Rentenversicherungsbeitrag 2022 | Rentenversicherung Beitragssatz
Wer zahlt welchen Rentenversicherung Beitragssatz: Lesen Sie alle Fakten rund um Rentenversicherungsbeitrag 2022 für Arbeitnehmer, Selbständige, Minijobber oder Rentner.
Das Wichtigste:
- Der gesetzliche Rentenversicherungsbeitrag bleibt auch in 2022 bei 18,6 % des Bruttolohns.
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen davon jeweils 9,30%.
- Bei Mini-Jobs in einem Betrieb zahlt der Arbeitgeber 15%, der Arbeitnehmer 3,6%.
- Freiwillig Versicherte und Selbstständige zahlen den gesamten Beitrag in voller Höhe selbst.
- Höchstgrenze: Die Beiträge sind nur bis zu der Beitragsbemessungsgrenze, zu zahlen.
Übersicht Rentenversicherungsbeitrag 2022
So hoch sind ihre Rentenversicherungsbeträge.
Beitragssätze in der Rentenversicherung | Gesamt | Arbeitgeberanteil | Arbeitnehmeranteil |
---|---|---|---|
Rentenversicherung (allgemein) | 18,6 % | 9,3 % | 9,3 % |
Knappschaftliche Rentenversicherung | 24,7 % | 15,4 % | 9,3 % |
Minijob (Im Betrieb) | 18,6 % | 15 % | 3,6 % |
Minijob (Im Privathaushalt) | 18,6 % | 5 % | 13,6 % |
Höchstsatz: Rentenversicherung Beitragsbemessungsgrenze 2022
Die Beiträge sind nur bis zu einer bestimmten Höhe des Bruttogehalts, der Beitragsbemessungsgrenze, zu zahlen. In den alten Bundesländern beträgt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten-, Arbeitslosenversicherung monatlich 7.050 Euro und in den neuen Bundesländern monatlich 6.750 Euro.
Beitragsbemessungsgrenzen 2022 | West | Ost | |
---|---|---|---|
Rentenversicherung (allgemein) | jährlich | 84.600 € | 81.000 € |
monatlich | 7.050 € | 6.750 € | |
Rentenversicherung knappschaftlich | jährlich | 103.800 € | 100.200 € |
monatlich | 8.650 € | 8.350 € |
Was ist der Rentenversicherung Beitragssatz?
Ein Rentenversicherung Beitragssatz ist ein Anteil ihres Bruttoentgelts, der an den Rentenversicherungsträger abgeführt wird. Pflichtversicherte Arbeitnehmer tragen nur die Hälfte der Beiträge, die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber.
Im Rahmen der Lohnabrechnung ermittelt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil an der Rentenversicherung und zieht den Arbeitnehmeranteil vom Bruttoverdienst ab und legt den Arbeitgeberanteil dazu und überweist die Beiträge an die Rentenversicherung.
Für Mini-Jobber, die maximal 450 Euro im Monat verdienen, zahlt der Arbeitgeber einen Beitrag von 15 Prozent des Arbeitsentgelts. Die Arbeitnehmer zahlen nur die Differenz zum aktuellen Beitragssatz. In Privathaushalten übernimmt der Arbeitgeber 5 Prozent. Der Mini-Jobber kann auf die Versicherungspflicht verzichten, egal ob er privat oder gewerblich angestellt ist. Dann wird nur der Arbeitgeberbeitrag an die Minijobzentrale überwiesen.
Selbständige und freiwillig Versicherte übernehmen die Beiträge in voller Höhe selbst. Selbstständige Künstler und Publizisten teilen sich die Beitragszahlung mit der Künstlersozialkasse.
Inhaltsverzeichnis
- Übersicht Rentenversicherungsbeitrag 2022
- Was ist der Rentenversicherung Beitragssatz?
- Wieviel Rentenversicherung zahlt man als Selbständiger?
- Welche private Rentenversicherung passt zu mir?
- Rentenversicherung Beitragssatz bei Minijob (450 Euro Job)
- Wie wird Rentenversicherung berechnet?
- Wer zahlt gesetzliche Rentenversicherung?
