Steuererklärung selber machen: Wie mache ich eine Steuererklärung?
Steuererklärung selber machen – lesen Sie nach, wie Sie selbst ihre Lohnsteuer zurückholen und Steuern sparen können.
Das Wichtigste:
- Den Mantelbogen (Hauptvordruck) müssen Sie ausgefüllt und unterschrieben abgeben.
- Weitere Formulare je nach Bedarf.
- Mit ELSTER: können Sie Ihre Steuerdaten online abrufen und die Steuererklärung elektronisch übermitteln.
- Frist: Bei Abgabepflicht sollten Sie zum 31.7. abgeben. Eine Frist-Verlängerung zum 30.9. ist möglich.
Was ist eine Steuererklärung?
In der Steuererklärung offenbaren Sie dem Fiskus ihre Einkünfte, die er zur Festsetzung der Steuer benötigt. Nicht jeder ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Die Abgabepflicht ist in §149 der Abgabenordnung festgelegt. Bei den meisten Arbeitnehmern lohnt sich jedoch eine freiwillige Abgabe, um die zuviel gezahlte Lohnsteuer zurückzuholen.
Wichtig: Das sollten Sie tun:
- Wenn Sie mehr als 1000 Euro berufsbedingte Ausgaben haben, sollten eine Steuererklärung abgeben und Steuern sparen.
- Steuersoftware zum Steuererklärung selber machen: Ab 15 Euro sind Sie dabei und können die Steuern schnell und gut beraten erledigen.
- Vereinfachte Steuererklärung: Nutzen Sie die schnelle Variante, wenn Sie keine besonderen Kosten haben oder als Student, Ferienjobber.
Inhaltsverzeichnis
Steuererklärung selber machen: 6 Wege zum Finanzamt
Wie mache ich eine Steuererklärung?
Es gibt sechs verschiedene Möglichkeiten eine Steuererklärung zu machen: Sie können sich durch die Formulare der Finanzverwaltung quälen, eine elektronische Vorlage ausfüllen, die vereinfachte oder vorausgefüllte Variante der Steuererklärung wählen, eine Steuersoftware nutzen oder in komplizierten Fällen einen Steuerberater heranziehen.
1. Steuersoftware
Rund 46 Prozent der abgegebenen Steuererklärungen ist mit einer Steuersoftware erstellt worden. Eine Steuersoftware führt sie bei der Erstellung der Steuererklärung an der Hand. Sie werden bei der Dateneingabe unterstützt, die Daten werden überprüft. Sie bekommen die berechnete Steuererstattung oder Nachzahlung angezeigt. Es vereinfacht auf jeden Fall die Arbeit und Sie sind ab ca. 15 Euro Investition dabei.
Wir empfehlen Ihnen, wenn Sie die Steuererklärung selber machen, eine Steuersoftware anzuschaffen.
2. Mit ELSTER die Steuererklärung online ausfüllen und elektronisch übermitteln
Eine weitere Möglichkeit ist die Steuererklärung am PC zu erstellen und elektronisch an das Finanzamt zu senden, stellt das ELSTER (Elektronische Steuererklärung) dar.
Die Eingaben der Benutzer werden durch das ELSTER geprüft, Steuern werden automatisch berechnet. Das Programm hat allerdings keine beratende Funktionen. Dieses Verfahren erleichtert der Steuerverwaltung die Bearbeitung der Daten. Mit ELSTER erstellte Steuererklärung werden bevorzugt behandelt.
3. Vorausgefüllte Steuererklärung
Sie können über eine vorausgefüllte Steuererklärung bei der Finanzverwaltung ihre Daten einsehen und abrufen. Somit sind Ihre Steuerdaten, die Ihre Arbeitgeber, Kranken- und Rentenversicherung oder die Banken an den Fiskus übermittelt haben, automatisch in die entsprechenden Steuerformulare übertragbar.
Trotz einem Plausibilitätscheck sollte Sie die eingetragenen Werte nochmal überprüfen und ergänzen, bevor Sie es ans Finanzamt weiterleiten. Das System gibt Ihnen ausserdem eine unverbindliche Auskunft über mögliche Steuererstattung oder Nachzahlung.
