Schülerjobs, Ferienjobs für Schüler ► Tipps & Infos

Kinder ab 13 Jahren können sich mit Schülerjobs,  Jugentliche ab 15 Jahren zusätzlich auch mit Ferienjobs für Schüler die Kasse aufbessern.

Das Wichtigste: 

  • Kinder mit 13-14 Jahren dürfen max. 2 Stunden täglich und nicht während der Schule arbeiten
  • Kinder mit 15-17 Jahren können auch einen Ferienjob für max. 4 Wochen im Jahr annehmen.
  • Lohnsteuer: Die meisten Schülerjobs bleiben steuerfrei.
  • Unfallversicherung: Die Schüler sind unfallversichert.
  • Das braucht der Arbeitgeber: Lohnsteuerabzugsmerkmale, Schulbescheinigung.

 

Schülerjobs – was ist das?

Schülerjobs und Ferienjobs für Schüler sind in Deutschland durch das Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Wer in den Ferien das Taschengeld aufbessern möchte, muss sich an die Altersgrenzen halten. Danach dürfen Kinder bis 12 Jahren nicht arbeiten. Ab 13 Jahren mit Genehmigung der Eltern, maximal zwei Stunden täglich, aber nicht während oder vor dem Unterricht jobben.

Zeitung austragen ist ein beliebter Schülerjob, Top Schülerjobs für Schüler ab 13
Zeitung austragen ist ein beliebter Schülerjob

 

⭐ Top 6 beliebtesten Schülerjobs für Schüler ab 13

  1. Babysitter
  2. Katzen- und Hundesitter – Füttern und Spazieren gehen
  3. Zeitung austragen
  4. Werbeprospekte verteilen
  5. Spieletester für Handy,  PC, Spielkonsole
  6. Nachbarschaftshilfe – Rasen mähen, Einkaufen

Ferienjobs für Schüler – was ist das?

Ab 15 Jahren dürfen die Jugendlichen einen Ferienjob mit einer Dauer bis zu  vier Wochen im Kalenderjahr annehmen. Ein Ferienjob für Schüler ist ein befristetes Arbeitsverhältnis, das ohne Kündigung endet, wenn die vereinbarte Zeit abgelaufen ist.

Bei einer solchen kurzfristigen Beschäftigung fallen für den Arbeitgeber nur sehr  geringe Abgaben an. Die meisten Ferienjobs bleiben steuerfrei, da bis zu einem Verdienst 967,08 Euro im Monat keine Lohnsteuer gezahlt werden muss (Stand 2019).

⭐ Top 10 Schülerjobs und Ferienjobs für Schüler ab 16

  1. Online Umfragen beantworten
  2. T-Shirts, Taschen gestalten und im Internet verkaufen
  3. Nachhilfe
  4. Event- und Stadioncatering – Verkäufer, Aushilfe beim Grillen, Kellnern
  5. Supermarkt – Regalauffüller
  6. Tankstelle Verkäufer
  7. Kellner
  8. Aushilfe in Kleinbetrieben wie Bäckerei, Buchhandlung, etc.
  9. Mc Donalds / Burger King
  10. Büroaushilfe beim Steuerberater, Anwalt

Warum sind Ferienjobs für Schüler sinnvoll?

Neben dem Aufbessern des Taschengeldes hat ein Ferienjob für Schüler auch einen Einfluss auf die Bildung der Persönlichkeit. Das Arbeiten stärkt das Selbstbewusstsein und auch die Selbständigkeit des Kindes wird positiv beeinflusst. Die Kinder sammeln wichtige Erfahrungen und erwerben Fachkenntnisse, die eventuell eine spätere Berufswahl erleichtern.

Wie alt muss man für Schülerjobs / Ferienjobs sein?

Kinder bis 12 Jahre

Kinder bis 12 Jahre dürfen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz gar nicht arbeiten.

Was für Schülerjobs kann man mit 13 und 14 machen?

