Rentenversicherungsbeitrag 2022 | Rentenversicherung Beitragssatz

Wer zahlt welchen Rentenversicherung Beitragssatz: Lesen Sie alle Fakten rund um Rentenversicherungsbeitrag 2022 für Arbeitnehmer, Selbständige, Minijobber oder Rentner.

Das Wichtigste:

  • Der gesetzliche Rentenversicherungsbeitrag bleibt auch in 2022 bei 18,6 % des Bruttolohns.
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen davon jeweils 9,30%.
  • Bei Mini-Jobs in einem Betrieb zahlt der Arbeitgeber 15%, der Arbeitnehmer 3,6%.
  • Freiwillig Versicherte und Selbstständige zahlen den gesamten Beitrag in voller Höhe selbst.
  • Höchstgrenze: Die Beiträge sind nur bis zu der Beitragsbemessungsgrenze, zu zahlen.

Übersicht Rentenversicherungsbeitrag 2022

So hoch sind ihre Rentenversicherungsbeträge.

Beitragssätze in der RentenversicherungGesamtArbeitgeberanteilArbeitnehmeranteil
Rentenversicherung (allgemein)18,6 %9,3 %9,3 %
Knappschaftliche Rentenversicherung24,7 %15,4 %9,3 %
Minijob (Im Betrieb)18,6 %15 %3,6 %
Minijob (Im Privathaushalt)18,6 %5 %13,6 %

Höchstsatz: Rentenversicherung Beitragsbemessungsgrenze 2022

Die Beiträge sind nur bis zu einer bestimmten Höhe des Bruttogehalts, der Beitragsbemessungsgrenze, zu zahlen. In den alten Bundesländern beträgt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten-, Arbeitslosenversicherung  monatlich 7.050 Euro und in den neuen Bundesländern monatlich 6.750 Euro.

Beitragsbemessungsgrenzen 2022 WestOst
Rentenversicherung (allgemein)jährlich84.600 €81.000 €
monatlich7.050 €6.750 €
Rentenversicherung knappschaftlichjährlich103.800 €100.200 €
monatlich8.650 €8.350 €

Was ist der Rentenversicherung Beitragssatz?

Bild von Rentenversicherungsbeitrag, Rentenversicherung Beitragssatz, Gesetzliche Rentenversicherung Beitrag BeiträgeEin Rentenversicherung Beitragssatz ist ein Anteil ihres Bruttoentgelts, der an den Rentenversicherungsträger abgeführt wird. Pflichtversicherte Arbeitnehmer tragen nur die Hälfte der Beiträge, die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber.

Im Rahmen der Lohnabrechnung ermittelt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil an der Rentenversicherung und zieht den Arbeitnehmeranteil vom Bruttoverdienst ab und legt den Arbeitgeberanteil dazu und überweist die Beiträge an die Rentenversicherung.

Für Mini-Jobber, die maximal 450 Euro im Monat verdienen, zahlt der Arbeitgeber einen Beitrag von 15 Prozent des Arbeitsentgelts. Die Arbeitnehmer zahlen nur die Differenz zum aktuellen Beitragssatz. In Privathaushalten übernimmt der Arbeitgeber 5 Prozent. Der Mini-Jobber kann auf die Versicherungspflicht verzichten, egal ob er privat oder gewerblich angestellt ist. Dann wird nur der Arbeitgeberbeitrag an die Minijobzentrale überwiesen.

Selbständige und freiwillig Versicherte übernehmen die Beiträge in voller Höhe selbst. Selbstständige Künstler und Publizisten teilen sich die Beitragszahlung mit der Künstlersozialkasse.

Wie hoch ist der Rentenversicherung Beitragssatz für Arbeitnehmer?

Die Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den gesetzlichen Beitrag zur Rentenversicherung. Bei einem Verdienst ab 850 Euro, tragen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils 9,30% von dem Gesamtbeitrag von 18,6%. In der Gleitzone von 450 bis 850 Euro Verdienst, gibt es reduzierte Beiträge.

