Sozialversicherungsbeiträge 2020 | Rechengrößen Sozialversicherung

Sozialversicherungsbeiträge 2020 und Rechengrößen Sozialversicherungen Übersicht: Hier finden Sie alle wichtigen Beitragssätze für ihre Lohnabrechnung.

Das Wichtigste:

  • Der durchschnittlicher Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung steigt in 2020 auf 1,1 %.
  •  Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt ab 2020 2,4 Prozent
  • In die private Krankenversicherung dürfen Arbeitnehmer mit mehr als 5.212,50 € Brutto wechseln
  • Beiträge zur Krankenversicherung werden bis zu einem Bruttogehalt von 4.687,50 € im Monat erhoben.
  • Beiträge zur Rentenversicherung sind bis zum Brutto 6.900 € West / 6.450 € Ost fällig.

Sozialversicherungen Übersicht – Sozialversicherungsbeiträge 2020

Wer zahlt was: Sozialversicherungsbeiträge 2020 Tabelle

Sozialversicherungsbeiträge 2020, Wichtige Beitragssätze Sozialversicherungen Übersicht 2020 - Sozialversicherungsbeiträge was ist das?
Übersicht Sozialversicherungsbeiträge 2020: Wer zahlt was?

Wie sind die aktuellen Beitragssätze in der Sozialversicherung?

Insgesamt bleibt die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge 2020 gleich wie im Vorjahr. Die Gesamtausgaben für Sozialversicherungsbeiträge bleiben in 2020 bei 38,75 Prozent plus Zusatzbeitrag für die Krankenkassen. Der Zusatzbeitrag wird ab 2019 paritätisch auf den Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.

KrankenversicherungPflegeversicherungRentenversicherungArbeitslosengeldUmlagen U1 und U2Ges. UnfallversicherungInsolvenzgeldumlage
  • Bild von Sozialversicherungsbeiträge KrankenkasseDer Krankenversicherung Beitragssatz beträgt 14,6% (allgemein) bzw. 14,00% (ermäßigt).
  • Davon trägt der Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils 7,3% bzw. 7,0%.
  • Durchschnittlich beträgt der Zusatzbeitrag in 2020 1,1 % und wird jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
  • Der ermäßigte Beitragssatz gilt für Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben.
  • Beitragsbemessungsgrenze: Die Beiträge werden bis zu einem Bruttogehalt von 4.687,50€ im Monat erhoben.
  • Die Versicherungspflichtgrenze stieg auf 62.550€ jährlich. Somit dürfen die Arbeitnehmer in 2020 ab einem Brutto von 5.212,50€ monatlich in die private Krankenversicherung wechseln.
  • Privat Versicherte Arbeitnehmer bekommen von Ihrem Chef den Betrag abgezogen, den sie selbst bestimmt haben. Ansonsten werden 12 Prozent vom Lohn angesetzt, maximal 1.900 Euro in den Steuerklassen I, II, IV, V und VI oder 3.000 Euro in der Steuerklasse III.
  • Bild von Sozialversicherungsbeiträge PflegeversicherungDie Beiträge zur Pflegeversicherung betragen in 2020 3,05%.
  • Kinderlose Arbeitnehmer ab dem 23. Lebensjahr müssen einen um 0,25% höheren Beitrag zu der Pflegeversicherung selbst tragen. Der Arbeitgeber ist an diesem Beitrag nicht beteiligt.
  • Für Sachsen gilt eine Ausnahmeregelung, nach der die Arbeitnehmer einen höheren Anteil als Arbeitgeber zahlen. Zum 1.Juli 1996 wurde zum Ausgleich der Arbeitgeberbelastungen der „Buß- und Bettag“ abgeschafft. Da in Sachsen weiterhin am „Buß- und Bettag“ nicht gearbeitet wird, werden die Kosten für diesen Feiertag auf die Arbeitnehmer weitergegeben. Von dem Gesamtbeitrag zur Pflegeversicherung von 3,05% übernimmt der Arbeitgeber 1,025%, der Arbeitnehmer trägt aktuell 2,025%.
  • Bild von Sozialversicherungsbeiträge RentenversicherungDie Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung stieg auf 82.800€ (West), bzw. 77.400€ (Ost).
  • Beitragssätze für die Rentenversicherung bleiben bei 18,6%.
  • Die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen den gleichen Prozentsatz.
  • In der Knappschaftlichen Rentenversicherung zahlt der Arbeitnehmer genauso viel wie in der gesetzlichen die Arbeitgeber übernehmen den Rest.
  • Bild von Sozialversicherungsbeiträge ArbeitslosengeldDer Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung beträgt seit 2020 2,4%.
  • Die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen den gleichen Prozentsatz.
  • Bild von Umlage U1 (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall), Umlage U2 (Mutterschaftsaufwendungen)Die Umlagen für die Entgeltfortzahlungsversicherung sind unterschiedlich je nach Satzung der Krankenkassen.
  • U2 (Mutterschaftsaufwendungen): Alle Betriebe sind verpflichtet das Umlageverfahren U2 mitzutragen.
  • U1 (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall): ist dagegen nur für Unternehmen bis 30 Mitarbeiter eine Pflicht.
  • DBild von Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)ie Höhe der Beiträge hängt von den betrieblichen Gefahrenklassen ab.
  • Nur der Arbeitgeber trägt die UV und zahlt an die entsprechende Berufsgenossenschaft.
  • Bild von InsolvenzgeldumlageInsolvenzgeldumlage bleibt auch in 2020 bei 0,06%.
  • Die Umlage wird nur vom Arbeitgeber getragen.
  • Nach § 360 SGB III