Kinder ab 13 Jahren dürfen nur unter diesen Voraussetzungen arbeiten:

  • mit Genehmigung der Eltern und
  • maximal zwei Stunden am Tag (in landwirtschaftlichen Familienbetrieben nicht mehr als drei Stunden),
  • bei höchstens fünf Tagen der Woche
  • im Zeitraum zwischen 8 bis 18 Uhr
  • nicht vor oder während des Schulunterrichts.
Hundesitter gehört zu beliebten Schülerjobs, Ferienjobs für Schüler
Hundesitter gehört zu beliebten Schülerjobs

 

Was für Ferienjobs kann man mit 15 bis 17 Jahren machen?

Schulpflichtige Jugendliche dürfen während des Schuljahres unter den gleichen Bedingungen, wie die 13-14 Jährigen arbeiten.

Zusätzlich dazu dürfen Jugendliche über 15 Jahre während der Schulferien einen Ferienjob annehmen. Diese Bedingungen gelten dafür:

  •  Maximal 20 Ferienjob-Tage: Der Ferienjob darf nicht länger als vier Wochen im Kalenderjahr dauern.
  • 40 Stunden / Woche: In der Woche darf höchstens 40 Stunden gearbeitet werden.
  • 8 Stunden / Tag: Täglich nicht länger als acht Stunden arbeiten. Die Pausen werden nicht als Arbeitszeit mitgerechnet.
  • Von 6:00 – 20:00: Es darf grundsätzlich nur zwischen 6:00 – 20:00 gearbeitet werden.
  • Pausen einhalten: Bei einer täglichen Arbeitszeit von 4,5 – 6 Stunden muss 30 Minuten Pause eingelegt werden. Bei mehr als 6 Stunden muss einer Stunde pausiert werden. Länger als viereinhalb Stunden hintereinander dürfen Jugendliche nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
  • Samstags und an Sonn- und Feiertagen darf nicht gearbeitet werden. Für Krankenhäuser, Gaststätten und in der Landwirtschaft besteht allerdings eine Ausnahmeregelung.

Schülerjob Bewerbung: So geht’s!

Schülerjobs Bewerbung um einen Ferienjob während der Sommerferien
Bewerbungsschreiben

Um sich auf einen Ferienjob zu bewerben, reicht ein kurzes Bewerbungsschreiben mit Lebenslauf und ohne Zeugnisse aus.

Da ihr im Wettbewerb mit anderen Job-Kandidaten steht, solltet Ihr Euch beim Fotografen ein professionelles Bewerbungsfoto anfertigen lassen. Damit die Formulierung des Anschreibens schneller gelingt, könnt Ihr unser Muster benutzen.

Das Bewerbungsschreiben und den Lebenslauf müsst ihr unterschreiben. Abgeschickt werden beide Teile ohne eine Bewerbungsmappe.

 

Download – Muster für das Bewerbungsschreiben Schülerjob / Ferienjob ->


Wie viel verdient man mit einem Schülerjob / Ferienjob?

Für Schüler unter 18 Jahren gilt das gesetzliche Mindestlohngesetz nicht. Schüller, die unter 450 Euro monatlich verdienen, müssen als geringfügig Beschäftigte bei der Minijob Zentrale gemeldet werden. Wenn die Schüler krank werden, haben Sie Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung. Sind Sie länger als ein Monat beschäftigt, steht ihnen auch ein anteiliger Urlaub (nach dem Zwölftelungsprinzip) zu.

Wichtig: Kein Mindestlohn

  1. Der Anspruch auf Mindestlohn gilt nicht für Schüler.
  2. Nach einem Monat gibt es Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaubsanspruch.

 

Wie werden Schülerjobs abgerechnet?

Ferienjobs als kurzfristige Beschäftigung

Kurzfristig Beschäftigte dürfen im Gegensatz zum Minijobern unbegrenzt verdienen. Wichtig ist die Dauer der Beschäftigung seit Jahresbeginn. Arbeiten Sie nicht länger als drei Monate beziehungsweise 70 Tage im Jahr, fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Der Schüler ist zwar nicht krankenversichert, bleibt aber weiterhin bei den Eltern familienversichert.

