Personalkosten berechnen: Lohnkostenrechner | Personalkostenrechner

Was kostet ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber wirklich: Mit dem Personalkostenrechner (Lohnkostenrechner) für Selbständige und Freiberufler können Sie den Stundensatz und jährliche Personalkosten berechnen. 

Das Wichtigste:

  • Personalkosten bestehen aus Bruttolohn, Sozialabgaben und weiteren Zusatzkosten.
  • Tatsächliche Jahresarbeitszeit ist bezahlte Arbeitszeit abzgl. Urlaub, Krankheit, Feiertage, Organisationszeit
  • Ein Stundensatz sind Kosten, die dem Unternehmer pro Stunde Personaleinsatz entstehen.

Lohnkostenrechner – Personalkostenrechner

Stundensatz, monatliche und jährliche Personalkosten berechnen

Mit diesem Lohnkostenrechner (Personalkostenrechner) können Sie den Stundensatz für einen Mitarbeiter, sowie die monatlichen oder jährlichen Personalkosten berechnen. Ermitteln Sie , wie viel Sie Ihr Mitarbeiter pro Stunde / Monat / Jahr wirklich kostet. Mit einer entsprechenden Gewinnmarge erhalten Sie damit eine Kalkulationsgrundlage für Ihre Angebote. Der Rechner für 2024 geht in den nächsten Tagen online.

Personalkosten berechnen und Stundensatzkalkulation

Was sind Personalkosten?

Personalkosten sind alle Kosten, die mit dem Einsatz von Arbeitnehmern entstehen.  Die Stundensatzkalkulation auf Grundlage der Personalkosten gehört zu den wichtigsten Controllinginstrumenten eines Unternehmers. Zusammen mit den Materialkosten stellen die Personalkosten die wichtigste Kostenart in Betrieben dar. In Dienstleitungsunternehmen stehen die Personalkosten sogar an der ersten Stelle der betrieblichen Ausgaben. Auf der Grundlage dieser Berechnung können Sie Ihre Aufträge besser kalkulieren und den Personaleinsatz planen.

Was bedeutet Stundensatz?

Es sind Kosten, die dem Arbeitgeber pro Stunde Personaleinsatz anfallen. Vor allem für die Angebotskalkulation ist der Stundensatz mit einem entsprechenden Risikoaufschlag und Gewinnmarge unverzichtbar.


Stundensatzkalkulation Formel

  • Stundensatz = Jährliche Personalkosten / tatsächliche Jahresarbeitszeit  (+  Risikoaufschlag + Gewinnmarge)

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Wie wird der Stundensatz berechnet?

Möchten Sie wissen, was ein Mitarbeiter pro Stunde kostet? Wenn Sie einen Stundensatz berechnen, müssen Sie die Personalkosten und Personalnebenkosten (Jährliche Personalkosten) durch die Anzahl der produktiven Stunden (tatsächliche Jahresarbeitszeit) teilen. Für eine Angebotskalkulation berechnen Sie einen entsprechenden Risikoaufschlag und eine Gewinnmarge.

  • Eine 5-Tage Woche mit 8 Stunden Arbeitszeit wöchentlich bei 52 Wochen ergibt 2.080 Arbeitsstunden im Jahr.
  • Unproduktive Tage, wie Einarbeitung, Urlaubstage, Krankheitstage oder Feiertage die auf einen Arbeitstag entfallen, müssen abgezogen werden.

Praxisbeispiel: Personalkosten berechnen und Stundensatzkalkulation

Bruttoverdienst: 35.000 €, 40 Stunden Woche, 10 Krankheitstage, 30 Urlaubstage,  Unfallversicherung: 120.00 €, Kosten der Personalsuche: 50.00 €, Weiterbildungskosten: 500.00 €, Arbeitsplatzeinrichtung : 500.00 €, Einarbeitung: 1000.00 €.  Berechnen Sie die Personalkosten und Stundensatz für Ihren Mitarbeiter pro Jahr:

