Was ist Kurzarbeit in der Corona Krise | Anmelden, Voraussetzungen
Kurzarbeit Ratgeber für Unternehmen und Arbeitnehmer: Was ist Kurzarbeit, Kurzarbeit Voraussetzungen, Kurzarbeit anmelden, Bezugsdauer von KUG, Krankheit, Urlaub und Kündigung.
Wichtigste:
- Wegen der Corona Pandemie gelten bis 30.6.2022 neue KUG Erleichterungen.
- Anspruch auf KUG haben Unternehmen, wenn mind. 10% der Arbeitnehmer mehr als 10% Lohnausfall haben.
- Für den Lohnausfall gibt es gestaffelt nach Dauer zwischen 60% – 80% (mit Kind 67-87%) des Nettolohns.
- Sozialversicherungsbeiträge bekommen Arbeitgeber bis zum 30.6.22 zu 50% erstattet.
- Die Dauer: Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist bis zu 28 Monate möglich.
Was ist Kurzarbeit
Kurzarbeit ist eine zeitlich abgegrenzte Verkürzung der Arbeitszeit mit dem Ziel Arbeitsplätze zu erhalten, und gleichzeitig bei Auftragsflaute die Personalkosten zu senken. Ziel der Maßnahme ist die Überwindung von kurzfristigen Produktionsschwankungen ohne die Angestellten entlassen zu müssen. Die Unternehmen behalten Ihre eingearbeiteten Mitarbeiter, Fachkräfte und Know-How Träger und behalten dabei die notwendige Flexibilität: bei Auftragseingang können sie sofort auf die Vollbeschäftligung umstellen. Besonders in Kombination mit den Weiterbildungsmaßnahmen sichern die Unternehmen ihre Existenz und schaffen sich Vorteile gegenüber der Konkurrenz. Der Kündigungsverzicht umgeht mögliche arbeitsrechtliche Streitigkeiten.
Die Arbeitnehmer müssen dabei einen reduzierten Nettolohn in Kauf nehmen, denn weniger Arbeit bedeutet auch weniger Gehalt. Die Arbeitsagentur übernimmt die Zahlung einer Lohnersatzleistung für den Verdienstausfall – das sog. Kurzarbeitergeld und profitiert dabei, da die Finanzierung des Arbeitslosengeldes bei Entlassungen teurer ausfallen würde.
Inhaltsverzeichnis
Aktuelles – Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise
Die Bundesregierung hat am 23.4.20 weitere Erleichterungen zum Bezug des KUG erlassen.
- Nebenjobs: Arbeitnehmer in Kurzarbeit dürfen vom 1.1.21 bis zum 30.6.22 Minijobs bis 450 Euro ohne Kürzung des Kurzarbeitergeldes annehmen.
- Erhöhtes KUG: Abhängig von der Bezugsdauer gelten erhöhte Sätze, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Ab dem 4. Monat werden 70 Prozent (Eltern 77 Prozent), ab dem 7. Monat 80 oder 87 Prozent des Lohnausfalls gezahlt.
Ab dem 1.3.20 bis zum 30.6.2022 gilt ausserdem:
- Auch Leiharbeitnehmer haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
- Nebenjobs in einem systemrelevanten Branchen bleiben bis 31.10.20 anrechnungsfrei.
- Sozialversicherungsbeiträge für den Lohnausfall bekommen Arbeitgeber bis zum 30.6.2021 zu 100% erstattet. Vom 01.07.2021 bis 30.6.2022 beträgt der Erstattungssatz 50 Prozent.
Wieviel Kurzarbeitergeld bekomme ich?
Wie viel Kurzarbeitergeld Sie bekommen, können Sie mit diesem Rechner berechnen:
Kurzarbeit RechnerFür Unternehmer: Kurzarbeit anmelden und Voraussetzungen
Wer bekommt Kurzarbeitergeld?
