Steuertabelle

Einkommensteuertabelle 2024 Grundtabelle | Pdf Download kostenlos

Die Einkommenssteuer Grundtabelle gilt für unverheiratete Steuerpflichtige und getrennt veranlagte Ehepaare. In der Einkommensteuertabelle lesen Sie auf der Grundlage ihres zu versteuernden Einkommens ihre gesamte Steuerschuld für das laufende Jahr ab. Möchten Sie schließlich ihre Rück- oder Nachzahlung berechnen, ziehen Sie ihre bereits angezahlten Steuern in Form von Lohnsteuer.

Tipp: Die aktuelle Steuertabelle 2024 steht im PDF Format zum kostenlosen Download online!

Ratgeber Steuertabellen 2019

Lesen Sie alle Fakten rund um die Steuertabelle 2019, laden Sie die aktuellen Steuertabellen kostenlos als Pdf Download herunter.

Das Wichtigste:

  • Eine Lohnsteuer ist eine Anzahlung an die Einkommensteuer.
  • Während die allgemeine Lohnsteuertabelle für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer gilt.
  • Gilt die besondere Lohnsteuertabelle für nicht rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer.
  • Die Grundtabelle gibt die Einkommensteuer für ledige und getrennt lebende Arbeitnehmer an.
  • Dagegen zeigt die Splittingtabelle die Einkommensteuer für verheiratete Arbeitnehmer an.

Inhalt

Steuertabelle 2019 PDF Download

Steuertabelle Lohnsteuer

Einkommenssteuertabelle

Steuererklärung


Steuertabelle 2019 PDF Download

Benötigen Sie eine aktuelle Steuertabelle? Wir bieten Ihnen einen kostenlosen Download der aktuellen Lohnsteuer-, Einkommenssteuer, Splittingtabelle. Die Steuertabellen sind im PDF-Format verfügbar. Da es sich um relativ große Dateien handelt, könnte es je nach Leistungsfähigkeit Ihres PC etwas Zeit in Anspruch nehmen bis die PDF-Dateien geöffnet werden. Sie können die Dateien lokal mit „Datei / speichern unter“ auf Ihren PC speichern.

Laden Sie kostenlos die aktuellen Steuertabellen als PDF-Dokument herunter:

  • Allgemeine Lohnsteuertabelle: für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Zur Auswahl gibt es die Lohnsteuertabelle mit 9% und mit 8%. In 3-EUR Schritten. Für ein zu versteuerndes Einkommen von 0 € bis 625.000 EUR
  • Besondere Lohnsteuertabelle: für nicht rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, die keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen (z.B. Beamte, Richter, Soldaten, GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer, sowie AG-Vorstandsmitglieder). Je nach Bundesland mit 9% und mit 8%. In 3-EUR Schritten. Für ein zu versteuerndes Einkommen von 0 € bis 625.000 EUR
  • Einkommensteuertabelle Grundtabelle – für ledige und getrennt lebende Arbeitnehmer. Mit Solidaritätszuschlag und wahlweise mit 8 %, 9 % oder ohne Kirchensteuer. In 3-EUR Schritten. Für ein zu versteuerndes Einkommen von 0 € bis 625.000 EUR.
  • Einkommensteuer Steuertabelle Splittingtabelle – für verheiratete Arbeitnehmer. Mit Solidaritätszuschlag und wahlweise mit 8 %, 9 % oder ohne Kirchensteuer. In 3-EUR Schritten. Für ein zu versteuerndes Einkommen von 0 € bis 625.000 EUR.

Steuertabelle Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommenssteuer, besser ausgedrückt eine Anzahlung auf die Einkommensteuer. Allerdings werden die Lohnsteuertabellen selten bei der Gehaltsabrechnung eingesetzt. Meistens werden die Abzüge mit gängigen Lohnabrechnungsprogrammen ermittelt.