Wie hoch sind Sozialversicherungsbeiträge 2020?

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Berechnen Sie hier Ihre Sozialversicherungsbeiträge schnell und einfach:

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Checkliste Sozialversicherung Grenzwerte 2020

Rechengrößen für Sozialversicherungsbeiträge 2020 und 2019 im Vergleich

Rechengrößen Sozialversicherung, Beitragsbemessungsgrenze, Sozialversicherungsbeiträge und andere Sozialversicherungswerte 2019 und 2020 im Vergleich
Rechengrößen für Sozialversicherungsbeiträge 2020 und 2019 im Vergleich

Bild von Beitragsbemessungsgrenzen

Beitragsbemessungsgrenzen 2020

Beitragsbemessungsgrenze ist eine Einkommensgrenze für die Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung.  Das Einkommen eines Arbeitsnehmers ist bis zum festgelegten Höchstbetrag beitragspflichtig, alles darüber beitragsfrei.

Beitragsbemessungsgrenzen 2022 WestOst
Kranken- und Pflegeversicherungjährlich58.050 €58.050 €
monatlich4.837,5 €4.837,5 €
Rentenversicherung (allgemein)jährlich84.600 €81.000 €
monatlich7.050 €6.750 €
Rentenversicherung knappschaftlichjährlich103.800 €100.200 €
monatlich8.650 €8.350 €
Arbeitslosenversicherungjährlich84.600 €81.000,00 €
monatlich7.050 €6.750 €

Bild von Bezugsgröße in der SozialversicherungBezugsgrößen 2020

Die Bezugsgröße dient als Grundlage für die Bestimmung der Beitragsbemessungsrenze, der Versicherungspflichtgrenze, der Mindestbemessungsgrundlage für freiwillige Versicherte in der Krankenversicherung, sowie der Einkommensgrenze für die Familienversicherung. Der Wert wird jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt als ein aufgerundeter Durschnittsentgelt der deutschen Rentenversicherung vom Vorjahr.

Bezugsgrößen 2020 West Ost
Kranken-, Pflegeversicherungjährlich 38.220,00 €38.220,00 €
monatlich3.185,00 €3.185,00 €
Renten-, Arbeitslosenversicherung:jährlich 38.220,00 €38.220,00 €
monatlich3.185,00 €3.010,00 €

Bild von Verdienstgrenzen beim Minijob und in der GleitzoneVerdienstgrenzen beim Minijob und in der Gleitzone

Minijobber sind geringfügig Beschäftigte, die maximal 450 Euro im Monat verdienen. Sie müssen keine Sozialabgaben bezahlen. Arbeitnehmer in der Gleitzone, die zwischen 450,01 und 1.300 Euro brutto verdienen, bezahlen ermäßigte Beiträge. Nach SGB §344 werden diese Beitragssätze linear angehoben, so dass man von 4% bei Geringverdienern bis zu 20% bei Brutto von 1.300 EUR an die Sozialversicherung abgeben muss.

Verdienstgrenzen Minijob, Gleitzone 
Minijob - Geringfügigkeitsgrenze monatlich: 450 €
Mindestbemessungsgrundlage Rentenversicherung: 175 €
Mindestbeitrag Rentenversicherung: 175,00 € * 18,6% = 32,55 €32.55 €
Gleitzone: von - bis450,01€ - 1.300 €
Gleitzonenfaktor:0.7547

Bild von Versicherungspflicht in der Krankenversicherung Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEGVersicherungspflicht in der Krankenversicherung / Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) ist für die Bestimmung der Sozialversicherungspflicht von Bedeutung. Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, haben die Arbeitnehmer einen Wahlrecht zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Grenze müssen Sich bei den gesetzlichen Krankenkassen versichern.