Das müssen Sie tun: Melden Sie sich auf www.elster.de/belegabruf an. Dann können Sie diese Daten für Ihre Einkommensteuererklärung nutzen:
- Name Adresse, Religion, Bankverbindung
- Lohnsteuerbescheinigungen vom Arbeitgeber
- Rentenmitteilungen
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Vorsorgeaufwendungen (Riester-, Rürup-Verträge)
4. Steuerformulare des Finanzamts
- Den vierseitigen Hauptvordruck, den sogenannten Mantelbogen (ESt 1A), müssen Sie immer abgeben. Sie tragen hier ihre persönliche Daten, Bankverbindung, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen eintragen. Eine eigenhändige Unterschrift darf nicht fehlen.
- Welche weiteren Formulare Sie benötigen, entnehmen Sie der Formular-Tabelle unten.
5. Schnell gemacht: Vereinfachte Steuererklärung
Tipp: Ehepartner
Nur gemeinsam veranlagte Ehepartner können die vereinfachte Steuererklärung abgeben. Bei Einzelveranlagung ist der Hauptvordruck auszufüllen.
Die vereinfachte Form ist nur für Arbeitnehmer geeignet, die keine besonderen Werbungskosten oder außergewöhnliche Ausgaben haben, da diese in dem Formular nicht berücksichtigt sind. Auf dem zweiseitigen Vordruck sind Teile des Mantelbogens und der Anlage N zusammengefasst.
Die Vereinfachte Steuererklärung ist insbesondere geeignet für:
- Ferienjobber
- Studenten
- Arbeitnehmer mit keinen besonderen Werbungskosten / außergewöhnlichen Belastungen und einem festem Arbeitsort.
6. Wo kann ich Steuererklärung machen lassen?
Ihre Steuererklärung können Sie einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein überlassen.
Wer darf mir mit der Steuererklärung helfen?
Neben der kostenintensiven Hilfe beim Steuerberater können Sie ein Mitglied eines Lohnsteuerhilfevereins werden und sich dort Hilfe holen.
Die Mitgliedsbeiträge im Lohnsteuerhilfeverein kosten gewöhnlich zwischen 10 und 20 Euro. Die Berater sind meistens keine Steuerberater, sondern Betriebswirte und Steuerfachwirte, die durch eine Aufsichtsbehörde überwacht werden. Sie erledigen, ohne weitere Gebühren zu verlangen, folgende Aufgaben:
- Beratung bei der Steuererklärung
- Erstellung einer Lohnsteuererklärung
- Berechnung der Steuer-Nachzahlung oder Erstattung
- Prüfung des Steuerbescheides
- Einspruch und Klage, wenn der Bescheid Fehler enthält.
Das Steuerberatungsgesetz erlaubt auch, dass Sie sich Hilfe bei Ihren Familienangehörigen (Ehepartner, Geschwister, Onkel, etc.) holen. Diese Personen dürfen ihre Steuererklärung ausfüllen und für Sie beratend tätig sein.
Steuererklärung Abgabe und Abgabefrist
Was brauche ich für die Steuererklärung?
Für die Abgabe brauchen Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare und Belege für die Ausgaben, die Sie absetzen möchten.
Wo muss ich eine Steuererklärung einreichen?
Die Steuererklärung müssen Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen. Nutzen Sie hierzu die vorgeschriebenen Steuerformulare
Bis wann abgeben?
- Sind Sie zur Abgabe verpflichtet läuft die Frist zum 31.7. des Folgejahres ab. Die Frist kann jedoch individuell auf Antrag beim Finanzamt bis zum 30.9. verlängert werden. Wer es nicht schafft kann eine Fristverlängerung beantragen oder Belege nachliefern. Kommen Sie zu spät, drohen Ihnen 150 – 300 EUR Zwangsgeld. Oft reicht ein Telefonanruf um die Frist um vier bis sechs Wochen zu strecken. Ein schriftlicher Antrag mit stichhaltigen Gründen, wie Krankheit oder Fehlen der Unterlagen, können Sie die Frist bis Ende September hinausdehnen. Überlassen Sie Ihre Einkommensteuererklärung dem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Abgabefrist bis zum 31.12.