- Welche Rentenversicherung ist steuerlich absetzbar?
Wie hoch ist der Rentenversicherung Beitragssatz für Arbeitnehmer?
Die Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den gesetzlichen Beitrag zur Rentenversicherung. Bei einem Verdienst ab 850 Euro, tragen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils 9,30% von dem Gesamtbeitrag von 18,6%. In der Gleitzone von 450 bis 850 Euro Verdienst, gibt es reduzierte Beiträge.
Beim Minijob im Betrieb zahlt der Arbeitnehmer 3,9%, im Privathaushalt 13,9%, wenn er nicht auf die Rentenversicherung verzichten möchte. Bei Verzicht bleibt er beitragsfrei. Der Arbeitnehmer zahlt jeweils den Restbetrag zu 18,7%: Im Betrieb 15%, im Privathaushalt 5%.
Tipp: Berechnen Sie wie viel im Monat übrig bleibt mit dem Gehaltsrechner, Brutto Netto Rechner ->
Wichtig: Das sollten Sie tun!
- Verzicht: Als Minijobber können Sie schriftlich beim Arbeitgeber auf die Zahlung der Beiträge zur Rentenversicherung verzichten.
- Einen Befreiungsantrag können Sie auch nachträglich stellen, er wirkt jedoch nicht rückwirkend.
- Rentenansprüche: Überprüfen Sie, ob es nicht für Sie günstiger ist, als Minijobber die Rentenbeiträge zu zahlen und damit die Rentenansprüche zu sammeln!
- Beantragen Sie eine Riesterrente, auch wenn Sie nur einen Minijob ausüben. Wenn Sie nur 60 EUR im Jahr Eigenanteil einzahlen, können Sie sich die volle staatlich Zulage sichern.
- Steuererklärung: Setzen Sie ihre Beiträge zur Rentenversicherung als Sonderausgaben von der Steuer ab.
Entwicklung der Rentenversicherungsbeiträge 2011-2022
In den letzten drei Jahren stagnieren die Betragssätze auf einem gleichen Niveau.
Rentenversicherungsbeträge | Gesamt | Arbeitgeberanteil | Arbeitnehmeranteil |
---|---|---|---|
2018-2022 | 18,6 % | 9,3 % | 9,3 % |
2015 - 2017 | 18,7 % | 9,35 % | 9,35 % |
2013 / 2014 | 18,9 % | 9,45 % | 9,45 % |
2011 / 2012 | 19,6 % | 9,8 % | 9,8 % |
Wieviel Rentenversicherung zahlt man als Selbständiger?
Pflichtversicherung in 2022
Eine Pflichtversicherung können alle Selbstständigen können unabhängig von der Staatsangehörigkeit beantragen. Sie erlangen damit alle Rechte und Pflichten der Pflichtversicherten. Die Beitragshöhe wird aus dem jeweiligen Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze und dem aktuellen Beitragssatz von 3,05Prozent berechnet. Weil die Einkünfte bei Selbständigen schwanken, werden die Beiträge auf Grundlage des Einkommensteuerbescheids des Vorjahres festgelegt.
- Beitragssatz: 3,05%
- Bezugsgröße: 3.290 € West / 3.150 € Ost
- Mindesteinkommensgrenze: 1.096,67 €
Beitrag zur freiwilligen Rentenversicherung in 2022
Als Selbständiger können Sie sich freiwillig in der Gesetzliche Rentenversicherung versichern und dabei selbst entscheiden, wieviel Sie einzahlen möchten. Die Mindestbemessungsgrundlage für die freiwillige Rentenversicherung beträgt 450 Euro monatlich. Als Monatsbeitrag dürfen sie als Selbständiger jeden Betrag von Mindest- zum Höchstbetrag wählen. Für die freiwillige Versicherung gelten einheitliche Werte im gesamten Bundesgebiet. Die Mindestbemessungsgrundlage beträgt 450 €.
