Übungsleiterpauschale, Übungsleiterfreibetrag

Als Übungsleiter: bis 3.000 Euro im Jahr steuerfrei

Ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen oder Bildungsstätten kann man von der Steuer absetzen. Eine Übungsleiterpauschale mit einem Freibetrag von 3000 EUR erhalten Sie, wenn Sie als Betreuer, Ausbilder oder Erzieher nebenberuflich aktiv sind. Seit Anfang 2021 wurde der Steuerfreibetrag für Einnahmen aus der Tätigkeit als Übungsleiter von 2400 auf 3000 Euro jährlich angehoben, der Freibetrag für die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro jährlich.

Aber nicht nur Trainer werden gefördert: Für Ihre freiwillige Mitarbeit im Sportverein oder einer anderen kulturellen oder sozialen Einrichtung können Sie eine Ehrenamtspauschale in Höhe von 840 € geltend machen.


Wer bekommt den Übungsleiterfreibetrag?

Als ehrenamtlicher Trainer im Sportverein können Sie jährlich Freibetrag von 3000 EUR absetzen. Doch in den Genuss der Übungsleiterpauschale kommen nicht nur Trainer. Folgende Tätigkeiten werden begünstigt:

  • Ausbildungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer
  • Chorleiter, Dirigenten in Gesangsvereinen
  • Volkshochschule-Lehrer
  • Betreuer bei der Mütterberatung, Seelsorge, Selbshilfegruppen
  • Vortragende bei der IHK, Ärzte-, Steuerberatungskammer
  • Leiter der Pfadfinder, Sommerlager
  • künstlerische Tätigkeiten – Musiker
  • Pflege behinderter, kranker oder alter Menschen

Voraussetzungen für die Übungsleiterpauschale

Ihre Tätigkeit müssen Sie im Auftrag von einer öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Körperschaft zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke ausführen.

Sie dürfen nur nebenberuflich aktiv sein. Wichtig ist, dass Ihre Tätigkeit zeitlich nicht mehr als 13 Stunden in der Woche (ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitberufs) in Anspruch nimmt.

Sie dürfen pro Jahr 3.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei hinzuverdienen. Darüberhinausgehende Einnahmen müssen Sie versteuern.

 

Tipp: 3.840 € Freibetrag (Ehrenamt, Übungsleiter)

Wenn Sie zwei verschiedene Ämter im Verein ausüben, können Sie beide Freibeträge in Anspruch nehmen. Das ist der Fall, wenn Sie von Ihrem Sportverein als Trainer C Breitensport eine Übungsleiterpauschale von 3.000 Euro bekommen und für Ihre Arbeit im Vorstand und dazu weitere 840 Euro aus der Ehrenamtspauschale erhalten.

 

Die Nebentätigkeit im Verein als ein Minijob

Auch als Minijobber im Verein können Sie die Ehrenamtspauschale in Anspruch nehmen. Sie können zwischen dem Ansatz des Gesamtfreibetrags zu Jahres-/ Beschäftigungsbeginn3.000 EUR) oder der monatlichen Aufteilung (200 EUR monatlich) wählen. Ihre Minijob-Tätigkeit ist dann bis zu 3.000 EUR im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei.

Praxisbeispiel: Übungsleiterpauschale bei Minijob

Ihr Vereinstrainer bekommt für seine Tätigkeit monatlich 550 EUR. Erstellen Sie seine monatliche Lohnabrechnung. Er hat eine Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse 1 vorgelegt.

Berechnung:

Nach Abzug eines Zwölftel des Übungsleiterfreibetrags (3.000 EUR : 12 Monate = 350 EUR), bleiben 250 EUR monatlich, die steuer- und sozialversicherungsrechtlich zu berücksichtigen sind. Da die 450-Euro-Entgeltgrenze für Minijobs nicht überschriten ist, ist diese Tätigkeit bei der Minijobzentrale zu melden.

Vereinstrainer: Nettolohn beim Minijob
  • Bruttogehalt: 550 EUR
  • 1/12 Übungsleiterpauschale 250 EUR
  • steuer- und sozialversicherungspflichtiges Gehalt 350 EUR
  • Rentenversicherung 3,9% 13,65 EUR
  • Nettoeinkommen Minijob: 336,35 EUR
Arbeitgeberanteil: soviel zahlt der Verein
  • steuer- und sozialversicherungspflichtiges Gehalt (s.o.) 350 EUR
  • Krankenversicherung 13%: 45,50 EUR
  • Rentenversicherung 15%: 52,50 EUR
  • U1: 0,7% 8,75 EUR
  • U2: 0,14% 0,88 EUR
  • Insolvenzgeldumlage: 0,15% 0,53 EUR
  • Lohnsteuer / Pauschalsteuer: 2% (*): 0 EUR
  • Arbeitgeberbelastung Minijob: 472,16 EUR

* Die Pauschalsteuer entfällt, da Ihr Trainer seine Lohnsteuerkarte abgegeben hat. In diesem Fall müssen Sie nach der Lohnsteuerkarte abrechnen. Bis 450 EUR fällt für die Steuerklassen I, II, II, IV keine Lohnsteuer an. (Siehe auch: Lohnsteuerrechner). Für Sie als Arbeitgeber ist es günstiger – Sie haben somit 7 EUR Pauschalsteuer (2% vom Brutto) gespart.

 

Steuererklärung

Für Freiberufler

Als Trainer im Sportverein oder Lehrkraft an der Volkshochschule arbeiten Sie als Freiberufler. In diesem Fall füllen Sie die Anlage S – Selbständige Arbeit aus.

Für Arbeitnehmer

Haben Sie für Ihre nebenberufliche Tätigkeit einen Arbeitsvertrag unterschrieben, tragen Sie In ihrer Steuererklärung trägt sie den Übungsleiterfreibetrag in Zeile 26 der Anlage N ein.

 


Über den Autor

Dieser Artikel ist erfasst und zuletzt geändert von Vera Kopecky.


 

Quellen und Einzelnachweise

  1. BMF:  Höhere Pauschalen für ehrenamtliche Tätigkeiten