Kurzarbeitergeld bekommen alle Arbeitnehmer, die durch den Arbeitsausfall betroffen sind und diese Bedingungen erfüllen:
- Der Arbeitnehmer muß versicherungspflichtig beschäftigt sein.
- Das Arbeitsverhältnis ist nicht gekündigt oder aufgelöst (Aufhebungsvertrag).: Bei einer eventuellen späteren Kündigung während des KUG-Bezugs, darf ab dem Tag der Kündigung kein Kurzarbeitergeld mehr ausbezahlt werden, sondern volles Gehalt.
- Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf KUG.
Keinen Anspruch auf das Kurzarbeitergeld haben:
- Minijobber in 450 Euro Jobs (Geringfügig Beschäftigte nach § 8 SGB IV )
- Rentner (mit dem Monat, an dem die Altersgrenze zur gesetzlichen Rente erreicht worden ist)
- Rentner mit Rente wegen voller Erwerbsminderung eines ausländischen Leistungsträgers
- Nicht ständig beschäftigte Arbeitnehmer
- Personen, die eine berufliche Weiterbildung absolvieren und dabei Arbeitslosengeld bzw. Übergangsgeld beziehen
- Arbeitnehmer, die Krankengeld beziehen
Kurzarbeit Voraussetzungen
Die Arbeitszeit kann nach dem aktuellen betrieblichen Bedarf gekürzt werden. Die Rechtsgrundlage des Kurzarbeitergeldes ist in den §§ 95 – 111 SGB III zusammengefasst. Das Kurzarbeitergeld wird von der Agentur für Arbeit an ein Unternehmen gewährt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Checkliste: Kurzarbeit anmelden & Kurzarbeitergeld beantragen
- Führen Sie Kurzarbeit in Ihrem Unternehmen ein: Für die Einführung der Kurzarbeit brauchen Sie eine vertragliche Grundlage im Tarifvertrag, einer betrieblichen Vereinbarung, im Arbeitsvertrag. Ist das nicht der Fall, schließen Sie eine formlose Vereinbarung über die Einführung der Kurzarbeit mit jedem Arbeitnehmer ab.
- Stellen Sie eine Anzeige über den Arbeitsausfall bei der Arbeitsagentur ein: Benachrichtigen Sie die Agentur per Fax oder per E-Mail (mit eingescannten Unterschriften).
- Erhalten Sie einen Bescheid: Die Agentur für Arbeit prüft die Voraussetzungen und erlässt einen Bescheid.
- Erstellen Sie eine Lohnabrechnung und Kurzarbeitergeld-Abrechnung: Als Arbeitgeber müssen Sie kostenlos das Kurzarbeitgeld berechnen und an die Arbeitnehmer auszahlen.
- Beantragen Sie das Kurzarbeitergeld für den jeweiligen Kalendermonat bei der Arbeitsagentur: In einer monatlichen Abrechnungsliste teilen Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Auszahlung der Agentur für Arbeit die ermittelten Kurzarbeitgelder mit. Die Agentur überweist anschließend ihrem Betrieb das Kurzarbeitgeld. Dem Antrag muss eine Abrechnungsliste
Formulare – Kurzarbeit Anmelden
- Anzeige über Arbeitsausfall
- Antrag auf Kurzarbeitergeld (KuG) – Leistungsantrag
- Anzeige über Arbeitsausfall – Saison-Kug
- Antrag auf Saison-Kug – Leistungsantrag
- Muster für eine Vereinbarung über die Einführung der Kurzarbeit
Wie lange wird Kurzarbeitergeld gezahlt?
Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld beträgt in der Zeit vom 1.3.2020 bis zum 31.12.21 24 Monate. Unterbrechungen von mindestens 1 Monat können die Bezugsfrist verlängern.
Achtung: Unterbrechungen von 3 Monaten erfordern eine neue Anzeige!
Für Arbeitnehmer: Wichtigstes rund um die Kurzarbeit
Was darf ich dazuverdienen?