Diese Abgaben zahlt ihr Arbeitgeber:

  • keine Krankenversicherung
  • keine Rentenversicherung
  • Bis 450 EUR fällt für die Steuerklassen I, II, III, IV keine Lohnsteuer an. (Bei Pauschalierung: 25% Pauschalsteuer)
  • 1% – U1 / Lohnfortzahlung wg. Krankheit
  • 0,3% – U2 / Mutterschutzaufwendungen
  • 0,12% – Insolvenzgeldumlage
  • Unfallversicherung (Durchschnittlich 1,3% – individueller Satz je nach Gewerbe und Gefahrenklasse)

Schülerjob als Minijob

Für Schüler, die unter 450 Euro im Monat verdienen, kommt auch ein Minijob in Frage. Der Arbeitgeber hat allerdings auch Beiträge zur Kranken und Rentenversicherung zu zahlen. Der Schüler muss ein Teil der Rentenversicherung übernehmen. Der Schüler  kann sich die Rentenbeiträge sparen und sich beim Arbeitgeber von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Diese Abgaben zahlt ihr Arbeitgeber im Betrieb:

  • 13% – Krankenversicherung
  • 15% – Rentenversicherung
  • 2% Pauschalsteuer (Lohnsteuer entfällt bei Abgabe der Lohnsteuerkarte / ELStAM)
  • 1% – U1 / Lohnfortzahlung wg. Krankheit
  • 0,3% – U2 / Mutterschutzaufwendungen
  • 0,12% – Insolvenzgeldumlage
  • 1,3% – Unfallversicherung (Durchschnittlich – individueller Satz je nach Gewerbe und Gefahrenklasse)

Tipp: Berechnen Sie ihr Nettoverdienst und die Ausgaben des Arbeitgebers mit dem Minijob Rechner ->

Diese Unterlagen braucht der Arbeitgeber

Zur Durchführung des Lohnsteuerabzugs benötigt der Arbeitgeber die individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale des Jugendlichen (ELStAM), wie Steuerklasse, Steuerfreibetrag, Religion).

Außerdem muss der Ferienjobber eine Schulbesuchsbescheinigung abgeben, um die Schüller-Eigenschaft nachzuweisen.

Geht das Entgelt für den Ferienjob (und eventuelle andere Einkünfte) über den Grundfreibetrag von 9.168 Euro hinaus, ist eine Steuer-Identifikationsnummer zwingend erforderlich, denn es müssen Steuern abgeführt werden.

Was ist bei Schülerjobs zu beachten?

Lohnsteuer – Wie werden Ferienjobs für Schüler versteuert?

Bis zu einem Verdienst 968,08 Euro im Monat müssen Schüller keine Lohnsteuer zahlen (Stand 2019). Bei höherem Einkommen fällt eine Lohnsteuer an. Die Lohnsteuer behält der Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung ein und überweist sie ans Finanzamt.

Tipp: Steuererklärung abgeben

Um die gezahlte Lohnsteuer zurückzuerhalten, müssen die Ferienjobber nach Jahresende beim Finanzamt eine Steuererklärung abgeben.

 

Keine Angst ums Kindergeld: Seit dem 1. Januar 2012 ist das Kindergeld nicht mehr von den Einkünften des Kindes abhängig.

Unfall- und Sozialversicherung

Ferienjobber, sowie unbezahlte Praktikanten sind unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses oder der Höhe des Verdienstes über den Arbeitgeber unfallversichert. Bei einem Arbeitsunfall wird der Schaden über die gesetzliche Unfallversicherung des Arbeitgebers abgewickelt. Übernommen werden bei einem Arbeits- oder Wegeunfall die Heilbehandlung, die Rehabilitation sowie Lohnersatzleistungen.

Sozialversicherungsabgaben entfallen, wenn die Schüler nicht länger als 70 Tage im Jahr arbeiten oder weniger als 450 Euro verdienen.


Über den Autor

Dieser Artikel ist erfasst und zuletzt geändert von Vera Kopecky.