Beim Minijob im Betrieb zahlt der Arbeitnehmer 3,9%, im Privathaushalt 13,9%, wenn er nicht auf die Rentenversicherung verzichten möchte. Bei Verzicht bleibt er beitragsfrei. Der Arbeitnehmer zahlt jeweils den Restbetrag zu 18,7%: Im Betrieb 15%, im Privathaushalt 5%.

Tipp: Berechnen Sie wie viel im Monat übrig bleibt mit dem Gehaltsrechner, Brutto Netto Rechner -> 

Wichtig: Das sollten Sie tun!

  1. Verzicht: Als Minijobber können Sie schriftlich beim Arbeitgeber auf die Zahlung der Beiträge zur Rentenversicherung verzichten.
  2. Einen Befreiungsantrag können Sie auch nachträglich stellen, er wirkt jedoch nicht rückwirkend.
  3. Rentenansprüche: Überprüfen Sie, ob es nicht für Sie günstiger ist, als Minijobber die Rentenbeiträge zu zahlen und damit die Rentenansprüche zu sammeln!
  4. Beantragen Sie eine Riesterrente, auch wenn Sie nur einen Minijob ausüben. Wenn Sie nur 60 EUR im Jahr Eigenanteil einzahlen, können Sie sich die volle staatlich Zulage sichern.
  5. Steuererklärung: Setzen Sie ihre Beiträge zur Rentenversicherung als Sonderausgaben von der Steuer ab.

Entwicklung der Rentenversicherungsbeiträge 2011-2022

In den letzten drei Jahren stagnieren die Betragssätze auf einem gleichen Niveau.

RentenversicherungsbeträgeGesamtArbeitgeberanteilArbeitnehmeranteil
2018-202218,6 %9,3 %9,3 %
2015 - 201718,7 %9,35 %9,35 %
2013 / 201418,9 %9,45 %9,45 %
2011 / 201219,6 %9,8 %9,8 %

Wieviel Rentenversicherung zahlt man als Selbständiger?

Pflichtversicherung in 2022

Eine Pflichtversicherung können alle Selbstständigen können unabhängig von der Staatsangehörigkeit beantragen. Sie erlangen damit alle Rechte und Pflichten der Pflichtversicherten. Die Beitragshöhe wird aus dem jeweiligen Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze und dem aktuellen Beitragssatz von 3,05Prozent berechnet. Weil die Einkünfte bei Selbständigen schwanken, werden die Beiträge auf Grundlage des Einkommensteuerbescheids des Vorjahres festgelegt.

  • Beitragssatz: 3,05%
  • Bezugsgröße:  3.290 € West / 3.150 € Ost
  • Mindesteinkommensgrenze: 1.096,67 €

Beitrag zur freiwilligen Rentenversicherung in 2022

Als Selbständiger können Sie sich freiwillig in der Gesetzliche Rentenversicherung versichern und dabei selbst entscheiden, wieviel Sie einzahlen möchten. Die Mindestbemessungsgrundlage für die freiwillige Rentenversicherung beträgt 450 Euro monatlich. Als Monatsbeitrag dürfen sie als Selbständiger jeden Betrag von Mindest- zum Höchstbetrag wählen. Für die freiwillige Versicherung gelten einheitliche Werte im gesamten Bundesgebiet. Die Mindestbemessungsgrundlage beträgt 450 €.

Freiwillige Rentenversicherung 2022MindestbeitragRegelbeitragHöchstbeitrag
 Pflichtversicherte Selbstständige West83.70 €611,94 €1311,30 €
 Pflichtversicherte Selbstständige Ost83.70 €585,90 €1255,50 €
Freiwillig Versicherte West83.70 €1311,30 €
Freiwillig Versicherte Ost83.70 €1.255,50

Welche private Rentenversicherung passt zu mir?