Sonderregelung vom 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2022
Vom 1.1.2021 bis zum 3.6.2022 bleiben Minijobs bis 450 Euro anrechnungsfrei – reduzieren also nicht das Kurzarbeitergeld. Es ist dabei egal, ob der Minijob in einem systemrelevanten Bereich ausgeübt wird.
Weiterbildung während der Kurzarbeit
Die Agentur für Arbeit unterstützt die Qualifizierungsmaßnahmen der Kurzarbeitgeld-Bezieher, die:
- keinen Berufsabschluß haben, oder
- seit mindestens 4 Jahren in an- oder ungelernter Jobs beschäftigt sind.
Die Förderung beträgt bis zu 100% der Lehrgangskosten. Darüber hinaus werden die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers in voller Höhe von der Agentur für Arbeit übernommen. Die Höhe der Förderung hängt von der Qualifikation und den persönlichen Verhältnissen des Arbeitnehmers, sowie den Inhalten der Maßnahme und der Betriebsgröße ab.
Voraussetzung für die Erstattung der Bildungsmaßnahmen ist ein Leistungsantrag bei der Agentur für Arbeit, der sowohl vom Arbeitgeber, als auch vom Arbeitnehmer gestellt werden kann. Bei einer positiven Entscheidung der BA bekommen Sie einen Bildungsgutschein, den Sie bei dem Bildungsträger einlösen können.
Top Thema: Bildungsgutschein beantragen und bekommen – So gehen Sie vor ->
Tipp: Möchten Sie mehr verdienen? Lassen Sie sich von einem Anbieter der Weiterbildungsmaßnahmen beraten. Häufig bekommen Sie somit wertvolle Tipps bezüglich eines neuen Berufsweges. Die Agentur für Arbeit übernimmt oft die Kosten der Weiterbildung.
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Kurzarbeitergeld in der Steuererklärung
Wichtig: Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung
Haben Sie mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld erhalten, sind Sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet (§46 EStG). Tragen Sie das KUG in der Anlage N, Zeile 27 ein.
Das Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz für die übrigen Einkünfte nach dem sogenannten Progressionsvorbehalt und führt somit oft zu Steuernachzahlungen.
Das KuG wird, wie das Arbeitslosengeld, Kranken- und Mutterschaftsgeld zur Berechnung des Steuersatzes für die anderen Einkünfte hinzugerechnet. Damit erhöht sich die Bemessungsgrundlage auf Ihre steuerpflichtigen Einkünfte, der Steuersatz steigt. Der höhere Steuersatz wird nur auf das übrige normal zu versteuernde Einkommen angewendet (nicht auf das Kurzarbeitergeld).
Tipp: Getrennte Veranlagung für Ehepartner
Beantragen Sie eine getrennte Veranlagung bei der Abgabe der Steuererklärung, wenn Sie Kurzarbeitergeld bezogen haben. Dadurch wird das Einkommen ihres Ehepartners nicht durch den höheren Steuersatz aus Progressionsvorbehalt nicht belastet.
Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld
Die Höhe ihres Arbeitslosengeldes wird durch den Bezug des Kurzarbeitergeldes nicht beeinflusst. Für die Ermittlung des Arbeitslosengeldes ist die Festlegung des Bemessungsentgeltes maßgeblich. Es handelt sich hierbei um einen Tagesdurchschnitt des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts. Für die Zeiten des KuG-Bezugs gilt als Bemessungsgrundlage das Arbeitsentgelt, das der Arbeitslose ohne den Arbeitsausfall und ohne Mehrarbeit erzielt hätte. Vorschriften: § 131 SGB III
Krankheit während der Kurzarbeit
Es kommt auf den Zeitpunkt der Erkrankung an, ob Sie während der Erkrankung weiterhin das reguläre Gehalt oder Kurzarbeitergeld beziehen müssen:
- Erkranken Sie bevor sie vom Arbeitgeber in die Kurzarbeit geschickt wurden, erhalten sie für die Zeit der Entgeltfortzahlung das reguläre Gehalt (für nicht durch Kurzarbeit verursachten Arbeitsausfall). Nach § 4 EFZG haben Sie bei einer nicht verschuldeten Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
- Erkranken Sie während des Bezuges von KuG, erhalten Sie weiterhin das Kurzarbeitergeld.
