Sozialversicherungsbeiträge 2020 | Rechengrößen Sozialversicherung
Sozialversicherungsbeiträge 2020 und Rechengrößen Sozialversicherungen Übersicht: Hier finden Sie alle wichtigen Beitragssätze für ihre Lohnabrechnung.
Das Wichtigste:
- Der durchschnittlicher Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung steigt in 2020 auf 1,1 %.
- Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt ab 2020 2,4 Prozent
- In die private Krankenversicherung dürfen Arbeitnehmer mit mehr als 5.212,50 € Brutto wechseln
- Beiträge zur Krankenversicherung werden bis zu einem Bruttogehalt von 4.687,50 € im Monat erhoben.
- Beiträge zur Rentenversicherung sind bis zum Brutto 6.900 € West / 6.450 € Ost fällig.
Sozialversicherungen Übersicht – Sozialversicherungsbeiträge 2020
Wer zahlt was: Sozialversicherungsbeiträge 2020 Tabelle
Inhaltsverzeichnis
- Sozialversicherungen Übersicht – Sozialversicherungsbeiträge 2020
- Checkliste Sozialversicherung Grenzwerte 2020
- Rechengrößen für Sozialversicherungsbeiträge 2020 und 2019 im Vergleich
- Beitragsbemessungsgrenzen 2020
- Bezugsgrößen 2020
- Verdienstgrenzen beim Minijob und in der Gleitzone
- Versicherungspflicht in der Krankenversicherung / Jahresarbeitsentgeltgrenze
- Freiwillige Krankenversicherung
- Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung
- Familienversicherung
- Rentenversicherung-Pflichtbeitrag für Selbständige
- Sachbezugswerte
- FAQ: Häufig gestellte Fragen
Wie sind die aktuellen Beitragssätze in der Sozialversicherung?
Insgesamt bleibt die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge 2020 gleich wie im Vorjahr. Die Gesamtausgaben für Sozialversicherungsbeiträge bleiben in 2020 bei 38,75 Prozent plus Zusatzbeitrag für die Krankenkassen. Der Zusatzbeitrag wird ab 2019 paritätisch auf den Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.
- Der Krankenversicherung Beitragssatz beträgt 14,6% (allgemein) bzw. 14,00% (ermäßigt).
- Davon trägt der Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils 7,3% bzw. 7,0%.
- Durchschnittlich beträgt der Zusatzbeitrag in 2020 1,1 % und wird jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
- Der ermäßigte Beitragssatz gilt für Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben.
- Beitragsbemessungsgrenze: Die Beiträge werden bis zu einem Bruttogehalt von 4.687,50€ im Monat erhoben.
- Die Versicherungspflichtgrenze stieg auf 62.550€ jährlich. Somit dürfen die Arbeitnehmer in 2020 ab einem Brutto von 5.212,50€ monatlich in die private Krankenversicherung wechseln.
- Privat Versicherte Arbeitnehmer bekommen von Ihrem Chef den Betrag abgezogen, den sie selbst bestimmt haben. Ansonsten werden 12 Prozent vom Lohn angesetzt, maximal 1.900 Euro in den Steuerklassen I, II, IV, V und VI oder 3.000 Euro in der Steuerklasse III.
- Die Beiträge zur Pflegeversicherung betragen in 2020 3,05%.
- Kinderlose Arbeitnehmer ab dem 23. Lebensjahr müssen einen um 0,25% höheren Beitrag zu der Pflegeversicherung selbst tragen. Der Arbeitgeber ist an diesem Beitrag nicht beteiligt.
- Für Sachsen gilt eine Ausnahmeregelung, nach der die Arbeitnehmer einen höheren Anteil als Arbeitgeber zahlen. Zum 1.Juli 1996 wurde zum Ausgleich der Arbeitgeberbelastungen der „Buß- und Bettag“ abgeschafft. Da in Sachsen weiterhin am „Buß- und Bettag“ nicht gearbeitet wird, werden die Kosten für diesen Feiertag auf die Arbeitnehmer weitergegeben. Von dem Gesamtbeitrag zur Pflegeversicherung von 3,05% übernimmt der Arbeitgeber 1,025%, der Arbeitnehmer trägt aktuell 2,025%.
- Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung stieg auf 82.800€ (West), bzw. 77.400€ (Ost).
- Beitragssätze für die Rentenversicherung bleiben bei 18,6%.
- Die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen den gleichen Prozentsatz.
- In der Knappschaftlichen Rentenversicherung zahlt der Arbeitnehmer genauso viel wie in der gesetzlichen die Arbeitgeber übernehmen den Rest.
- Die Umlagen für die Entgeltfortzahlungsversicherung sind unterschiedlich je nach Satzung der Krankenkassen.
- U2 (Mutterschaftsaufwendungen): Alle Betriebe sind verpflichtet das Umlageverfahren U2 mitzutragen.
- U1 (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall): ist dagegen nur für Unternehmen bis 30 Mitarbeiter eine Pflicht.
Wie hoch sind Sozialversicherungsbeiträge 2020?
Berechnen Sie hier Ihre Sozialversicherungsbeiträge schnell und einfach:
Sozialabgaben Rechner: Sozialversicherungsbeiträge berechnenCheckliste Sozialversicherung Grenzwerte 2020
Rechengrößen für Sozialversicherungsbeiträge 2020 und 2019 im Vergleich
Beitragsbemessungsgrenzen 2020
Beitragsbemessungsgrenze ist eine Einkommensgrenze für die Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung. Das Einkommen eines Arbeitsnehmers ist bis zum festgelegten Höchstbetrag beitragspflichtig, alles darüber beitragsfrei.
Beitragsbemessungsgrenzen 2022 | West | Ost | |
---|---|---|---|
Kranken- und Pflegeversicherung | jährlich | 58.050 € | 58.050 € |
monatlich | 4.837,5 € | 4.837,5 € | |
Rentenversicherung (allgemein) | jährlich | 84.600 € | 81.000 € |
monatlich | 7.050 € | 6.750 € | |
Rentenversicherung knappschaftlich | jährlich | 103.800 € | 100.200 € |
monatlich | 8.650 € | 8.350 € | |
Arbeitslosenversicherung | jährlich | 84.600 € | 81.000,00 € |
monatlich | 7.050 € | 6.750 € |
Bezugsgrößen 2020
Die Bezugsgröße dient als Grundlage für die Bestimmung der Beitragsbemessungsrenze, der Versicherungspflichtgrenze, der Mindestbemessungsgrundlage für freiwillige Versicherte in der Krankenversicherung, sowie der Einkommensgrenze für die Familienversicherung. Der Wert wird jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt als ein aufgerundeter Durschnittsentgelt der deutschen Rentenversicherung vom Vorjahr.
Bezugsgrößen 2020 | West | Ost | |
---|---|---|---|
Kranken-, Pflegeversicherung | jährlich | 38.220,00 € | 38.220,00 € |
monatlich | 3.185,00 € | 3.185,00 € | |
Renten-, Arbeitslosenversicherung: | jährlich | 38.220,00 € | 38.220,00 € |
monatlich | 3.185,00 € | 3.010,00 € |
Verdienstgrenzen beim Minijob und in der Gleitzone
Minijobber sind geringfügig Beschäftigte, die maximal 450 Euro im Monat verdienen. Sie müssen keine Sozialabgaben bezahlen. Arbeitnehmer in der Gleitzone, die zwischen 450,01 und 1.300 Euro brutto verdienen, bezahlen ermäßigte Beiträge. Nach SGB §344 werden diese Beitragssätze linear angehoben, so dass man von 4% bei Geringverdienern bis zu 20% bei Brutto von 1.300 EUR an die Sozialversicherung abgeben muss.