Auf die gesetzliche Rente sollten Sie sich nicht verlassen. Mit einer privaten Rentenversicherung sind Sie im Alter besser abgesichert und können ihre Freizeit für das nutzen, was Sie immer schon machen wollten: Reisen, ihrem Hobby nachgehen und das Leben neu genießen. Sind Sie ein Angestellter, Selbständiger, Beamte, Hausfrau oder Student? Fordern Sie einen für Sie passenden Versicherungsvergleich an!

Was Sie beachten sollten:

Füllen Sie ihre persönlichen Daten vollständig und korrekt aus! Nur wenn Sie ihren richtigen Namen, Adresse, E-Mail, ihre gültige Telefonnumer ausfüllen, bekommen Sie einen, für Sie geeigneten Tarifvergleich der privaten Rentenversicherung zugeschickt.

 

Rentenversicherung Beitragssatz bei Minijob (450 Euro Job)

Auch Minijobber sind rentenversicherungspflichtig und bezahlen bei einer Einstellung im Betrieb 3,6% Rentenversicherungsbeitrag. Der Arbeitgeber übernimmt die Differenz zum aktuellen Beitragssatz und steuert 15% Arbeitgeberanteil dazu.  In privaten Haushalten zahlen Minijobber 13,6% Beitrag zur Rentenversicherung. Der Arbeitnehmer übernimmt einen Anteil von 5% und führt den gesamten Beitrag an die Minijobzentrale ab.

Die Verdienstgrenze für Minijobs beträgt 450 EUR. Es handelt sich dabei um ein Durchschnittsverdienst aus zwölf Monaten, der an zwei Monaten unvorhergesehen überschritten werden darf.  Der Mindestbeitrag zur Rentenversicherung beträgt auch in 2021 für Arbeitnehmer und Arbeitgeber insgesamt 32,55 EUR. Bei einem 450-Euro-Verdienst bedeutet die Versicherungspflicht für den Minijobber eine Zusatzbelastung von 17,55 EUR pro Monat.

  • Geringfügigkeitsgrenze monatlich: 450 Euro
  • Mindestbeitrag:
    • Mindestbemessungsgrundlage: 175 Euro
    • 175 EUR * 18,6% = 32,55 EUR
    • gilt nur, wenn die Rentenversicherungspflicht gewählt wurde.
Beitragssätze beim Minijob GesamtArbeitgeberanteilArbeitnehmeranteil
Minijob (Im Betrieb)18,6 %15 %3,6 %
Minijob (Im Privathaushalt)18,6 %5 %13,6 %

Tipp: Riesterrente für Minijobber

Auch als Minijobber können Sie eine Riesterrente beantragen und sich somit die staatlichen Zulagen sichern!

 

Riesterrente – diese Zulagen stehen Ihnen zu

Riesterrente ist eine private Rentenversicherung, die staatlich mit Zulagen und Sonderausgabenabzug gefördert wird. Diese staatliche Zulagen bekommen Sie jährlich, wenn Sie eine Riesterrente abschließen und 60 Euro im Jahr Eigenanteil einzahlen:

  • 154 Euro Zuschuss vom Staat zu ihrer Riesterrente, plus
  • 300 EUR für Kinder, die ab 2008 geboren wurden und
  • 185 EUR für Kinder, die vor 2008 geboren wurden.

 

Verzicht auf Rentenversicherungsbeitrag

Als Minijobber können Sie eine Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung beim Arbeitgeber schriftlich beantragen. Dann bleiben Ihnen die Beiträge zur Rentenversicherung erspart. Einen Befreiungsantrag können Sie auch nachträglich stellen, er wirkt jedoch nicht rückwirkend.

