auf den erhaltenen Arbeitslohn geschuldet wird. In 2018 haben sich die Werte im Vergleich zu 2017 verändert. Der Steuertarif basiert auf folgenden Grundsteinen:

Steuertarif 2018 Single Ehepaar
Grundfreibetrag 9.000 € 18.001 €
Eingangssteuersatz 14%
Spitzensteuersatz 42% ab 54.950 EUR ab 109.900 EUR
Spitzensteuersatz 45% ab 260.533 EUR ab 521.066 EUR

 

Lohnsteueranmeldung – die Pflicht des Arbeitgebers

Als Arbeitgeber müssen Sie ihre Abzüge berechen und die einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer, sowie Solidaritätszuschlag bis zum 10. des Folgemonats an das Finanzamt abführen. Dazu erstellen Sie eine Lohnsteueranmeldung, die Sie per Elsterverfahren an die Finanzbehörde zusenden. Die elektronische Übermittlung ist seit dem 1.1.2015 gesetzlich vorgeschrieben.

In welchen zeitlichen Abständen die Lohn-, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag an das Finanzamt abgeführt werden muss, hängt von der Gesamtsumme der abgeführten Lohnsteuer pro Betrieb im vorangegangenen Jahr:

  • Über 4000 Euro: Die Lohnsteueranmeldung wird monatlich durchgeführt
  • 1080 Euro – 4000 Euro: Die Anmeldung wird vierteljährlich durchgeführt
  • Unter 1080 Euro: Die Anmeldung wird jährlich durchgeführt

Betrieben, die keine Werte vom Vorjahr vorweisen können, zahlen auf der Grundlage der letzten drei Monate (§41a EStG).

Verspätungszuschlag

Der Fiskus darf Ihnen bei einer verspäteten Abgabe der Lohnsteueranmeldung Verspätungszuschläge in Rechnung stellen. Die Höhe beträgt:

  • bis zu 10% der abzuführenden Lohnsteuer
  • maximal 25.000€.

Gegen diesen Zuschlag können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Einspruch erheben. Den Einspruch sollten sie ausreichend begründen!

Tipp: Rufen Sie beim Finanzamt an!

Müssen sie aufgrund ihrer Krankheit oder Urlaubs die Lohnsteueranmeldung verspätet abgeben, rufen sie bei ihrem Finanzamt an und erkundigen sich nach einer Möglichen Abgabe-Fristverlängerung.

 

Abführung ans Finanzamt

Die Anmeldung, sowie Zahlung der fälligen Lohnsteuer erfolgt durch den Arbeitgeber an das zuständige Betriebsstättenfinanzamt. Zahlung mit einem Scheck muss mindestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin erfolgen. Für die Überweisung gilt eine Schonfrist von drei Tagen. Bei der Überweisung  muss die Steuernummer, den Anmeldungszeitraum  und die getrennten Beträge für Lohn-, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag angegeben werden. Die Haftung für die korrekte Abrechnung und Abführung der Lohnsteuer  liegt beim Arbeitgeber.

Lohnsteuerbescheinigung

Wenn Sie ihr Arbeitsverhältnis beenden und am Jahresende, hat ihr Arbeitgeber bis zum 28. Februar des Folgejahres eine elektronische Bescheinigung an das Finanzamt abzuführen. Die Bescheinigung beinhaltet Neben dem Namen und Steuer ID des Arbeitnehmers, die individuellen Abzugsmerkmale, sowie den Namen und Steuernummer des Arbeitgebers. Eine Kopie davon, erhalten sie, es sei denn, ihre Lohnsteuer wurde pauschal erhoben.

Weniger Lohnsteuer zahlen: 3 Tipps zu mehr Netto

Tipp 1: Die richtige Steuerklasse wählen

Senken Sie mit einer richtigen Steuerklasse Ihre Lohnsteuer. Damit haben Sie monatlich mehr Nettogehalt zur Verfügung und geben dem Finanzamt kein unnötiges kostenloses Kredit mehr.

  • Als Ehepaar haben sie die Wahl: Nach ihrer Heirat werden sie automatisch der Steuerklasse 4/4 zugeteilt. Sie sollten unbedingt die für sie richtige Steuerklassenkombinationen wählen. Als Alleinerziehende sollten sie den Freibetrag für Alleinerziehende in der Steuerklasse 2 nutzen.  Lesen sie mehr: Steuerklassenwechsel richtig gemacht…
  • Lohnersatzleistungen, wie das Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Kurzarbeitergeld können Sie mit einer sinnvoll gewählten Steuerklasse steigern.

Tipp: Steuerklassenrechner

Berechnen Sie mit dem Steuerklassenrechner die für Sie und Ihren Ehepartner beste Steuerklassenkombination. In der Ergebnistabelle können Sie die eventuellen Steuernachzahlungen und Erstattungen ablesen.

 

Tipp2: Lohnsteuerfreibetrag beantragen

Auch mit persönlichen Freibeträgen, für Job-Ausgaben, wie die Anfahrt zur Arbeit, Fortbildungskosten, Arbeitzimmer, etc. oder für außergewöhnliche Belastungen und Soderausgaben, können sie ihre Lohnsteuer senken. Beantragen Sie den Eintrag der Freibeträge in die Lohnsteuerabzugsmerkmale / ElStAM.

Top Thema: Lohnsteuerfreibetrag – Lohnsteuerermäßigung beantragen ->

Tipp 3: Aus der Kirche austreten

Die Lohn- und Kirchensteuer werden zusammen abgeführt. Die Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent der Lohnsteuer, abzüglich Kinder- und Betreuungsfreibetrag. Es ist die einzige Steuer, die sie in Deutschland „abwählen“ können, indem sie aus der Kirche austreten.

Wie hole ich mir zuviel gezahlte Lohnsteuer zurück?

Der Fiskus verrechnet Ihre Lohnsteuer am Jahresende mit der zu zahlenden Einkommenssteuer. Das aber nur in dem Fall, wenn Sie die Einkommenssteuererklärung abgeben. Die Abgabe lohnt sich in den meisten Fällen. Die durchschnittliche Steuerrückzahlung liebt bei rund 900 Euro.

 


Über den Autor

Dieser Artikel ist erfasst und zuletzt geändert von Vera Kopecky.