Freiwillige Rentenversicherung 2022 | Mindestbeitrag | Regelbeitrag | Höchstbeitrag |
---|---|---|---|
Pflichtversicherte Selbstständige West | 83.70 € | 611,94 € | 1311,30 € |
Pflichtversicherte Selbstständige Ost | 83.70 € | 585,90 € | 1255,50 € |
Freiwillig Versicherte West | 83.70 € | 1311,30 € | |
Freiwillig Versicherte Ost | 83.70 € | 1.255,50 |
Welche private Rentenversicherung passt zu mir?
Auf die gesetzliche Rente sollten Sie sich nicht verlassen. Mit einer privaten Rentenversicherung sind Sie im Alter besser abgesichert und können ihre Freizeit für das nutzen, was Sie immer schon machen wollten: Reisen, ihrem Hobby nachgehen und das Leben neu genießen. Sind Sie ein Angestellter, Selbständiger, Beamte, Hausfrau oder Student? Fordern Sie einen für Sie passenden Versicherungsvergleich an!
Was Sie beachten sollten:
Füllen Sie ihre persönlichen Daten vollständig und korrekt aus! Nur wenn Sie ihren richtigen Namen, Adresse, E-Mail, ihre gültige Telefonnumer ausfüllen, bekommen Sie einen, für Sie geeigneten Tarifvergleich der privaten Rentenversicherung zugeschickt.
Rentenversicherung Beitragssatz bei Minijob (450 Euro Job)
Auch Minijobber sind rentenversicherungspflichtig und bezahlen bei einer Einstellung im Betrieb 3,6% Rentenversicherungsbeitrag. Der Arbeitgeber übernimmt die Differenz zum aktuellen Beitragssatz und steuert 15% Arbeitgeberanteil dazu. In privaten Haushalten zahlen Minijobber 13,6% Beitrag zur Rentenversicherung. Der Arbeitnehmer übernimmt einen Anteil von 5% und führt den gesamten Beitrag an die Minijobzentrale ab.
Die Verdienstgrenze für Minijobs beträgt 450 EUR. Es handelt sich dabei um ein Durchschnittsverdienst aus zwölf Monaten, der an zwei Monaten unvorhergesehen überschritten werden darf. Der Mindestbeitrag zur Rentenversicherung beträgt auch in 2021 für Arbeitnehmer und Arbeitgeber insgesamt 32,55 EUR. Bei einem 450-Euro-Verdienst bedeutet die Versicherungspflicht für den Minijobber eine Zusatzbelastung von 17,55 EUR pro Monat.
- Geringfügigkeitsgrenze monatlich: 450 Euro
- Mindestbeitrag:
- Mindestbemessungsgrundlage: 175 Euro
- 175 EUR * 18,6% = 32,55 EUR
- gilt nur, wenn die Rentenversicherungspflicht gewählt wurde.
Beitragssätze beim Minijob | Gesamt | Arbeitgeberanteil | Arbeitnehmeranteil |
---|---|---|---|
Minijob (Im Betrieb) | 18,6 % | 15 % | 3,6 % |
Minijob (Im Privathaushalt) | 18,6 % | 5 % | 13,6 % |
Tipp: Riesterrente für Minijobber
Auch als Minijobber können Sie eine Riesterrente beantragen und sich somit die staatlichen Zulagen sichern!
Riesterrente – diese Zulagen stehen Ihnen zu
Riesterrente ist eine private Rentenversicherung, die staatlich mit Zulagen und Sonderausgabenabzug gefördert wird. Diese staatliche Zulagen bekommen Sie jährlich, wenn Sie eine Riesterrente abschließen und 60 Euro im Jahr Eigenanteil einzahlen:
- 154 Euro Zuschuss vom Staat zu ihrer Riesterrente, plus
- 300 EUR für Kinder, die ab 2008 geboren wurden und
- 185 EUR für Kinder, die vor 2008 geboren wurden.
Verzicht auf Rentenversicherungsbeitrag
Als Minijobber können Sie eine Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung beim Arbeitgeber schriftlich beantragen. Dann bleiben Ihnen die Beiträge zur Rentenversicherung erspart. Einen Befreiungsantrag können Sie auch nachträglich stellen, er wirkt jedoch nicht rückwirkend.