Vorteile und Nachteile des Verzichtes
  • Bei einem Verzicht zählen die Wartezeiten nur anteilig und die spätere Rente wird dann nur aus dem Arbeitgeberanteil berechnet.
  • Wenn Sie die Beiträge zur Rentenversicherung als Minijobber bezahlen, wird die Minijob-Beschäftigungszeit als im vollen Umfang als Pflichtbeitragszeit für ihre Rentenansprüche angerechnet. Alleine mit einem Minijob können Sie die notwendigen 5 Jahre für eine Erwerbsminderungsrente oder Rehabilitation erfüllen. Der Verdienst wird in voller Höhe für die Berechnung der Rente berücksichtigt. Sie können Sie bei dem Rentenversicherungsträger über die Vor- und Nachteile des Verzichtes auf die Renteversicherung beraten lassen.

Top Thema: Minijob Rechner, Minijob Ratgeber: Krankenversicherung, Rentenversicherung –>

 

Wie wird Rentenversicherung berechnet?


Tipp: Rentenversicherungsbeitrag berechnen – So geht es!

  • Multiplizieren Sie das Bruttoeinkommen mit dem Rentenversicherung Beitragssatz, um die Beiträge zu berechnen.
  • Nur maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze werden die Beiträge berechnet. Das darüber liegendes Einkommen ist beitragsfrei.
  • Der Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen ich die Beiträge je zur Hälfte.

Praxisbeispiel: Berechnung Rentenversicherungsbeitrag

Herr Müller verdient Brutto 6.700 Euro monatlich (West).  Aktuelle Beitragsbemessungsgrenze: 6.500 € im Monat. Berechnen Sie den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil in der Rentenversicherung.

Tipp: Sie können den Rentenversicherungsbeitrag bequem mit diesem Rechner berechnen: Sozialabgaben Rechner  ->

Lösung:

  • Brutto: 6.700 €
  • Beitragsbemessungsgrenze: 6.500 €
  • Arbeitgeberanteil:  6.500 € x 9,30 % =   604,50 €
  • Arbeitnehmeranteil: 6.500 € x 9,30 % =   604,50 €

Die Beitragsrechnung erfolgt nur bis zur aktuellen Beitragsbemessungsgrenze von 6.500 Euro. Die restlichen 200 Euro bleiben beitragsfrei. Der Arbeitgeber zieht 604,50 €  vom Bruttogehalt des Herrn Müller ab, legt weitere 604,50 €  dazu und überweißt die Summe von 1.209 € an die Rentenversicherung (bzw. die zuständige Krankenkasse des Herrn Müller, die den Betrag an die Deutsche Rententenversicherung weiterleitet.

Berechnung Rentenversicherung Beitrag für Auszubildende

Ihr Azubi Jan Schüller bekommt 300 EUR Brutto. Wie wird der Rentenversicherungsbeitrag für Arbeitnehmer und Arbeitgeber berechnet?

  • Arbeitgeberanteil: 300 EUR x 18,6 % = 55,80 EUR
  • Arbeitnehmeranteil: keine Beiträge

Für Jan Schüller übernimmt die gesamte Rentenversicherung der Arbeitgeber. Hintergrund: Für Auszubildende mit einer Vergütung bis zu 325 EUR übernimmt die Rentenversicherung der Arbeitgeber.

Wer zahlt gesetzliche Rentenversicherung?

In der Rentenversicherung sind alle Beschäftigte und Auszubildende versicherungspflichtig. Die Versicherungspflicht endet nicht, wie bei der Pflege- und Krankenversicherung mit dem Erreichen einer bestimmten Gehaltshöhe (Versicherungspflichtgrenze).

  • alle Arbeitnehmer
  • Auszubildende
  • Mütter oder Väter während der Zeiten der Kindererziehung
  • Pflegepersonen (wenn sie nicht erwerbsmäßig tätig sind)
  • Behinderte
  • Personen im Wehrdienst sowie im Bundesfreiwilligendienst
  • Empfänger von Unterhaltsersatzleistungen (zum Beispiel Krankengeld oder Arbeitslosengeld)
  • Studenten, die nebenbei arbeiten

sowie bestimmte Selbstständige:

  • Handwerker und Hausgewerbetreibende
  • Lehrer, Hebammen, Erzieher, Beschäftigte in der Pflege
  • Künstler und Publizisten
  • Selbstständige mit nur einem Auftraggeber
  • Seelotsen, Küstenschiffer, Küstenfischer

Knappschaftliche Rentenversicherung für Bergleute

Der Beitragssatz beträgt in der knappschaftlichen Rentenversicherung insgesamt 24,70 %. Die Arbeitnehmer zahlen den gleichen Beitragssatz wie in der gesetzlichen Rentenversicherung – 9,30%, der Arbeitgeber übernimmt den Restanteil von 15,40%.