  • Gehalt Brutto: € 35000.00 €
  • Krankenversicherung (AG-Anteil): 2555.04 €
  • Pflegeversicherung (AG-Anteil): 323.76 €
  • Rentenversicherung (AG-Anteil): 3272.52 €
  • Arbteislosenversicherung (AG-Anteil): 525.00 €
  • Sonstige soziale Aufwendungen: 200.00 €
  • U1: 58.33 €
  • U2: 11.08 €
  • Insolvenzumlage: 3.50 €
  • Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft: 120.00 €
  • Einheitsbeitrag zur ges. Versicherung: 0.00 €
  • Pauschalsteuer: 0.00 €
  • Personalkosten gesamt: 42871.24 € / 25.16 € pro Stunde
  • Weitere Zusatzkosten
  • Kosten der Personalsuche: 50.00 €
  • Fort- und Weiterbildungskosten: 500.00 €
  • Arbeitsplatzeinrichtung / Sachkosten: 500.00 €
  • Einarbeitung: 1000.00 €
  • Personal- und Zusatzkosten gesamt: 44921.24 € / 26.36 € pro Stunde

Welche Personalkosten gibt es?

Neben dem Bruttolohn fallen für die Unternehmer Ausgaben für gesetzliche und freiwillige soziale Aufwendungen, sowie Personalnebenkosten an. Den größten Teil der Lohnzusatzkosten bildet der Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung. Der Arbeitgeber bezahlt dabei die Hälfte der Gesamtbeiträge für die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Die Lohnzusatzkosten, wie das Weihnachst- und Urlaubsgeld, Essenszuschüsse und die Kosten der Arbeitssuche gehören ebenfalls in die Kalkulation. Für eine vollständige Kalkulation werden auch Zusatzkosten, wie die Kosten der Personalsuche, Fort- und Weiterbildungskosten, Arbeitsplatz- & Sachkosten und die Einarbeitung berücksichtigt.

Jährliche Zusatzkosten

Neben dem Bruttogehalt, hat der Arbeitgeber Lohnzusatzkosten in Höhe von ca. 20 % des gesamten Bruttolohns, wie:

  • Prämien
  • Urlaubsgeld
  • Weihnachtsgeld.

Wie setzt sich der Stundensatz zusammen?

Diese Kosten sollten Sie unbedingt bei der Stundensatz Berechnung berücksichtigen:

  • Bruttolohn
  • Krankenversicherung (Arbeitgeberanteil)
  • Pflegeversicherung (Arbeitgeberanteil)
  • Rentenversicherung (Arbeitgeberanteil) A
  • Arbeitslosenversicherung (Arbeitgeberanteil)
  • U1
  • U2
  • Insolvenzumlage
  • Unfallversicherung
  • Einheitsbeitrag zur ges. Vers.
  • Pauschalsteuer
  • Sonstige soziale Aufwendungen (Entgeltfortzahlung, bezahlte Feiertage, Urlaubstage, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Essenszuschüsse, Firmenrente, Versicherungen)
  • Weitere Zusatzkosten (Abfindungen)
  • Kosten der Personalsuche (Einarbeitung, Stellenanzeigen)
  • Fort- und Weiterbildungskosten
  • Arbeitsplatz- & Sachkosten
  • Einarbeitung (einmalig)

Tatsächliche Jahresarbeitszeit

Für die Kalkulation der Produkt- oder Dienstleistungsangebote interessiert den Arbeitgeber die Anzahl der tatsächlich abgearbeiteten Arbeitsstunden.  Diese Zeit ist aufgrund von Urlaubs- und Krankheitstagen, Einarbeitungs-, Fortbildungszeit  viel kleiner als die Anzahl der bezahlten Tage.

Diese unproduktiven Zeiten müssen also bei der Ermittlung der tatsächlichen Arbeitszeit von der Gesamtzahl der bezahlten Stunden abgezogen werden:

  • Urlaub
  • Krankheit
  • Weiter-, Fortbildung
  • bezahlte Feiertage (Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen)
  • Organisation und Verwaltung im Betrieb (Meetings, Besprechungen, Telefondienst etc.)

Über den Autor

Dieser Artikel ist erfasst und zuletzt geändert von Vera Kopecky.


 

Quellen und Einzelnachweise zum Artikel Personalkostenrechner, Lohnkostenrechner

  1. Bundesregierung: Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2021
  2. DAK Gesundheit: Insolvenzgeld: Unternehmen sorgen selbst vor
  3. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Überblick über die Unfallversicherung

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