- Unterbrechen Sie die Kurzarbeit durch einen Urlaub und werden anschließend krank, erhalten Sie weiterhin das KuG.
Urlaub und Kurzarbeit
Urlaub zur Vermeidung der Kurzarbeit
Ihr Arbeitgeber darf Ihnen nicht Urlaub zur Vermeidung der Kurzarbeit anordnen, wenn es nicht mit Ihren Urlaubswünschen übereinstimmt. Eine Abgeltung der vorhandenen Urlaubsansprüche zur Vermeidung von Kurzarbeit kann nur dann angeordnet werden, wenn es sich an das allgemein im Betrieb frei vorhandene Urlaub bezieht.
Wichtig: Betrug kann teuer werden
Manche schwarzen Schafe versuchen die Arbeitnehmer zur Arbeit zu zwingen, obwohl Kurzarbeitergeld gezahlt wird. Dieser Tatbestand stellt eindeutig einen Verstoß gegen die Bedingungen von KuG. Einschüchterungen durch die Arbeitgeber in Bezug auf mögliche Kündigung sind gesetzwidrig. Missbrauch von KuG wird durch die Agentur für Arbeit mit Bußgeldern mit bis zu 2000 EUR bestraft. Will man sich nicht direkt mit dem Arbeitgeber anlegen und sofortige Kündigung riskieren, genügt in diesem Fall ein anonymer Tipp an die zuständige Agentur für Arbeit.
Das Arbeitsgericht Hamburg (ArbG Hamburg, 1 Ca 427/06 vom 28.11.2006) entschied, dass der Arbeitgeber dabei so viel Urlaub anordnen kann, dass auch kollektiv, also bei fast allen Arbeitnehmern noch frei vorhanden ist. Arbeitnehmer mit vorhandenen Resturlaubsansprüchen sollen noch darüber hinaus die alten Urlaubsansprüche abgelten. Vorschriften: SGB III § 170 Abs. 4.
Kündigung während der Kurzarbeit
Mit der Anmeldung der Kurzarbeit hat der Arbeitgeber die Annahme bestätigt, dass eine vorübergehende Kurzarbeit den kurzfristigen Arbeitsausfall abfängt. Was passiert jedoch, wenn sich die wirtschaftliche Schieflage verschärft, wenn die Situation falsch eingeschätzt wurde oder wenn die Frist für Kurzarbeitergeld (KuG) nicht ausreicht? Der Arbeitgeber kann seine Mitarbeiter während des KuG-Bezugs kündigen, wenn er festgestellt hat, dass der Arbeitsausfall nicht mehr eine vorübergehende Angelegenheit ist
Mit einer Kündigung hat der Unternehmer u.U. nachzuweisen, dass es sich um einen dauerhaften Arbeitsausfall handelt und muss somit auch die veränderten Rahmenbedingungen belegen (Zur Bewilligung des KuG wurde ja angenommen, dass der Arbeitsausfall nur vorrübergehend ist und zur Sicherung der Arbeitsplätze dient). Der Übergang von KuG zur Kündigung könnte unter Umständen teuer werden.
Nach einer Kündigung während des KuG-Bezugs, steht dem Arbeitnehmer ab dem Tag der Kündigung volles Gehalt zu.
Über den Autor
Dieser Artikel ist erfasst und zuletzt geändert von Vera Kopecky.
Quellen und Einzelnachweise für Kurzarbeit Rechner
- Agentur für Arbeit Schweinfurt: Kurzarbeitergeld und Corona Virus – Informationen für Unternehmen
- Bundesagentur für Arbeit: Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug)
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