Knappschaftliche Rentenversicherung ist eine gesetzliche Rentenversicherung für Bergleute. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist für Arbeitnehmer zuständig, die in einem knappschaftlichen Betrieb, wie

  • bergmännische / unterirdisch Gewinnung von Mineralien
  • Versuchsgruben des Bergbaus
  • Interessensvertreter des Bergbaus
  • Bergämter
  • Prüf-, Forschungs-, Rettungsstellen

beschäftigt sind.

Rentenversicherung Beitragssatz für Studenten, Werkstudenten

Dauerhafte Beschäftigung

  • Bis 450 Euro: Wenn Sie als Student dauerhaft weniger als 450 Euro verdienen, gelten Sie als Minijobber und können auf die Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge verzichten. Mehr: Rentenversicherung Beitragssatz bei Minijob (450 Euro Job).
  • Ab 450 Euro: Verdienen Sie dauerhaft mehr als 450 Euro um das Studium zu finanzieren,  dürfen Sie maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. In der Rentenversicherung sind Sie dann versicherungspflichtig. Wenn ihr Studium einen Vorrag hat, sind Sie in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei.
  • Verdienst von 450 – 850 Euro: In der sogenannten Gleitzone zahlen Sie einen reduzierten Rentenversicherungsbeitrag.
  • Verdienst ab 850 Euro:  Wenn Sie dauerhaft mehr als 850 Euro verdienen, müssen Sie und Ihr Arbeitgeber jeweils 9,30 Prozent des Bruttolohns als Rentenversicherungsbeitrag zahlen.

Beispiel: Rentenversicherungsbeitrag für Studenten berechnen

Student Jan arbeitet 20 Stunden in der Woche und verdient 900 Euro monatlich.

  • Arbeitgeber: 900 € * 9,30% = 83,70 € monatlich
  • Student Jan: 900 € * 9,30% = 83,70 € monatlich
  • Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung: 0 €

Befristete Beschäftigung

Bei befristeten Aushilfsjobs, die nicht mehr als 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr dauern, sind Sie versicherungsfrei.

Arbeiten Sie in den Semesterferien länger als 3 Monate oder haben Sie über das Jahr mit mehreren befristeten Jobs diese Grenze überschritten, müssen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber den Rentenversicherungsbeitrag von 18,6 Prozent teilen.

Rentenversicherung Beitragssatz Tagesmutter

Wenn Sie als Tagesmutter nach Abzug der Kosten bis zu 450 Euro im Monat verdienen, sind Sie versicherungsfrei.

Kommen Sie mit Ihrer Tätigkeit nach Abzug der Betriebsausgaben auf mehr als 450 Euro, müssen Sie einen Regelbeitrag für Selbständige von 611,94 € (West) / 579,39 € (Ost) abführen. Sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig pflichtversichert, zahlen Sie stattdessen 18,6% ihres Einkommens, mindestens aber 83,70 € (Stand 2021).

Pauschale für Betriebsausgaben einer Tagesmutter

Pro Kind, das Sie 8 Stunden betreuen, können Sie pauschal 300 Euro als Betriebsausgaben abziehen. Bei einer kürzen Betreuungsdauer, ziehen Sie eine anteilig geringere Pauschale ab. Höhere Kosten können Sie mit einem Beleg in der Steuererklärung absetzen.

Rentenversicherung Beitragssatz für Rentner

Verdienen Sie als Rentner zusätzlich zu ihrer Rente maximal 450 Euro hinzu, sind Sie versicherungsfrei.  Ihr Arbeitgeber zahlt: 13% für die Kranken-, und 15% für die Rentenversicherung.

