Zusatzbeitrag 2019: Krankenkasse wechseln – so geht es!

Vergleichen Sie ihren Zusatzbeitrag 2019, es lohnt sich: Wenn Sie ihre Krankenkasse wechseln, können Sie bis zu 30 Euro einsparen.

Das Wichtigste:

  • Paritätische Finanzierung ab 2019: Der Zusatzbeitrag wird hälftig vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
  • Die Anpassungen der Zusatzbeiträge werden von den meisten Kassen zum 1. Januar vorgenommen.
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich auch den gesetzlichen KV-Beitrag von 14,6%.
  • Durchschnittlichen Zusatzbeitrag zahlen Versicherte, deren Beiträge von Dritten getragen werden.
  • Für Arbeitslose übernimmt den Zusatzbeitrag die Arbeitsagentur oder das Jobcenter.
  • Bezieher von Mutterschafts- und Elterngeld zahlen keine Zusatzbeiträge.

Tipp: Das sollten Sie tun!

  1. Vergleichen Sie ihre Kasse: Um 1,5% unterscheidet sich die teuerste von der günstigsten Kasse.
  2. Bis zu 30 Euro im Jahr können Sie in 2019 beim Wechsel der Kasse sparen. Dabei sind 95 % der Leistungen bei allen Kassen gleich.
  3. Sie können zur privaten Krankenversicherung wechseln, wenn Sie mehr als mehr als 60.750 Euro im Jahr verdienen.
  4. Die Sonderkündigung wegen Tariferhöhung sollten Sie bis zum 31. Januar abgeben.
  5. Krankenkasse wechseln: Nach der Kündigung, können sie zum 1. April wechseln.

Was ist ein Zusatzbeitrag?

Zusatzbeitrag 2017: Krankenkasse wechseln, Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung - Krankenkasse wechseln und sparen - Praxisbeispiel Zusatzbeitrag: So viel können Sie sparen, wenn Sie die Krankenkasse wechseln - Krankenversicherungsbeiträge: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil - Zusatzbeitrag nach Personenkreisen - Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz - Tipps zur Kündigung und Wechsel der KrankenkasseZur  Finanzierung finanzielle Engpässe steht den gesetzlichen Krankenkassen frei zusätzlich zum Krankenversicherungsbeitrag einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag zu erheben. Nach einer Tariferhöhung können die Versicherten eine Sonderkündigung einreichen und die Kasse wechseln.

Den allgemeinen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung von 14,6 Prozent tragen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte, den Zusatzbeitrag zahlt der Arbeitnehmer alleine. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt in 2019 o,1 Prozent.

Wer zahlt den kassenindividuellen Zusatzbeitrag?

  • Arbeitnehmer: Der Zusatzbeitrag wird alleine vom Arbeitnehmer getragen und bei der Lohnabrechnung direkt vom Lohn abgezogen.
  • Für Arbeitslose (ALG I) zahlt den allgemeinen Beitrag und den Zusatzbeitrag die Agentur für Arbeit.
  • Für Sozialhilfeempfänger  übernimmt den Zusatzbeitrag das Sozialamt.
  • Bezieher von Mutterschaftsgeld und Elterngeld zahlen keinen Zusatzbeitrag.
  • Studenten, die nicht familienversichert sind, zahlen den Zusatzbeitrag selbst.

Wer zahlt den durchschnittlichen Zusatzbeitrag?

Bei Versicherten, deren Beiträge regelmäßig von Dritten getragen werden, wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag angewandt (§ 242a SGB V). Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz beträgt in 2019 0,9 Prozent.

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wird bei diesen Personen angewendet:

  • Für Bezieher von Arbeitslosengeld II übernimmt den durchschnittlichen Zusatzbeitrag und den allgemeinen Beitrag zur KV das Jobcenter.
  • Für Auszubildende mit Brutto unter 325 € und die in einer außerbetrieblichen Einrichtung ausgebildet werden, zahlt der Arbeitgeber den gesamten Beitrag zur KV mit einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag.
  • Auszubildende, die in einer außerbetrieblichen Einrichtung ausgebildet werden
  • Personen, die ein freiwilliges soziales / ökologisches Jahr leisten
  • Personen, die Wehrdienst leisten – der Arbeitgeber zahlt die Beiträge zur KV und den durchschnittlichen Zusatzbeitrag.
  • Behinderte Menschen in Werkstätten, etc.: Den Zusatzbeitrag zahlt der Träger der Einrichtung.
  • Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen.

Welche gesetzliche Krankenkassen verlangen einen Zusatzbeitrag?

Krankenkasse Vergleich Zusatzbeitrag 2019 

Lassen Sie sich hier einen für Sie passenden Tarifvergleich zusenden und wählen Sie die günstigste Krankenversicherung aus.

Was Sie beachten sollten:

Füllen Sie ihre persönlichen Daten vollständig und korrekt aus! Nur wenn Sie ihren richtigen Namen, Adresse, E-Mail, Telefonnumer ausfüllen, bekommen Sie einen, für Sie geeigneten Versicherungsvergleich der privaten Krankenversicherung zugesendet.

Warum sollte ich die Krankenkasse wechseln?

Die aktuellen Beitragssätze liegen in 2019 zwischen 13,6  und 16,3 Prozent. Viele der Werte werden erst zum Jahreswechsel veröffentlicht.