- Nehmen Sie die Hilfe eines Steuerberaters oder einem Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch, verlängert sich die Frist bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres.
- Bei freiwilligen Abgabe der Steuererklärung, haben Sie vier Jahre Zeit. Der Antrag auf Veranlagung für 2011 kann bis zum 31.12.2015 gestellt werden. Essentiell dabei ist das Eingangsdatum beim Finanzamt.
Abgabe per Fax möglich
Nach der neusten Entscheidung des Bundesfinanzhofs können Sie wirksam Ihre Steuererklärung selbst oder über Ihren Steuerberater ans Finanzamt faxen. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich mit dem Inhalt Ihrer Steuererklärung einverstanden. (Az. VI R 82/13).
Warum sollte ich eine Steuererklärung abgeben?
Der Staat kassiert systematisch mit der Lohnsteuer mehr als ihm zusteht. Trotzdem gibt nur jeder Dritte die Steuererklärung ab. Die deutschen Bürger verzichten somit jedes Jahr auf rund eine Milliarde Euro. Dabei führen mehr als 90 Prozent der abgegebenen Steuererklärungen zu einer Steuererstattung. Rund 900 Euro bekamen die Arbeitnehmer im letzten Jahr zurückerstattet.
Die meisten Steuerzahler glauben, dass ihr Einkommen zu gering sei und dass sich der Aufwand nicht lohnt – das Ausfüllen der Steuerformulare sei zu kompliziert. Der durchschnittliche Zeitaufwand für die Erstellung der Steuerklärung liegt bei 6,3 Stunden. Bei der Aussicht auf eine durchschnittliche Steuererstattung von 900 Euro kommen Sie immerhin auf 140 EUR „Stundenlohn“. Das lohnt sich und der Zeitumfang ist auch akzeptabel. Wer die Vereinfachte Steuererklärung abgibt und Zeit spart, kommt auf einen noch besseren Schnitt.
Was kann ich absetzen?
- Werbungskosten (beruflich bedingte Ausgaben), die 1.000 EUR übersteigen
- Sonderausgaben, die die Pauschale von 36 EUR im Jahr (3 EUR im Monat) übersteigen
- Außergewöhnliche Belastungen
24 Gründe wann es sich lohnt Steuererklärung abzugeben
Die Abgabe der Steurerklärung kann sich besonders lohnen, wenn Sie aus folgenden Gründen hohe Ausgaben hatten:
- Regelmäßige Fahrten zur Arbeit
- Reisekosten für Dienstfahrten
- Berufskleidung
- Fachliteratur
- Doppelte Haushaltsführung
- Arbeitszimmer
- Kirchensteuer
- Ausbildungskosten
- Ausbildungskosten für die Kinder
- Scheidungskosten
- Krankheitskosten
- Beerdingugskosten,
- Behinderungsbedingte Kosten,
- Pflegekosten für die Eltern, Kinder oder nicht eheliche Partner.
- Heirat – Sie haben geheiratet und der Partner verdient nicht oder gering.
- Lohnsteuerklasse hat sich geändert
- Anzahl der Kinder hat sich geändert
- Haushaltsnahe Dienstleistungen – Sie haben eine Haushaltshilfe oder einen Handwerker beschäftigt
- Beschäftigungslücken – Sie waren nicht das ganze Jahr beschäftigt und haben automatisch nur den anteiligen Arbeitnehmerpauschbetrag angerechnet bekommen, obwohl Ihnen der ganze zusteht.
- Verluste – Sie haben gewerbliche Verluste oder Verluste aus Vermietung, etc.
- Sparer und Anleger können duch einen „Härteausgleich“ Zinsen bis zu 1211 EUR steuerfrei kassieren (801 EUR Sparerpauschbetrag plus 410 EUR Härteausgleich)
- Nebeneinkünfte eines Angestellten bis 820 EUR werden duch einen Härteausgleich milder besteuert.
