Steuerklassenwahl – so finden Sie die richtige Lohnsteuerklasse!

Mit der richtigen Steuerklassenwahl können Sie monatlich mehr Netto bekommen!

Das Wichtigste:

  • Ihr Nettogehalt hängt von ihrer Steuerklassenwahl ab.

Tipp: Das sollten Sie tun

  • Steuerklassenrechner: Berechnen Sie die richtige Steuerklasse mit unserem Tool.

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Steuerklassenwahl

Drei Steuerklassenkombinationen für die Ehepartner

Eine nicht optimal gewählte Steuerklasse bedeutet nicht, dass Sie das Geld verschenkt haben. Nach der Abgabe der Steuererklärung müssen Sie aber mit Nachzahlungen rechnen, oder in Kauf nehmen müssen, dass Sie mit den zu hohen Lohnsteuerabzügen dem Staat ein kostenloses Darlehen erteilt haben.

  • Steuerkombination 3/5: Wenn Ihr Ehepartner die Steuerklasse III annimmt, werden Sie automatisch in die Steuerklasse 5 eingestuft. Das bringt Vorteile nur, wenn Ihr Partner mehr als 60% der Bruttobezüge einbringt, sonst drohen Ihnen satte Steuernachzahlungen. Der Kinderfreibetrag wird dem Ehepartner mit der Steuerklasse III zugeordnet, unabhängig davon ob es sein eigenes Kind ist.
  • Steuerkombination 4/4: Diese Kombination eignet sich am besten für gleich verdienende Ehegaten. Die automatischen Freibeträge sind gleich wie in der Steuerklasse 1 – man wird wie ein Alleinstehender besteuert. Der Kinderbeitrag wird auf beide Ehepartner verteilt.
  • Steuerkombination 4/4 mit Faktor: Das Faktorverfahren ist am günstigsten, wenn beide Ehegaten im Monat unterschiedlich viel verdienen. Besonders dem Geringverdiener bringt diese Steuerklasse mehr netto im Monat. Die Steuernachzahlung oder Rückerstattung fällt gering aus.

Tipp: Berechnen Sie die günstigste Steuerklasse und Ihre Nach-/ Rückzahlung am Jahresende mit dem Steuerklassenrechner->

Was ist Faktorverfahren?

Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können alternativ zu der Steuerklassenkombination 3/5 und 4/4 die Kombination 4/4 mit Faktor. Die Steuerschuld der Ehegatten wird bei diesem Verfahren explizit berechnet, um eine gerechtere Verteilung zu gewährleisten.  Die Besteuerung ist daher günstiger als Steuerklasse 4 – meist gibt es keine Nach- oder Rückzahlung.

Das Faktorverfahren verpflichtet Sie zur der Abgabe der Lohnsteuererklärung am Jahresende (§46 Abs. 2 EStG). Der Grund für diese Pflicht liegt darin, dass beim Faktorverfahren mit voraussichtlichen Werten gerechnet wird. Änderungen des Arbeitseinkommens während des Jahres (zum Beispiel durch einen Arbeitgeberwechsel), werden nicht berücksichtigt.

Berechnen Sie mit dem Steuerklassenrechner ->, ob sich das Faktorverfahren für Sie lohnt.

Die Wahl des Faktorverfahrens gilt als ein Steuerklassenwechsel.  Die Steuerklassenkombination 4/4 mit Faktor müssen sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner beim Finanzamt, spätestens bis zum 30. November beantragen.

Wichtig: Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung

Mit der Steuerklassenkombination 3/5 oder 4/4 mit Faktor sind Sie verpflichtet die Steuererklärung abzugeben.

 


Über den Autor

Dieser Artikel ist erfasst und zuletzt geändert von Vera Kopecky.