Jahresarbeitsentgeltgrenze West, Ost
Versicherungspflicht Jahresarbeitsentgeltgrenzejährlich62.550 €
monatlich5212.50 €
Besondere Vesicherungspflicht Jahresarbeitsentgeltgrenzejährlich56.250 €
monatlich4.687,50 €

Bild von Bemessungsgrenze freiwillige KrankenversicherungFreiwillige Krankenversicherung

Regelbemessungsgrenze für hauptberuflich Selbständige ist identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze.

Mindestbemessungsgrundlage 3.185 € / 90 * 30 = 1.061,67 € (§ 240 Abs. 4 SGB V). Als beitragspflichtige Einnahmen gilt für den Kalendertag mindestens der neunzigste Teil der monatlichen Bezugsgröße

Freiwillige KrankenversicherungMonatlich, West / Ost
Mindestbemessungsgrundlag - hauptberuflich Selbständige1.096,67 €
Mindestbemessungsgrundlag - allgemein1.096,67 €
Mindestbemessungsgrundlag - Existenzgründer1.096,67 €

Bild von Arbeitgeberzuschuss private KrankenversicherungArbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung

Entspricht dem Arbeitgeberanteil am allgemeinen Beitrag der gesetzlichen Pflege-, Krankenversicherung.

(§ 11 SGB XI)

Arbeitgeberzuschuss private Pflege-, KrankenversicherungMonatlich, West / Ost
Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld342.19 €
Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld328.13 €
Pflegeversicherung (ohne Sachsen)71.48 €
Pflegeversicherung in Sachsen48.05 €

Bild von Einkommensgrenze für den Anspruch auf FamilienversicherungFamilienversicherung

Die allgemeine Gesamteinkommensgrenze beträgt ein Siebtel der Bezugsgröße monatlich.

3.185,00 € / 7 Euro

Einkommensgrenze für den Anspruch auf FamilienversicherungMonatlich, West / Ost
Gesamteinkommensgrenze - allgemein455 €
Gesamteinkommensgrenze bei geringfügigen Beschäftigung450 €

Bild von Rentenversicherung-Pflichtbeitrag für SelbständigeRentenversicherung-Pflichtbeitrag für Selbständige

Selbständige - Rentenversicherung-Pflichtbeitrag monatlichWestOst
Regelbeitrag592.41 €559.86 €
Mindestbeitrag83.70 €83.70 €
Höchstbeitrag1283.40 €1199.70 €

Bild von Sachbezugswerte in der Sozialversicherung

Sachbezugswerte

 

Sachbezugswerte
Freie Verpflegung258 €
Frühstück kalendertäglich1.80 €
Mittagessen kalendertäglich3.40 €
Abendessen kalendertäglich3.40 €
Freie Unterkunft (monatlich)235 €
Unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Wohnung (je qm/Monat)4,12 €
Unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Wohnung, einfache Ausstattung (je qm/Monat)3.37 €

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Sozialversicherungsbeiträge was ist das?

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Sozialversicherungsbeiträge sind Beiträge zur gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung, sowie Renten- und Arbeitslosenversicherung. Diese Beiträge führen alle beitragspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer ab.

Die Abrechnung und Abführung der Sozialversicherung erfolgt im Rahmen der Lohnabrechnung. Die Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernehmen jeweils rund die Hälfte der Beiträge.

Wer muss Sozialversicherungsbeiträge abführen?

Wer zahlt die Sozialversicherung? ( Sozialversicherungsbeiträge Arbeitgeber Arbeitnehmer)Beitragspflichtig sind alle  Arbeitnehmer, die mehr als 450 Euro verdienen, Landwirte, Handwerker, Publizisten, Künstler. Außerdem Arbeitslose, sowie Bezieher bestimmter Entgeltersatzleistungen.

Die Sozialversicherungsbeiträge werden jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Für Sachsen gibt es hier eine Sonderregelung in der Pflegeversicherung. Hier übernimmt der Arbeitnehmer einen höheren Anteil, darf aber am  „Buß- und Bettag“ frei machen.

Auch der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung wird ab 2019 paritätisch aufgeteilt und somit zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.

 Top Thema: Sozialabgaben für Arbeitgeber, Arbeitnehmer: Ratgeber & Rechner -> 

Wer zieht die Sozialversicherungsbeiträge ein?

Wer zieht die Sozialversicherungsbeiträge ein?Die Beiträge zur Sozialversicherung werden vom Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung zusammen mit der Lohnsteuer vom Bruttolohn abgezogen. Die Sozialabgaben werden vom Arbeitgeber an die zuständigen Krankenkassen überweisen.

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Sozialversicherungsbeträge 2020

 


Über den Autor

Dieser Artikel ist erfasst und zuletzt geändert von Vera Kopecky.


 

Quellen und Einzelnachweise

  1. Bundesregierung: Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2020
  2. Statista: Entwicklung des Beitragssatzes der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland 1957 – 2019
  3. Statista: Entwicklung der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) 1998 – 2019

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