Mantelbogen zur Steuererklärung ESt 1A – Hauptvordruck

Der Hauptvordruck (ESt1A Mantelbogen Steuererklärung) ist das zentrale Formular der Steuererklärung. Die Steuerklärung müssen Sie bis zum 31. Mai abgeben, falls Sie zur Abgabe verpflichtet sind. Wenn Sie die Veranlagung beantragen, haben Sie Zeit bis zum 31. Dezember. Sie können Ihre Steuererklärung über das Elster-Portal auch elektronisch übermitteln oder eine geeignete Steuererklärung-Software nutzen.

Die persönlichen Angaben auf der ersten Seite und die Bankverbindung müssen immer ausgefüllt werden. Im Haupvordruck legen Sie fest, welche Anlagen Ihre Steuererklärung ergänzen werden.

Mantelbogen Steuererklärung (Hauptvordruck, Est1a)

Die Seite 1 muss vollständig mit den persönlichen Daten ausgefüllt werden. Die Bankverbindung darf nicht fehlen. Der Antrag muss auf der Seite 4 unterzeichnet werden. Auf den weiteren Seiten 2-4 werden Angaben zu Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, Haushaltsnahen Dienstleistungen und sonstigen Anträge gemacht.

Im Hauptvordruck legen Sie fest, welche Anlagen Ihre Steuererklärung ergänzen. Beiträge zur Versicherungen werden in der Anlage Vorsorgeaufwand angegeben, Eltern füllen die Anlage Kind aus.

Zusätzlich zum Hauptvordruck sind folgende Anlagen je nach Bedarf abzugeben:

  • Vorsorgeaufwand für Versicherungsbeiträge (Krankenversicherung und andere Versicherungen) und Altersvorsorgebeiträge (Basisrente, Rürup)
  • Kind für Eltern: Berücksichtigung von Kindern
  • N für Arbeitnehmer: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Werbungskosten, Arbeitnehmer-Sparzulage)
  • KAP für Sparer: Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • R für Rentner: Renten, Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieblichen Altersversorgung
  • L für Land- und Forstwirte: Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft
  • G für Gewerbetreibende: Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • S für Freiberufler und Selbständige: Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  • V für Haus-, Wohnungseigentümer: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • FW für Haus-, Wohnungseigentümer: Steuerbegünstigung zur Förderung des Wohneigentums
  • SO für Veräußerungsgeschäfte, Unterhaltsleistungen, Abgeordnetenbezüge
  • AUS
  • N-AUS für Ausländische Einkünfte und Steuern
  • Unterhalt für Unterhaltszahlungen an Familienangehörige und Lebenspartner
  • AV für Altersvorsorgebeiträge (Riesterrente) als Sonderausgaben nach § 10a EStG

 


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Dieser Artikel ist erfasst und zuletzt geändert von Vera Kopecky.