Verdienstgrenzen Minijob, Gleitzone | |
---|---|
Minijob - Geringfügigkeitsgrenze monatlich: | 450 € |
Mindestbemessungsgrundlage Rentenversicherung: | 175 € |
Mindestbeitrag Rentenversicherung: 175,00 € * 18,6% = 32,55 € | 32.55 € |
Gleitzone: von - bis | 450,01€ - 1.300 € |
Gleitzonenfaktor: | 0.7547 |
Versicherungspflicht in der Krankenversicherung / Jahresarbeitsentgeltgrenze
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) ist für die Bestimmung der Sozialversicherungspflicht von Bedeutung. Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, haben die Arbeitnehmer einen Wahlrecht zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Grenze müssen Sich bei den gesetzlichen Krankenkassen versichern.
Jahresarbeitsentgeltgrenze | West, Ost | |
---|---|---|
Versicherungspflicht Jahresarbeitsentgeltgrenze | jährlich | 62.550 € |
monatlich | 5212.50 € | |
Besondere Vesicherungspflicht Jahresarbeitsentgeltgrenze | jährlich | 56.250 € |
monatlich | 4.687,50 € |
Freiwillige Krankenversicherung
Regelbemessungsgrenze für hauptberuflich Selbständige ist identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze.
Mindestbemessungsgrundlage 3.185 € / 90 * 30 = 1.061,67 € (§ 240 Abs. 4 SGB V). Als beitragspflichtige Einnahmen gilt für den Kalendertag mindestens der neunzigste Teil der monatlichen Bezugsgröße
Freiwillige Krankenversicherung | Monatlich, West / Ost |
---|---|
Mindestbemessungsgrundlag - hauptberuflich Selbständige | 1.096,67 € |
Mindestbemessungsgrundlag - allgemein | 1.096,67 € |
Mindestbemessungsgrundlag - Existenzgründer | 1.096,67 € |
Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung
Entspricht dem Arbeitgeberanteil am allgemeinen Beitrag der gesetzlichen Pflege-, Krankenversicherung.
(§ 11 SGB XI)
Arbeitgeberzuschuss private Pflege-, Krankenversicherung | Monatlich, West / Ost |
---|---|
Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld | 342.19 € |
Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld | 328.13 € |
Pflegeversicherung (ohne Sachsen) | 71.48 € |
Pflegeversicherung in Sachsen | 48.05 € |
Familienversicherung
Die allgemeine Gesamteinkommensgrenze beträgt ein Siebtel der Bezugsgröße monatlich.
3.185,00 € / 7 Euro
Einkommensgrenze für den Anspruch auf Familienversicherung | Monatlich, West / Ost |
---|---|
Gesamteinkommensgrenze - allgemein | 455 € |
Gesamteinkommensgrenze bei geringfügigen Beschäftigung | 450 € |
Rentenversicherung-Pflichtbeitrag für Selbständige
Selbständige - Rentenversicherung-Pflichtbeitrag monatlich | West | Ost |
---|---|---|
Regelbeitrag | 592.41 € | 559.86 € |
Mindestbeitrag | 83.70 € | 83.70 € |
Höchstbeitrag | 1283.40 € | 1199.70 € |
Sachbezugswerte
Sachbezugswerte | |
---|---|
Freie Verpflegung | 258 € |
Frühstück kalendertäglich | 1.80 € |
Mittagessen kalendertäglich | 3.40 € |
Abendessen kalendertäglich | 3.40 € |
Freie Unterkunft (monatlich) | 235 € |
Unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Wohnung (je qm/Monat) | 4,12 € |
Unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Wohnung, einfache Ausstattung (je qm/Monat) | 3.37 € |
FAQ: Häufig gestellte Fragen
Über den Autor
Dieser Artikel ist erfasst und zuletzt geändert von Vera Kopecky.
Quellen und Einzelnachweise
- Bundesregierung: Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2020
- Statista: Entwicklung des Beitragssatzes der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland 1957 – 2019
- Statista: Entwicklung der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) 1998 – 2019
Weitere Artikel:
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