Vereinfachte Steuererklärung ESt1V: Steuererklärung einfach & schnell!

Die „Vereinfachte Steuererklärung“ ist nicht für jedermann gedacht, bietet dafür aber ein schnelles und unbürokratisches Erledigen der Steuer. Als Zielgruppe kommen nur Arbeitnehmer, Pensionäre und Beamte in Frage.

Bezieher einer Pension und Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld) dürfen die vereinfachte Formularversion nutzen. Grundsätzlich sollten alle Arbeitnehmer, die in Deutschland tätig sind, ausser Lohn und Gehalt keine weiteren Einnahmen haben und keine besonderen Abzugsbeträge vorweisen, diese Möglichkeit nutzen können.

Vereinfachte Einkommensteuererklärung Formular – ESt1V

Dieser zweiseitige „Light-Formular“ spart Zeit und Aufwand, ist aber nicht für alle Steuerfälle geeignet.

Folgende Anlagen können bei Bedarf der einfachen Steuerklärung beigefügt werden:

  • Anlage Kind für Eltern: Wenn Sie Kinder berücksichtigen möchten
  • Anlage AV: Wenn Sie Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG für Ihre Altersvorsorgebeiträge (Riesterrente) angeben möchten
  • Anlage VL für den Arbeitnehmer: Wenn Sie für Ihre vermögenswirksame Leistungen die Arbeitnehmersparzulage beantragen möchten
  • Anlage Vorsorgeaufwand: Wenn Sie Beiträge zu Renten-, Kranken-, Pflege- und weiteren Versicherungen, wie Unfall-, Haftpflicht-, Risikolebensversicherung geltend machen möchten.

Nicht geeignet für vereinfachte Steuererklärung:

  • Wenn auf Sie eine der Kriterien zutrifft, sollten Sie die reguläre Steuerklärung – Hauptvordruck Mantelbogen mit Anlagen ausfüllen.
  • Sie haben mehr als 801 EUR (als Alleinstehender) / 1602 EUR (als Ehepaar) Zinsen bekommen (Sparerpauschbetrag)
  • Sie haben Zinsen aus einem privaten Kredit erhalten
  • Sie haben Zinsen aus Kapitalanlagen im Ausland kassiert
  • Sie möchten Werbungskosten für ihr Arbeitszimmer absetzen
  • Sie möchten Werbungskosten für die doppelte Haushaltsführung geltend machen
  • Sie möchten bestimmte Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen angeben:
  • Spenden an Parteien, Stiftungen, Wählervereinigungen
  • Berufsausbildungskosten
  • Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehepartner
  • Renten und Dauerlasten.

Die erstellte Erklärung kann elektronisch direkt ans Finanzamt übermittelt oder gedruckt werden. Für alle Einkunftsarten bekommen Sie eine Unterstützung, der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ist integriert. Mehr…

Hilfe beim Ausfüllen

  • Werbungskosten: Wenn Sie Ihr häusliches Arbeitszimmer oder die doppelte Haushaltsführung absetzen möchten, können Sie die vereinfachte Steuerklärung nicht nutzen. Füllen Sie dazu den Mantelbogen aus.
  • Für jeden Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und der Arbeitsstelle können Sie 0,30 EUR als Entfernungspauschale absetzen. Nutzen Sie den Fahrtkostenrechner…
  • Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastungen: Für Ihre Spenden brauchen Sie bis zu dem Betrag von 200 EUR keine Quittung – ein Kontoauszug reicht aus. Bestimmte Spenden sind in der einfachen Steuerklärung nicht zugelassen…
  • Kirchensteuer – setzen Sie Ihre Kirchensteuer ab. Nutzen Sie den Kirchensteuerrechner…
  • Haushaltsnahe Dienstleitungen: Wenn Sie in Ihrem privaten Haushalt Handwerker oder Aushilfe fürs Kochen, Putzen oder die Kinderbetreuung angagieren, können Sie bis zu 4000 EUR im Jahr absetzen. Soviel können Sie für Haushaltsnahe Dienstleistungen absezen…
  • Weitere Tipps zum Ausfüllen finden Sie im: Infoblatt für Vereinfachte Steuererklärung

 


Über den Autor

Dieser Artikel ist erfasst und zuletzt geändert von Vera Kopecky.