Ab 450 Euro Hinzuverdienst teilen Sie sich mit ihrem Arbeitgeber den ermäßigten Beitragssatz für die Krankenversicherung von 14%.

In der Rentenversicherung sind Sie nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze versicherungsfrei, ihr Arbeitgeber zahlt jedoch weiterhin 9,30%. Diese Beiträge wirken sich nicht auf die Höhe die Rentenbezüge aus.  Sie können auf die Versicherungsfreiheit verzichten und den Rentenversicherungsbeitrag von 9,30% des Bruttoverdienstes einzahlen. Damit erhöhen sich entsprechend ihre Rentenansprüche.

So viel Rentenbeiträge fallen bei Rentnern, die nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze zusätzlich zur Rente mehr als 450 Euro hinzuverdienen, an:

  • Arbeitnehmeranteil:
    • versicherungsfrei
    • Auf Antrag: Versicherungspflicht möglich: 9,30%
  • Arbeitgeberanteil: 9,30%

Rentenversicherungsbeitrag bei Arbeitslosengeld

Agentur für Arbeit übernimmt die Beiträge, wenn Sie Arbeitslosengeld bekommen und

  • im Jahr vor ihrer Arbeitslosigkeit in der Rentenversicherung pflichtversichert waren (auch nur kurze Zeit).
  • Oder eine Pflichtversicherung beantragen. Dann zahlt die Arbeitsagentur den vollen Beitrag für Sie.

Die Rentenminderung, während der Zeit des Bezugs von Arbeitslosengeld 1, beträgt im Vergleich mit der Beschäftigungszeit, 20 Prozent.

Rentenversicherungsbeitrag auf Krankengeld

Nach 6 Wochen der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, bekommen Sie von ihrer Krankenkasse 70 % des Bruttolohnes als Krankengeld ausgezahlt. Auf das Krankengeld sind die gesetzlichen Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. In der Krankenversicherung sind Sie versicherungsfrei.

Den Rentenversicherungsbeitrag von  18,6% tragen der Versicherte und die Krankenkasse jeweils zur Hälfte.

  • Versicherte:  9,30%
  • Krankenkasse: 9,30%

Welche Rentenversicherung ist steuerlich absetzbar?

Diese Beiträge können Sie als Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzen:

  • Gesetzlichen Rentenversicherung
  • Riester-Rente
  • Rürup-Rente
  • BerufsständischeVersorgungseinrichtungen
  • landwirtschaftliche Alterskassen.

Ihre gesetzliche Rentenversicherung können Sie bis zu einem Höchstbetrag absetzen. Dabei wirkt sich nur ein bestimmter Anteil davon steuermindernd aus. Dieser Abzugssatz steigt jährlich um 2 Prozentpunkte. In 2016 können Ledige bis zu 22.767 Euro und Ehepaare bis zu 45.534 Euro steuerlich geltend machen. Nur 82 % davon wirken steuermindernd. Den Arbeitgeberanteil, den Sie bereits steuerfrei erhalten haben, müssen Sie von den 82% abziehen.

Beispiel:

  • Arbeitnehmeranteil: 4.000 €
  • Arbeitgeberanteil: 4.000 €
  • Abzugsfähig: 82% von 8.000 € = 6.560 €
  • Minus Arbeitgeberanteil: 6.560 € – 4.000 € = 2.560 €
  • Steuermindernd: 2.560 €

Wo soll ich die Rentenversicherung in der Steuerklärung eintragen?

  • Anlage Vorsorgeaufwand
  • Anlage AV – für die Riesterrente

 


Über den Autor

Dieser Artikel ist erfasst und zuletzt geändert von Vera Kopecky.


 

Quellen und Einzelnachweise

  1. Bundesregierung: Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2022
  2. Techniker Krankenkasse: Beiträge berechnen
  3. DRV: Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte

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