Vorteile und Nachteile des Verzichtes
- Bei einem Verzicht zählen die Wartezeiten nur anteilig und die spätere Rente wird dann nur aus dem Arbeitgeberanteil berechnet.
- Wenn Sie die Beiträge zur Rentenversicherung als Minijobber bezahlen, wird die Minijob-Beschäftigungszeit als im vollen Umfang als Pflichtbeitragszeit für ihre Rentenansprüche angerechnet. Alleine mit einem Minijob können Sie die notwendigen 5 Jahre für eine Erwerbsminderungsrente oder Rehabilitation erfüllen. Der Verdienst wird in voller Höhe für die Berechnung der Rente berücksichtigt. Sie können Sie bei dem Rentenversicherungsträger über die Vor- und Nachteile des Verzichtes auf die Renteversicherung beraten lassen.
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Wie wird Rentenversicherung berechnet?
Tipp: Rentenversicherungsbeitrag berechnen – So geht es!
- Multiplizieren Sie das Bruttoeinkommen mit dem Rentenversicherung Beitragssatz, um die Beiträge zu berechnen.
- Nur maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze werden die Beiträge berechnet. Das darüber liegendes Einkommen ist beitragsfrei.
- Der Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen ich die Beiträge je zur Hälfte.
Wer zahlt gesetzliche Rentenversicherung?
In der Rentenversicherung sind alle Beschäftigte und Auszubildende versicherungspflichtig. Die Versicherungspflicht endet nicht, wie bei der Pflege- und Krankenversicherung mit dem Erreichen einer bestimmten Gehaltshöhe (Versicherungspflichtgrenze).
- alle Arbeitnehmer
- Auszubildende
- Mütter oder Väter während der Zeiten der Kindererziehung
- Pflegepersonen (wenn sie nicht erwerbsmäßig tätig sind)
- Behinderte
- Personen im Wehrdienst sowie im Bundesfreiwilligendienst
- Empfänger von Unterhaltsersatzleistungen (zum Beispiel Krankengeld oder Arbeitslosengeld)
- Studenten, die nebenbei arbeiten
sowie bestimmte Selbstständige:
- Handwerker und Hausgewerbetreibende
- Lehrer, Hebammen, Erzieher, Beschäftigte in der Pflege
- Künstler und Publizisten
- Selbstständige mit nur einem Auftraggeber
- Seelotsen, Küstenschiffer, Küstenfischer
Welche Rentenversicherung ist steuerlich absetzbar?
Diese Beiträge können Sie als Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzen:
- Gesetzlichen Rentenversicherung
- Riester-Rente
- Rürup-Rente
- BerufsständischeVersorgungseinrichtungen
- landwirtschaftliche Alterskassen.
Ihre gesetzliche Rentenversicherung können Sie bis zu einem Höchstbetrag absetzen. Dabei wirkt sich nur ein bestimmter Anteil davon steuermindernd aus. Dieser Abzugssatz steigt jährlich um 2 Prozentpunkte. In 2016 können Ledige bis zu 22.767 Euro und Ehepaare bis zu 45.534 Euro steuerlich geltend machen. Nur 82 % davon wirken steuermindernd. Den Arbeitgeberanteil, den Sie bereits steuerfrei erhalten haben, müssen Sie von den 82% abziehen.
Beispiel:
- Arbeitnehmeranteil: 4.000 €
- Arbeitgeberanteil: 4.000 €
- Abzugsfähig: 82% von 8.000 € = 6.560 €
- Minus Arbeitgeberanteil: 6.560 € – 4.000 € = 2.560 €
- Steuermindernd: 2.560 €
Wo soll ich die Rentenversicherung in der Steuerklärung eintragen?
- Anlage Vorsorgeaufwand
- Anlage AV – für die Riesterrente
Über den Autor
Dieser Artikel ist erfasst und zuletzt geändert von Vera Kopecky.
Quellen und Einzelnachweise
- Bundesregierung: Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2022
- Techniker Krankenkasse: Beiträge berechnen
- DRV: Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte
Weitere Themen
- Hinzuverdienst Rente – Hinzuverdienstgrenze für Rentner Hinzuverdienst ->
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