- Rentner und Pensionäre ab 65 Lebensjahr können den Altersentlastungsbetrag zugesprochen bekommen.
- Parteispenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien dürfen Sie zusätzlich zu anderen Spenden absetzen. Diese Spenden drücken direkt die Steuerschuld um 1.650 EUR bei Ledigen und 3.300 EUR bei Ehepparen und bringen eine Steuererstattung von bis 825 oder 1.650 EUR. Darüber hinausgehende Spenden können als Sonderausgaben absetzt werden.
Was bekomme ich zurück?
Wer macht Steuererklärung?
Wer muss keine Steuererklärung machen?
Nicht alle Steuerzahler sind verpflichtet die Einkommensteuererklärung einzureichen. Nur in bestimmten Fällen schreibt das Einkommensgesetz vor, für wen eine Pflichtveranlagung, also eine Abgabe der Steuererklärung, zwingend vorgeschrieben ist. Ein weiterer Personenkreis kann im Rahmen der Antragsveranlagung eine freiwillige Erklärung einreichen, um zuviel gezahlte Steuern zurückzuholen.
Wer muss Steuererklärung abgeben?
In folgenden Fällen sind Sie verpflichtet Steuererklärung abzugeben (Pflichtveranlagung), wenn Sie:
- einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen ließen.
- Lohn von verschiedenen Arbeitgebern beziehen.
- Steuerklasse 3/5: Sie und Ihr Partner haben die Steuerklasse 3 5 gewählt.
- Lohnersatzleistungen beziehen, die 410 EUR übersteigen (z.B.: Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld).
- Nebeneinkünfte ab 410 €: Sie sind ein Arbeitnehmer und ihre anderen Einkünfte außer Arbeitslohn betragen mehr als 410 EUR (z.B.: Vermietung, gewerbliche Einkünfte).
- Einkünfte höher als 7.834 EUR: Sie sind kein Arbeitnehmer und ihre Einkünfte höher als 7.834 EUR (Ledige) / 15.668 (Ehegatten) sind.
- Rente ab 16.000€: Sie sind Rentner und ihre Rente übersteigt 16.000 EUR.
Formulare, wenn Sie die Steuererklärung selber machen
ESt 1A | Mantelbogen / Hauptformular |
ESt 1V | Vereinfachte Steuererklärung |
ESt 1C | Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige |
Anlage AUS | Anlage ausländische Einkünfte und Steuern |
Anlage Vorsorgeaufwand | Anlage Vorsorgeaufwendungen – Beiträge zu Krankenversicherungen und Altersvorsorgebeiträge (Basisrente, Rürup) – Vorsorgeaufwand als Sonderausgabe |
Anlage AV | Anlage Altersversorgebeiträge für zusätzliche Altersvorsorge (RiesterRente) als Sonderausgaben |
Anlage EÜR | Einnahmenüberschussrechnung für Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG |
Anlage FW | Steuerbegünstigung zur Förderung des Wohneigentums |
Anlage G | Einkünfte aus Gewerbebetrieb |
Anlage S | Einkünfte aus selbständiger Arbeit |
Anlage KAP | Einkünfte aus Kapitalvermögen |
Anlage Kind | Steuervergünstigungen für Kinder |
Anlage L | Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft |
Anlage N | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitnehmer) |
NV | Nichtveranlagungsbescheinigung |
Anlage R | Einkünfte aus Renten und Leistungen aus Altersversorgungsverträgen |
Anlage SO | Veräußerungsgeschäfte, Unterhaltsleistungen, Abgeordnetenbezüge |
Anlage U | Realsplitting – Abzug von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten als Sonderausgaben |
Anlage Unterhalt | Unterhaltszahlungen an Familienangehörige und Lebenspartner |
Anlage V | Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung |
Anlage VL | Bescheinigung über die Arbeitnehmer-Sparzulage |
Über den Autor
Dieser Artikel ist erfasst und zuletzt geändert von Vera Kopecky.
Quellen und Einzelnachweise
- BMF: Was ändert sich 2022?
- BMF: Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung wegen des Bezugs von Kurzarbeitergeld während der Corona-Krise