Tipp: Ein Wechsel lohnt sich!

Bei einem Wechsel der Krankenkasse können Sie in 2017 bis zu 30 Euro im Jahr sparen, ohne dabei schlechtere Leistungen der Kasse in Kauf nehmen zu müssen, denn etwa 95 Prozent der Leistungen sind bei allen Kassen gleich.

Die Pflichtleistungen der Kassen sind gesetzlich vorgeschrieben. Die kassenidividuellen Leistungen nehmen ca. 5 Prozent des Leistungsvolumens ein.

 

Tipp: So viel können Sie sparen, wenn Sie die Krankenkasse wechseln!

Mit einem Bruttolohn von 4537,50 Euro im Monat können Sie durch einem Wechsel von der KKH: die 16,1 %  Prozent Gesamtbeitrag verlangt, zu  HBKK, die nur 14,99 % nimmt, 30,44 Euro im Jahr sparen!

Ersparnis bei Bruttolohn: 4.537,50 Euro

(entspricht der Beitragsbemessungsgrenze)

KV Beitrag bei  Brutto 4537,50 € HKK KKH
KV Beitragssatz 14,99 % 16,1 %
Arbeitnehmeranteil 7,49% 8,05%
KV Beitrag monatlich 33,99 € 36,52 €
KV Beitrag jährlich 407,88 € 438,32 €
Ersparniss im Jahr 30,44 €

 

Wann kann ich die Krankenkasse wechseln?

Bei Erhöhung des Zusatzbeitrags haben die Versicherten einen Sonderkündigungsrecht i.d.R. bis zum 31. Januar.  Nach der Kündigung, können sie zum 1. April wechseln.

Grundsätzlich besteht für alle Versicherten ein Sonderkündigungsrecht der Mitgliedschaft, falls die Kasse einen neuen Zusatzbeitrag erhebt (§ 175 SGB V ). Die außerordentliche Kündigung der Mitgliedschaft muss bis zum Ablauf des Monats erklärt werden, für den der Zusatzbeitrag zuerst erhoben oder erhöht wird. Die Kündigung wird zum zweiten auf die Kündigung folgenden Monat wirksam. Die Anpassungen der Zusatzbeiträge werden von den meisten Kassen zum 1. Januar vorgenommen. Im Dezember zuvor informieren die Kassen über die bevorstehende Tariferhöhung. Wenn sie  also bis zum 31. Januar bei der bisherigen Kasse kündigen, können Sie zum 1. April in eine andere Krankenkasse wechseln. Bis dahin müssen Sie den erhöhten Zuschlag zahlen.

Die Krankenkasse ist verpflichtet, Sie ein Monat vor der Erhöhung des Zusatzbeitrags auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Wird bei der Tariferhöhung der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz (nach § 242a SGB V)  überschritten, muss Sie ihre Kasse, auf die Möglichkeit hinweisen, in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln. Verspätet sich die Kasse mit ihrer Informationspflicht über die Erhöhung des Zusatzbeitrags, verschiebt sich die Frist für die Einreichung der Sonderkündigung dementsprechend.

Sind Sie bereits seit 18 Monaten bei derselben Kasse, steht Ihnen die eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende zu.

Krankenkasse wechseln wie lange dauert das?

  • 1. Dezember: Die Krankenkasse informiert über die bevorstehende Tariferhöhung
  • 1. Januar: Der Zusatzbeitrag wird erhöht
  • 31. Januar: Der Versicherte kündigt bis zum 31. Januar bei der bisherigen Kasse
  • 1. April: Der Versicherte wechselt in eine andere Krankenkasse

Tipp: So gehen Sie bei der Kündigung vor:

Reichen Sie den Mitgliedsantrag und die Kündigungsbestätigung der alten Kasse bei der neuen Kasse ein. Reichen Sie umgehend die Mitgliedsbescheinung der neuen Kasse bei Ihrem Arbeitgeber ein.

 

Wie wird der Zusatzbeitrag berechnet?

Zusatzbeitrag berechnen bei Arbeitnehmern

Den Zusatzbeitrag tragen ab 1.1.2019 die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Hälfte. Der Zusatzbeitrag wird auf der Basis des Bruttolohns bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Den allgemeinen Beitrag zur Krankenversicherung von 14,6 Prozent tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zum gleichen Teil.

 Praxisbeispiel: Berechnung Beitrag zur Krankenversicherung mit Zusatzbeitrag
  • Bruttogehalt: 2.500€
  • Allgemeiner Beitrag zur Krankenversicherung:  14,6%
  • Zusatzbeitrag, kassenindividuell, z.B.: 0,9%
  • Arbeitnehmer zahlt: 2.500€ * (7,3% + 0,45,%) = 193,75 €

Top Thema: Krankenversicherung Beitrag – Beitragssatz, Beiträge ->

Zusatzbeitrag berechnen bei Studenten

Studenten zahlen den gültigen Zusatzbeitrag, der auf der Basis des aktuellen BAföG-Satzes berechnet wird. Ab WS 2016/2017 beträgt der BAföG-Satz 649 Euro und soll in 2019 in zwei Schritten auf 764 Euro im Monat erhöht. Mehr: Studentische Krankenversicherung | Krankenversicherung für Studenten ->

 


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Über den Autor

Dieser Artikel ist erfasst und zuletzt geändert von Vera Kopecky.