Die Lohnsteuertabelle wird mathematisch aus der Einkommenssteuer-Grundtabelle für die Steuerklasse I, II und IV und aus der Splittingtabelle für die Steuerklasse III, V, VI abgeleitet. Als Grundlage für die Steuertabellen gilt die Berechnungsformel in § 32a I EStG, nach dem das BMF einen Algorithmus für die maschinelle Berechnung der Steuertabellen veröffentlicht. Zwischen den Steuertabellen und einer maschinellen Abrechnung kann es aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Tabellenstufen geringfügige Abweichungen geben, die der Fiskus bewusst akzeptiert.

Die Lohnsteuer ist fällig, wenn Sie mehr als 9.168 EUR jährlich verdienen (Grundfreibetrag – Stand 2019).

Allgemeine Lohnsteuertabelle

Aus der Lohnsteuertabelle können Sie ablesen, wie viel Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag von Ihrem Bruttolohn abgezogen wird. Die allgemeine Lohnsteuertabelle gilt für alle sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer.

Steuertabelle Beamte (besondere Lohnsteuertabelle)

Die besondere Lohnsteuertabelle ist für privat krankenversicherte Arbeitnehmer, die keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, (z.B. Beamte, Richter, Soldaten) geeignet. Sie unterscheidet sich von der allgemeinen Tabelle damit, dass sie nur eine einer gekürzte Vorsorgepauschale berücksichtigt.

So lesen Sie die Lohnsteuer ab

  1. Zuerst suchen Sie in der linken Spalte ihren monatlichen Bruttoverdienst.
  2. Danach ordnen Sie der nächsten Spalte die Steuerklasse zu. Für die Vereinfachung der Lohnsteuerberechnung wurden sechs Steuerklassen gebildet, in den die steuerlichen Freibeträge berücksichtigt werden. Die Lohnsteuertabelle ist dementsprechend in Zeilen mit der Steuerklasse 1 bis 6 aufgeteilt.
  3. Im Folgenden suchen Sie in der obersten Zeile ihren Kinderfreibetrag aus, der für die Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags notwendig ist.
  4. Anschließend können Sie ihre Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ablesen.

Lohnsteuertabelle, Steuertabelle - So lesen Sie die Lohnsteuer ab

Einkommenssteuertabelle

Aus der Einkommensteuertabelle können Sie schließlich ihre endgültige Steuerschuld ablesen.

Tipp: Der Splittingtarif lohnt sich für Ehegatten, die unterschiedliche Einkommen aufweisen. Beziehen Sie Lohnersatzleitungen, könnte sich eine Besteuerung nach dem Grundtarif lohnen.

Steuertabelle Grundtabelle

Einkommenssteuer Grundtabelle gilt dabei für unverheiratete Steuerpflichtige und getrennt veranlagte Ehepaare. Aus der Einkommenssteuer-Grundtabelle wird mathematisch Lohnsteuertabelle für die Steuerklasse 1, Steuerklasse 2 und Steuerklasse 4 berechnet.

Steuertabelle Splitting

Für zusammen veranlagte Ehegatten ergibt sich jedoch die Steuerbelastung aus der Splittingtabelle. Aus der Steuertabelle Splitting werden mathematisch Lohnsteuertabellen für die Steuerklasse 3, Steuerklasse 5 und Steuerklasse 6 berechnet.

Steuererklärung

Wenn Sie die bereits angezahlten Steuern in Form von Lohnsteuer und die steuerlich absetzbaren Kosten abziehen, erhalten Sie den Betrag, den Sie nachzahlen müssen oder erstattet bekommen. Sie können sich die zuviel gezahlte Lohnsteuer nur dann zurückholen, wenn Sie am Jahresende eine Steuerklärung abgeben.

Das können Sie von der Steuer absetzen:

  • Beruflich bedingte Kosten (Werbungskosten)
  • Sonderausgaben (Kinderbetreuungskosten, Versicherungen, Basiskrankenversicherung und privaten Altersvorsorge, etc)
  • Außergewöhnliche Belastungen.

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